Ware nicht erhalten; keine Reaktion vom Verkäufer

19. Juli 2007 Thema abonnieren
 Von 
Waldvogel
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Ware nicht erhalten; keine Reaktion vom Verkäufer

Hallo,

vor ein bisserl mehr als einem Monat hab ich über eBay ein Spiel incl. Versand für 50€ ersteigert. Jedoch hab ich das Spiel bis heute nicht erhalten.
Schon nach einer Woche war klar, das der VK allein auf Betrug aus war (bis dahin hatte aber VK nur positive Bewertungen, hauptsächlich mit Spielen; erschien wie ein gewerblicher Verkäufer, jedoch Nachträglich würde ich sagen, dass die Bewertungen "gefälscht" wurden), denn es häuften sich schlechte Bewertungen (viele fehlen jedoch, da der VK seine Mitgliedschaft gekündigt hat). Zuvor jedoch habe ich versucht mit dem VK Kontakt aufzunehmen, da ich seit der Zahlung nichts mehr von ihm gehört habe.

Nachdem Kontaktaufnahmen per
eBay und eMail nichts ergaben, wurde ich nach 2 Wochen aktiv und schrieb ihm zuerst per Einschreiben eine Frist zur Lieferung und nachdem er sich daraufhin nicht rührte eine Frist zur Zurückzahlung des Geldes.

Die erste Frist wurde noch von ihm persönlich angenommen, die zweite nicht, die liegt noch bei der Post. Die Frist jedoch ist abgelaufen.

Natürlich hab ich es nicht bei den Einschreiben belassen. Durch Recherchen hab ich seine Festnetznummer und seine Handynummer herausbekommen. Bei seiner Festnetznummer war er nicht zu erreichen, jedoch über seine Handynummer (anscheinend hätte er nicht gedacht, dass ein Geschädigter seine Handynummer herausbekommt). Das erste mal als ich ihn erreichte legte er sofort auf, als ich mich mit Namen meldete und das zweite mal (nachdem ich nach mehreren erfolglosen Versuchen etwas Zeit verstrichen lies) hat er zwar nicht aufgelegt, bestritt aber, dass er der Verkäufer sei und er hätte erst das Handy seit kurzem. Jedoch ist die Mailbox dieses Handys mit dem Namen besprochen.
Also gab das Gespräch am Ende doch nichts.

Da sich der VK sehr quer stellt werde ich morgen Anzeige erstatten und einen Mahnbescheid ihm zukommen lassen.

So und jetzt nach langer Vorgeschichte meine Fragen:

Da er das Einschreiben nicht angenommen hat, die Frist jedoch ausgelaufen ist: Zählt die Frist trotzdem als abgelaufen, oder muss ich ihn nochmals Zeit geben?

Und würdet Ihr mir überhaupt ein Mahnbescheid empfehlen, oder denkt ihr, dass es mir mein Geld nicht wieder bringt, oder gibt es eine bessere Möglichkeit?

Und gibt es noch etwas, was ich beachten sollte?

Dann würde mich noch interessieren, mit was für einer Strafe er zu rechnen hat (er hat mind. 20 Käufer innerhalb einer Woche vorsätzlich betrogen).

So nach langem Text schon mal ein Danke, dass ihr es überhaupt soweit gelesen habt und würde mich auf Antworten freuen.

MfG Waldvogel

Problem bei eBay und Co?

Problem bei eBay und Co?

Ein erfahrener Anwalt im Internetrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Internetrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
keinname123
Status:
Lehrling
(1828 Beiträge, 211x hilfreich)
0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Jotrocken
Status:
Junior-Partner
(5924 Beiträge, 1374x hilfreich)

@keinname

Glaube nicht, dass der Link vom gleichen Fragesteller kommt wie diese Frage.

Bei Frag einen Anwalt gehts um Tickets, hier um ein Spiel. Außerdem ist dort nicht von den Einschreiben die Rede.

Die 'Strafe' für den Täter vorhersagen kann hier keiner, da z.B. nichts über seine Vorstrafen bekannt ist. Eine seriöse Beurteilung ist unmöglich.

-----------------
"Juristerei bedeutet, dem Gegner in Zahl und Güte seiner Argumente überlegen zu sein."

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
keinname123
Status:
Lehrling
(1828 Beiträge, 211x hilfreich)

Ich weiß, hat aber eine große Ähnlichkeit...

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Mahnman
Status:
Senior-Partner
(6041 Beiträge, 1341x hilfreich)

Ist der VK privat oder gewerblich?

-----------------
"<img src=http://www.my-smileys.de/smileys3/binnichtsignatur.gif></img>"

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Waldvogel
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Der Link mit dem Fall von den Karten hat nicht wirklich Ähnlichkeit, aber trotzdem danke.


Das ein Strafe nicht wirklich vorrausgesagt werden kann, dachte ich mir schon. Ich frag mich nur, ob es da sowas wie ein "Richtwert" gibt.

Aber wenn nicht wär es auch egal. Am meisten geht es mir um die Frage, ob die Frist die ich ihm gestellt hab auch als abgelaufen zählt (da der VK den Brief nicht angenommen hat; den ersten allerdings schon, also ist die Adresse richtig).

Ob er gewerblich ist:
In der Auktion stand nicht dazu, allerdings denke ich, dass es durchaus zutrifft, da er innerhalb einem Monat täglich orginalverpackte Spiele verkaufte, bzw bewertet wurde (ich denke jedoch, dass die Bewertungen gefälscht wurden...).

Aber schon mal soweit danke.

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 267.793 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.220 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen