Ware nach Auktion nicht lieferbar. Klagen ?

17. Februar 2005 Thema abonnieren
 Von 
coco3
Status:
Frischling
(17 Beiträge, 0x hilfreich)
Ware nach Auktion nicht lieferbar. Klagen ?

Hallo die Experten,

zuerst mal mein Lob über ein so tolles und interressantes Forum !

So jetzt meine Frage:
Ich habe über Sofortkauf eine Receiver von über 339.- € gekauft (Ebay-Nr: 5708373994) und Geld auch überwiesen. Der Verkäufer ist ein gewerblicher Powerseller.
Nun nach 1 Woche meldet er sich und sagte die Ware von seinem Lieferant nicht mehr lieferbar, so mit kann er auch nicht liefern.
Tatsächlich wird der Receiver (DM-7000s) neulich nicht mehr produziert und durch eine Folgeversion (DM-7020S) ersetzt worden. Die alte Version ist aber bei anderen Händler (auch bei Ebay) vermutlich aus Lagerung jedoch mitlerweile um c.a. 430.-€ noch beziehbar. Die Folgeversion kostet um c.a. 470.-€.
Er weiss mir auf seine AGBs, worin einen Satz lautet:
"(3) Der Vertrag mit Pricebuy.de kommt zustande, wenn Pricebuy.de dieses Angebot annimmt. Die Annahme erfolgt unter dem Vorbehalt der Verfügbarkeit der bestellten Ware oder Leistung."
Tatsächlich wurde in dem Auktionstext keine Hinweis auf seine AGBs verwiesen.
Er bietet an entwede Geld zurück oder FolgeVersion mit nachzahlung über 130.-€
Bitte was soll ich nun machen ?. Die alte Version des Receivers ist wegen Knappheit so teuer geworden. Bei dem Preis für die neue Version möchte ich nicht zahlen.

Danke für jeden Rat.
coco3




10 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
TiMiLeWu
Status:
Schüler
(284 Beiträge, 35x hilfreich)

Guten Morgen,

so weit ich weiß kommt durch eine Ebayauktion ein gültiger Kaufvertrag zustande. Demnach muss der VK die Ware liefern. Man sollte die Ware schon haben, ehe man sie anbietet.

Grüsse, Timo.

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#2
 Von 
Tawil
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

Die AGBs sind nicht einbezogen worden.

Wenn du jemand brauchst der dir hilft, dann melde dich unter www.tawil.de.

Ich hab ein paar ideen.



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#3
 Von 
lilicat
Status:
Lehrling
(1913 Beiträge, 234x hilfreich)

@Timo: die meisten gewerblichen VK haben nicht das Lager voll bevor sie einstellen. Dies ist ein,sorry,naiver Irrglaube.

Allerdings hat der VK einen gültigen Vertrag mit dem Kunden geschlossen und muss nun sehen wie er an das Teil kommt oder ihm das Nachfolge modell für den selben Preis geben oder er hofft das er nochmal eines der Auslaufmodelle bekommt und lässt den Kunden warten,was er erstmal machen kann,wenn er keine genauen Liefertermine nennt

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"kampf den borg"

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#4
 Von 
Laeuschen
Status:
Lehrling
(1293 Beiträge, 65x hilfreich)

Also sind diese AGB so nicht okay, oder was heißt das?

-----------------
" Mein sehr junger Padawanschüler...möge die Macht mit dir sein!"

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#5
 Von 
BlackDevil
Status:
Schüler
(249 Beiträge, 63x hilfreich)

Ich denke die Annahme des Angebots sollte damit schon vorliegen, dass der Verkäufer die Auktion bei Ebay eingestellt hat.

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
stwe
Status:
Praktikant
(598 Beiträge, 102x hilfreich)

@Tawil


Wenn du jemand brauchst der dir hilft, dann melde dich unter www.tawil.de.

Ich hab ein paar ideen.


Werbung um Aufträge????? Ihre Kollegen sind sicher begeistert. Abmahnung schon erhalten?

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#7
 Von 
+Olga+
Status:
Beginner
(129 Beiträge, 18x hilfreich)

Wieso lassen Sie sich nicht einfach das Geld zurückschicken, wie VK schon angeboten, und schauen sich woanders nach begehrtem Objekt um? Das wäre meiner Meinung nach die einfachste Lösung und sie müssten sich nicht mit VK wg. evtl. Unstimmigkeiten rumplagen :(

Olga

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"Nichts ist so einfach, dass man es nicht falsch machen könnte."

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#8
 Von 
coco3
Status:
Frischling
(17 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke allen, die geholfen haben.
Ich habe dem VK dank dieses Forum auch noch überzeugen können, wer im Recht ist. Und wir haben doch einigen können, do das der Verlust doch noch in Grenzen gehalten können.

Gruss
coco3

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#9
 Von 
www.pricebuy.de
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)

Tja - Recht haben ... - wir haben uns letztendlich gütlich geeinigt - was glaubt ihr wie viele von den von euch angesprochenen zustandegekommenen Kaufverträgen tagtäglich von den EBAY Verkäufern storniert werden ? Allein wir haben pro Monat ca. 1000 Ebayverkäufe - ca. 2-5 % dieser "Kaufverträge" werden von den Käufern nicht erfüllt also eben mal nicht bezahlt ;-) / ca. 1 % dieser "Käufverträge" ist durch "versehentliches Auslösen" des Softkaufen Buttons ausgelöst worden :-)) wird also auch nicht bezahlt - nur ein kleiner Auszug aus dem Leben eines Ebayverkäufers.


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" "

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#10
 Von 
Mellas
Status:
Praktikant
(603 Beiträge, 18x hilfreich)

Zu diesem Thema stand in einer der letzten Ausgaben von Computer-Bild ein aktuelles Urteil, das es absolut Rechtsgültig ist (auch bei Ebay) solche Klauseln zu benutzen.
Da haben Sie Glück gehabt, das der VK dieses Urteil noch nicht kannte.

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""Nehmen Sie die Menschen, wie sie sind, andere gibt's nicht."
Gruss
Mellas Frust"

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