Ware laut Käufer defekt - Bei Versand i.O.

13. Februar 2004 Thema abonnieren
 Von 
DerPeter
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)
Ware laut Käufer defekt - Bei Versand i.O.

Hallo zusammen,

habe folgenden Artikel bei ebay versteigert:
http://cgi.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?ViewItem&category=21622&item=2454963810

Ich hatte das Autoradio am Tag vor Auktionsbeginn erst aus meinem Auto ausgebaut und es funktionierte einwandfrei. Nach Zahlungseingang des Käufers habe ich das Radio wirklich sehr gut verpackt an den Käufer geschickt. Das heißt ich hatte das Radio mit Füllmaterial in einen passenden Karton gesteckt und diesen dann wiederum auch nochmal mit Füllmaterial zusammen in einen größeren Karton.

Nach wenigen Tagen meldete sich der Käufer und meinte das Radio wäre defekt. Es würden zwar alle Funktionen gehen aber es käme kein Ton aus dem Gerät. Ich bat den Käufer nochmal alle Kontakte zu prüfen und mir auch den Typ seines Vorgängermodelles durchzugeben. Die Anschlüsse müssten übereinstimmen so dass es daran eigentlich nicht liegen dürfte.

Nun schrieb mir der Käufer noch folgende Email:
Zitatanfang- Hall Herr .....,

das Gerät ist definitiv kaputt. Ich habe am Mittwoch es überprüfen lassen; es hat sich das, was ich schon Ihnen geschrieben habe, dh. das Radio geht an, alle funktionen sind da, es kommt aber kein Ton raus. Heute war ich noch in einer anderen Werkstatt, wo es eventuell repariert werden kann, um Kosten deren zu erfragen. Es wird mindestens 150 Euro sein.
Haben Sie einen Vorschlag, wie wir weiter verbleiben können ?

MfG
- Zitatende

Das ganze läuft bis jetzt noch ganz freundlich ab ich habe jedoch eigentlich keine Lust das Gerät zurückzunehmen, wie der Käufer das in einer vorhergenden Mail auch schon mal angedeutet hatte.

Wie soll ich in dieser Sache weiter vorgehen.
Vielleicht kann mir hier ja jemand einen Tipp geben.
Danke
DerPeter

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
MichiM
Status:
Lehrling
(1706 Beiträge, 155x hilfreich)

Vielleicht ist auch etwas Füllmaterial in das Radio gekommen (war bei mir mal der Fall).

Ich sehe da eigentlich nur 2 Möglichkeiten:
1. Das Gerät zuschicken und überprüfen - wahrscheinlich wurde das Gerät nicht aufgeschraubt und daher ein "vitueller" Preis genannt.
Sollte es defekt sein, überlegen ob sich die Rep. rechnet - ansonsten das Geld und die Versandkosten erstatten.

2. Teilen Sie dem VK mit, dass die Rep. durchgeführt werden soll - max. bis 150 Euro.
Das Geld überweisen Sie, wenn Sie die Rechnung erhalten haben.

Gruss
MichiM

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"Wer nicht arbeitet, macht keine Fehler.
Und wer keine Fehler macht, wird befördert ;) "

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#2
 Von 
DerPeter
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Ich verstehe leider nicht, warum ich in dieser Angelegenheit dem Käufer, die Reparatur oder den Kaufpreis ersetzen soll? Das Gerät war bei Versand 100% i.O. Füllmaterial kann auch nicht in das Gerät gelangt sein. Wodurch meiner Meinung nach auch ein Transportschaden ausgeschlossen werden kann.
Den Gewährleistungsanspruch habe ich ausgeschlossen.
Wenn ich Ihm also den Preis oder die Reparatur zahlen würde wäre es doch eine reine Kulanzsache, oder?
Wie sieht es denn rechtlich aus?
Gruß
DerPeter

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
MichiM
Status:
Lehrling
(1706 Beiträge, 155x hilfreich)

Den Gewährleistungsanspruch habe ich ausgeschlossen
Bei der Übergabe muss die Sache mit der Beschreibung übereinstimmen.

