Hallo,
ich hatte bereits in einem anderen Forum die Frage gestellt, nur bisher keine Antwort erhalten.
A ersteigert ein Messer bei Händler (gewerblich) B der Marke XYZ
Bei erhalt stellt sich heraus, dass das Messer (laut eines Messerforums)eine reine Phantasieproduktion ist, welches nur mit dem Namen und Logo des Herstellers XYZ versehen ist und keinenfalls ein Original XYZ ist.
Verkäufer sichert aber geprüfte Ware zu und dass dieses Messer einen Ladenpreis von 199Euro hatte. Des Weiteren hebt er es in der Artikelbeschreibung noch hervor:
Hier handelt es sich um ein exzellentes Taschenmesser von XYZ dieser Name steht für höchste Qualität.
Kann ich auf Erfüllung des Vertrages pochen, sprich auf die Ausliefrung der original Ware (was ggf. schwer sein könnte, da es kein original dieser Kopie gibt, sondern ggf nur Vergleichstücke)?? Originalmesser dieser Marke fangen bei 300$ an!
Wie ist die Rechtslage?
Da ich in dem letzten Jahr schonmal 2 Fälschungen bei Exxx unterlegen war, reicht es mir nun.
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Ware nicht Original, sondern ein Phantasieprodukt
Problem bei eBay und Co?
Problem bei eBay und Co?
Ja, Sie können ein Originalmesser verlangen.
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"Morgenstund ist ungesund."
Verlangen kann man auf jeden Fall.
Ob der Verkäufer liefern muss, hängt davon ab, ob er es kann.
Wenn das gewünschte Messer noch am Markt verfügbar ist, muss der Verkäufer liefern, auch wenn er es teuer woanders einkaufen muss und dadurch ein Minusgeschäft macht.
Wenn das Messer aber gar nicht mehr verfügbar ist (weil z.B. die Produktion eingestellt wurde und alle Lagerbestände aufgebraucht sind) dann muss der Verkäufer "nur" Schadensersatz leisten.
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Ah, jetzt verstehe ich was du meinst:
Du hast einen originalen VW Astra bestellt.
Bei Lieferung hast du gemerkt, dass es gar kein echter VW Astra ist, sondern ein Opel Astra, wo nur ein VW-Logo draufgeklebt wurde.
Und ein echter VW Astra kann gar nicht geliefert werden, weil es von VW nur Golf, Polo und Passat gibt, aber keinen Astra und es auch noch nie einen VW Astra gegeben hat.
Wie berechnet man nun den Schaden, der durch Nicht-Lieferung des VW Astras entstanden ist?
Es ist weder ein Marktpreis für einen VW Astra feststellbar noch kann irgendwo ein Deckungskauf getätigt werden, weil kein Händler der Welt echte VW Astras verkauft.
Jetzt dämmert mir auch, warum du im anderen Forum keine Antwort erhalten hast.
Theoretisch wäre der Schadensersatz "Wert des echten Messers" minus "von dir bezahlter Preis". Das Problem ist, dass du den Wert des echten Messers selbst irgendwie beweisen müsstest, was natürlich nicht geht, wenn es gar kein echtes Messer gibt.
Insofern wäre praktisch wohl nicht mehr als eine komplette Rückabwicklung des Kaufs (ohne zusätzlichen Schadensersatz) drin.
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Rücktritt vom kaufvertrag wegen sachmangel/arglistiger täuschung. Nenachrichtigen des markeninhabers wegen produktfälschung und schließlich strananzeige wegen betrugs (schund mit anderem logo als qualitätsprodukt ausgegeben)
Schadensersatz ist ja schwierig, denn ein schaden müsste erst einmal entstehen. sobald man vom kaufvertrag zurücktritt hat man aber anspruch auf rückzahlung.
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"Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Sicherheit gibts nur beim Anwalt."
-- Editiert mepeisen am 30.10.2013 20:46
quote:<hr size=1 noshade>Nenachrichtigen des markeninhabers wegen produktfälschung <hr size=1 noshade>
Kann Herman13 gerne machen. Aber davon hat er persönlich nichts (außer dem guten Gefühl, dass der Verkäufer vielleicht Ärger bekommt).
quote:<hr size=1 noshade>und schließlich strananzeige wegen betrugs (schund mit anderem logo als qualitätsprodukt ausgegeben) <hr size=1 noshade>
Wäre ich sehr vorsichtig. Erstens bringt das Herman13 einem echten Messer auch nicht näher und zweitens wäre es nur dann ein Betrug, wenn der Verkäufer absichtlich eine Fälschung verkauft hat, um sich daran zu bereichern. Der Verkauf von Ware mit Mängeln ist nicht automatisch ein Betrug. (Sonst müssten ja fast alle Gebrauchtwagenhändler hinter Gittern sitzen. Obwohl, verdient hätten es die meisten ...)
quote:<hr size=1 noshade>Schadensersatz ist ja schwierig, denn ein schaden müsste erst einmal entstehen. sobald man vom kaufvertrag zurücktritt hat man aber anspruch auf rückzahlung. <hr size=1 noshade>
Mehr als Rückzahlung des Kaufpreises + Erstattung der Rücksendekosten wird wohl nicht drin sein.
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quote:
Der Verkauf von Ware mit Mängeln ist nicht automatisch ein Betrug.
Wir reden hier nicht von Fabrikationsfehlern oder einem Kratzer. Wir reden nicht von einer ausgeleierten Feder oder von einem Transportschaden.
