Sehr geehrte Leser/in,
ich habe bei eBay
eine Jacke für Sofortkauf ersteigert. Im Shop zusätzlich noch eine Hose mit bestellt. Diese wurde auch rasch geliefert, allerdings fehlt die Jacke, obwohl Sie auf dem Lieferschein aufgeführt war.
Nach E-mail Kontakt mit dem Käufer soll es sich um ein verschulden des Versandunternehmens handeln. Er ist bereit mir sofort den Kaufpreis zu erstatten.
Das Paket was ich bekam ( in der sich die Hose befand) ist definitiv zu klein für eine zusätzliche Jacke. Ich denke er hat Sie einfach nicht auf Lager und will sich so raus reden.
Ich möchte mein Geld nicht zurück, sondern diese Jacke. Muss der Verkäufer mir die differenz zum normalen Preis zahlen?
Die Jacke habe ich für 40 Euro per Sofortkauf ersteigert und normal kostet Sie 179Euro.
Ich bin für jeden Rat dankbar.
Ware nicht erhalten, DHL ist schuld
Problem bei eBay und Co?
Problem bei eBay und Co?
quote:
Ich möchte mein Geld nicht zurück, sondern diese Jacke. Muss der Verkäufer mir die differenz zum normalen Preis zahlen?
Vielleicht, aber nicht so ohne weiteres.
Es ist ein wirksamer Kaufvertrag zustande gekommen, möglicherweise ist dem Verkäufer beim Einstellen ein Irrtum unterlaufen, es deutet ja manches darauf hin. Es wäre aber zu klären ob dieser Irrtum beachtlich ist oder nicht, insbesondere hätte der Verkäufer den Vertrag anfechten müssen, was ja augenscheinlich nicht geschehen ist.
Dass die DHL nichts mit der fehlenden Jacke zu tun haben kann, liegt auf der Hand, die verpacken ja nicht, er will sich nur herausreden.
Er hat die Jacke nachzuliefern. Also muss er dementsprechend zur Lieferung aufgefordert werden, anscheinend hat er die Jacke ja noch, er will sie nur nicht (zu diesem Preis) herausrücken.
Würde den Verkäufer zur Nachlieferung auffordern, Frist setzen - 10 Tage nach Datum bestimmt, "Liefern Sie bis spätestens dann und dann". Würde auch gleichzeitig erwähnen, dass man im Falle einer Nichtlieferung einen Deckungskauf vornehmen werde.
Das kann man über das eBay-System per E-Mail machen, antwortet der Verkäufer nicht, muss man ein Einwurfeinschreiben aufsetzen. Wichtig ist, dass der Zugang beweisbar ist, sonst behauptet der Verkäufer, nichts bekommen zu haben.
Wenn er nicht innerhalb der Frist liefert, kann man anschließend vom Kaufvertrag zurücktreten. Dieser Rücktritt muss wieder explizit erklärt werden.
Jetzt könnte man Schadensersatz einfordern, dazu müsste man sich eine entsprechende Jacke anderswo besorgen, dabei hat man eine Schadensminderungspflicht, man darf nicht das erstbeste teure Angebot nehmen.
Die Differenz, die man mehr bezahlt hat, kann man vom Verkäufer als Schadensersatz einfordern.
Gewährleistungsrechte beim Kauf
http://www.justiz.nrw.de/BS/Verbraucherschutz/Gewaehrleistungsrechte/index.php#1
-- Editiert am 08.02.2010 10:33
Danke für die schnelle Antwort.
Mit dem Preis hat es nichts zu tun. Die Jacke stand 2 mal für diesen Preis als Sofortkauf drin, meins war sogar noch Versandkostenfrei. Der Verkäufer ist Händler eines Markenoutlets. Also ist ein Irrtum schon mal ausgeschlossen, bzgl. des Preises eben.
Ich denke, dass er Artikel einstellt die er überhaupt nicht hat.(seine Bewertungen bestätigen dies) Vielleicht um auf seine Website aufmerksam zu machen. Bei mir hat es ja geklappt, habe zusätzlich noch einen Artikel erworben.
Wie sollte ich denn jetzt weiter vorgehen?
Ein Einschreiben schicken mit 10 Tage Lieferungsfrist?
Vielen Dank im Voraus.
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Zitat:Ein Einschreiben schicken mit 10 Tage Lieferungsfrist?
Ja, nimm ein Einwurfeinschreiben. Bei einem Übergabeeinschreiben (mit Unterschrift) wird oft nur ein Abholschein hinterlassen, insbesondere, wenn der Verkäufer ein Postfach hat. Der holt es dann nicht ab, dann kommt es zurück. Ein Einwurfeinschreiben kriegt der aufs Auge gedrückt ( wenn die Adresse stimmt).
Hier kannst du verfolgen, ob es angekommen ist und wann:
http://www.deutschepost.de/dpag?xmlFile=1474
Unter Einzelabfrage.
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-- Editiert am 08.02.2010 11:55
Ok vielen Dank, gibt es da ggf. ein $ auf das man sich beziehen könnte?
LG Kerstin
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Ist nahezu alles in der schon aufgeführten Hilfeseite dargestellt. Der Verkäufer hat noch nicht erfüllt, also muss man ihn in Verzug setzen.
http://www.ws-waldmuenchen.de/informationen/schuldrecht/koelbl/3.2 Lieferungsverzug.doc
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Der Link funktioniert leider nicht, trotzdem danke für die hilfreichen Antworten.
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quote:
Der Link funktioniert leider nicht
Das Leerzeichen nach der "2" mal wegmachen oder durch "%20" oder "+" ersetzen. Browser mögen keine Leerzeichen in URLs.
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du bekommst von DHL Schadenersatz wenn das Paket versichert ist. Das Versandrisiko übernimmt immer der Verkäufer also: geh zum Verkäufer und sagt dass er dir das Geld wieder geben sollte.
Ne Jacke für 40 Euro ist bestimmt gefälschte Ware..kann mir net vorstellen, dass Markenkleidung so billig geworden ist. Überprüf lieber nochmals die Ware, wenn du die erhalten hat. Eventuell bekommst noch "Schmerzengeld" dafür, dass er dir gefälschte Ware verkauft hat
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quote:
Der Link funktioniert leider nicht
Weiß auch nicht warum. Ist hier auf der Seite direkt oben der erste. Das ist die Rechtslage sehr übersichtlich und kompakt dargestellt --> Ein Word-Dokument.
http://www.google.de/search?hl=de&source=hp&q=3.2+Lieferungsverzug+%28Nicht-rechtzeitige+Lieferung%29&btnG=Google-Suche&meta=&aq=null&oq=
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-- Editiert am 08.02.2010 14:28
Und jetzt?
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