Ist dies nicht der Fall (wie hier also z.B. kein Ton), ist der VK zur Nachbesserung verpflichtet.
Voraussetzung ist allerdings, dass der Fehler nicht vom K verursacht wurde.
Bei einem Tranportschaden kommt im Normalfall der Zusteller für den Schaden auf - ist dies nicht der Fall (also unzureichende Verpackung), hat der VK fahrlässig versandt oder gegen die Zusteller-AGBs verstossen und ist wieder haftbar zu machen.

Können ihnen Zeugen bestätigen, dass der Fehler bei Ihnen nicht vorlag?
Also beim Ausbau aus dem Auto, beim einpacken und bei der Aufgabe der Post dabei waren? Der K nur einen Zeugen, der beim auspacken und beim Einbau dabei war - dann würden es auf Aussage gegen Aussage hinauslaufen.

Daher war mein Rat gewesen:
- Radio zurückholen, überprüfen (ob der Fehler vom Transport oder von K verursacht wurde) und ggf. Rep. oder Kaufpreis erstatten.

Stammt der Fehler vom Transport, kommt evt. die Post für den Schaden auf (evt. - die achten sehr genau auf die Verpackung!).

Hat der K den Fehler verursacht (lag eine Bedienungsanleitung bei? Wurden alle Hinweise beachtet - meist wird die Unterbrechung des Stromkreises (also abklemmen der Batterie) vorgeschrieben!

Ist der Fehler dem K zuzuweisen, haben SIe keine Kosten - das Gerät geht so wie es ist, wieder an den K.

Kulanz wäre es, wenn es sich nicht feststellen liesse, wer den Fehler letzendlich verursacht hat - im Zweifel immer besser, als sich vor Gericht mit soetwas rumzuschlagen.

Wenn die Ursache wirklich nur eine Kleinigkeit ist - dann lieber diesen Weg gehen als in Zeiten von Geldknappheit dieses auch noch mit beiden Händen hinauszuwerfen...
Vielleicht können Sie den Fehler ja (aus Kulanz) selber reparieren - ihre Vermutung bezgl. Kontakte. Vielleicht auch nur ein Wackelkontakt im Geräteinneren.

Gruss
MichiM

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Und wer keine Fehler macht, wird befördert ;) "

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#4
 Von 
DerPeter
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Vielen Dank für die ausführliche Antwort.
Dennoch habe ich eine Frage was die Zeugen anbelangt: Zählen dazu auch Familienangehörige? Ich denke mal es ist eher unüblich sich einen Fremden mit ins Auto zu setzen der mit einem den Radioausbau überwacht um notfalls alles bezeugen zu können, oder?
Auch den Verpackungs- und Versandvorgang können nur meine Frau und Schwiegereltern bezeugen. Würde das ausreichen?
Was ist, wenn ich das Radio zurückhole und es dann bei mir plötzlich auch nicht funktioniert?
Gruß
DerPeter

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
MichiM
Status:
Lehrling
(1706 Beiträge, 155x hilfreich)

Zeuge ist Zeuge - in welchem Verhältniss spielt dabei keine Rolle.

Wenn das Radio bei ihnen auch nicht funktioniert (davon gehe ich jetzt einfach mal aus), überprüfen Sie es. Wie bereits genannt könnte es auch einfach nur ein Wackelkontakt oder so sein.
Ist dies nicht der Fall, nachschauen, ob Beschädigungen vorhanden sind, die vorher noch nicht da waren.

Im Zweifel mal zur Werkstatt fahren. Wie gesagt: die Werkstätten wollen auch leben und veranschlagen 1. gerne mal zuviel und 2. völlig unterschiedlich. Evt. kann man Ihnen auch direkt sagen, wie es zu diesem Fehler kommen kann.

Vergessen Sie nicht die Möglichkeit, das ein Transportschaden die Ursache sein könnte. Ein Weg zum Postamt könnte sich durchaus bezahlt machen.

Gruss
MichiM

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