Wir reden davon, dass auf der Webseite Garantien für die Echtheit abgegeben werden und dann irgendwas verkauft wird, wo die Firma das Produkt gar nicht führt. Das ist irgendein No-Name aus China oder sonst wo, wo man das Logo des anderen Herstellers draufgepappt hat und eben gerade kein Original der versprochenen Firma.
Also so habe ich das verstanden und auch euren Vergleich zwischen Open und VW. Der Vergleich hinkt etwas, denn eigentlich wäre der Vergleich vermutlich: Unbekanntes Auto ohne nachvollziehbare Warentests als VW Astra verkauft.
quote:
Mehr als Rückzahlung des Kaufpreises + Erstattung der Rücksendekosten wird wohl nicht drin sein.
Hat auch hoffentlich niemand im Sinn gehabt, mehr zu bekommen :-)
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@drkabo naja eher umgekehrt.. ich habe einen VW Golf bestellt und stattdessen einen Fahrzeug bekommen, wo nur das VW Logo drauf ist.. rest ist von Opel
Ich hatte die Tage iwo im Netz einen Beitrag gelesen (schon einige Jahre alt), wo jemand eine Feuerzeugsammlung von Zippo gekauft hatte. Wert der Sammlung weit über 2000 euro. Bezahlt hatte er lediglich 90 Euro (Auktion). Feuerzeuge waren alle nicht von Zippo, obwohl mit dem Schriftzeichen von Zippo versehen. Keins dieser Modelle gab es so original von Zippo. Auch in dieser Auktion wurde mit der Qualität und Wertsteigerung der Zippos geworben.
Verkäufer (gewerblich) musste über 2000 Euro Schadensersatz + Anwaltskosten an den Käufer leisten. Und der Hersteller hat den Verkäufer wohl dann auch noch verklagt!
Der Verkäufer verkäuft die Messer anscheinend wie warme Semmeln...
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-- Editiert Herman13 am 30.10.2013 23:31
-- Editiert Herman13 am 30.10.2013 23:32
Ich kenne den Fall mit den Zippos nicht, vermute aber, dass es dem Käufer irgendwie gelungen ist nachzuweisen, was die Sammlung wert wäre (nämlich 2000€), wenn sie echt wäre.
Dass Herman13
in der Theorie auch Schadensersatz (über die Rückerstattung des Kaufpreises hinaus) zusteht ist eigentlich klar.
Das dumme ist nur, dass jemand der Schadensersatz haben will, auch (a) eine konkrete Summe in Euro und Cent nennen muss und (b) darlegen muss warum genau diese Summe gerechtfertigt ist. Und daran hapert es hier.
@mepeisen: Ich glaube meist an das Gute im Menschen und hatte in Betracht gezogen, dass der Verkäufer gar nicht selbst wusste, dass die von ihm verkauften Messer unecht sind. Dann wäre es nämlich kein Betrug im strafrechtlichen Sinn. Das ändert aber nichts an den Kundenrechten (Rückabwicklung + Schadensersatz).
@Herman13:
- Handelt es sich überhaupt um einen Verkäufer aus Deutschland?
- Wurde schon bezahlt?
- Wenn ja: Wie? (Überweisung, Paypal, ...)
- Hast du den Verkäufer schon kontaktiert?
- Wenn ja: Was sagt er?
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@drkabo
Moin,
Ja, Verkäufer (gewerblich) aus Deutschland
Bezahlt wurde bereits
Paypal
Verkäufer reagiert nicht auf Anfragen
Nur über einen anderen Acc beantwortet er Fragen. Und da sicherte er geprüfte Ware zu.
Wie gesagt, er verteibt dieses Messer jetzt wie warme Semmeln, auch nachdem ich ihn informiert habe, das es Fälschungen sind.
Schadensersatzansprüche an dem billigsten Einhandmesser von Strider 300$ /220€ gemessen.
Habe gestern in einem anderen Forum einen weiteren Geschädigten entdeckt. Also bin ich da kein Einzelfall.
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quote:
Ich glaube meist an das Gute im Menschen und hatte in Betracht gezogen, dass der Verkäufer gar nicht selbst wusste, dass die von ihm verkauften Messer unecht sind.
Das wäre dann kein Betrug von ihm aber dann wohl von demjenigen, von dem er die Messer erstanden hat.
Das, was Herman nun im letzten Post schildert, sind aber eher deutliche Indizien, dass der Händler da sehr genau weiß, was er da tut. Also wie gesagt: Ich würde nachweisbar schriftlich den Verkäufer informieren, dass man vom Kaufvertrag wegen arglistiger Täuschung und Sachmangel zurücktritt und das Geld zurückfordert. An diesem Punkt kann man ggf. durchaus einen Fall bei Paypal eröffnen und auf den Betrug hinweisen (Die PayPal haben ja nicht nur schlechte Eigenschaften).
Die Strafanzeige würde ich persönlich auch machen. Vorher aber noch informieren, ob das Messer unters Waffengesetz fällt (Länge der Klinge etc.) ;-)
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Hallo,
habe den Verkäufer bisher zwei mal angeschrieben. Null Reaktion. Habe ihm jetzt eine Frist von 14 Tagen auf Erfüllung des Kaufvertrages gegeben. Danach geht die Sache zur Staatsanwaltschaft und zum Anwalt.
Der will das wohl so
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