Und zwar eine komplizierte Sache:
Ich hole mal bisl weiter aus.
Bei meinem Freund wurde im Mai eingebrochen, wo auch Kontoauszüge von mir entwendet wurden.
Letzte Woche stell ich mit erstaunen fest,das mein EBay Konto gehackt wurde. Es wurde fleißig eingekauft und auf meinen Namen und mit meinen Bankdaten ein pay PAL konto eröffnet(habe noch nie eins besessen). Die Bestellungen wurden mit pay PAL bezahlt (insegamst 3Artikel im wert von ca 900€). Natürlich gingen die Zahlungen zurück, da mein Konto nicht soviel Geld aufweist. Die Verkäufer habe ich über die Zustände informiert, und gleich gesagt das ich vom Kauf zurücktrete. (Artikel gingen alle an meine Anschrift). Heute wollte ich alles fertig machen u stellte bei einem Paket fest,das keine ware drinne ist nur der leere Karton.kontaktierte den Verkäufer(gewerblich) u schilderte dir Sachlage. Er meint ich wäre in der Beweispflicht u droht mit Anzeige wegen Betrug. Geht das so einfach? Ich hatte keinen Zeugen beim offnem des Paketes da man ja nix böses denkt u ich noch nie Probleme hatte. Wie am besten weiter vorgehen?
Werde erstmal zur Bank gehen u mir neue Daten geben lassen. Wäre es sinnvoll Anzeige gegen unbekannt zu stellen? Sodass die Polizei schon bescheid weiß falls eine Anzeige wegen Betrug kommt. U wenn eine kommt kann ich da den Verkäufer wegen Verleumdung anzeigen? Solange keine Beweise da sind kann er mich doch mnicht einfach als Betrüger hinstellen.
-----------------
""
Ware nicht geliefert-> leerer Karton
Ich würde im ersten Moment vermuten, dass hier Geldwäsche betrieben werden soll. Sprich: Der angeblich gewerbliche Verkäufer ist nur ein Schein-Verkäufer, der mit den Einbrechern unter einer Decke steckt.
Es ergibt ansonsten ja keinerlei Sinn, dass man sich diese Mühe macht und dann alles an deine Adresse schicken lässt. Entweder kauft man auf deinen Namen ein und lässt es sich an eine neue Adresse schicken oder aber man kauft auf fremden Namen ein, schickt leere Kartons um das Geld einzustecken.
Ich denke mal, dass wegen dem Einbruch sowieso eine Anzeige geschaltet wurde. Ich würde mit dem Aktenzeichen nochmals bei der Polizei vorstellig werden und nun wegen Identitäsmissbrauchs gegen unbekannt und dann auch wegen dem leeren Paket wegen Betrugs gegen den vermeintlichen Verkäufer. Den leeren Karton würde ich zwecks Spurensicherung mitnehmen.
Achja: Paypal informieren mit Verweis auf deine Strafanzeige, damit die das Paypal-Konto sperren. Deutlich machen, dass du mit diesem Paypal-Konto nichts zu tun hast und auch nichts bezahlen wirst (die werden nämlich die Hand bei dir aufhalten).
-----------------
"Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Sicherheit gibts nur beim Anwalt."
Auf die Idee bin ich noch gar nicht gekommen. Ist aber un wahrscheinlich der Verkäufer ist seit Jahren gewerblicher Verkäufer was anhand der Bewertungen zu sehen ist.
Kann er den so einfach eine Anzeige wegen Betrug machen? Ich mein die Polizei muss doch nach Beweisen etc fragen.
-----------------
""
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Anzeigen kann man grundsätzlich erst mal jeden (solange man nicht lügt bzw. wissentlich etwas verschweigt). Ob der Betrug nachweisbar ist oder nicht, hindert niemanden daran, eine Anzeige zu erstellen.
-----------------
"Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Sicherheit gibts nur beim Anwalt."
Wie soll denn ein Paypal-Konto ohne Validierung eröffnet werden?
Da müßte "der Einbrecher" ja auch Zugriff aufs Konto und die Pin und die Tans besitzen.
Das ist doch mehr als nur unwahrscheinlich.
-----------------
"Nur eigene Meinung und persönliche Erfahrung"
Für sie Paypal-Konto Validierung sind TANs nicht nötig, man benötigt nur die Zugangsdaten fürs Online-Banking.
Die Validierungsnummer sieht man dann in den Eingängen.
Und schon ist die Sache gelaufen.
Wenn der unaufmerksame Bankkunde das dann überliest oder dem keine Bedeutung zumisst, kann man damit eine ganze Zeit lang arbeiten bis es auffällt ...
-----------------
"Meine persönliche Meinung/Interpretation! Im übrigen verweise ich auf §675 Abs. 2 BGB
."
Man kann auch Ohne PayPal-Konto mit PayPal zahlen oder ohne Validierung bis zu einer gewissen Summe überweisen.
Wirklich verstehen tue ich das aber auch nicht, warum sollte jemand so viel Aufwand betreiben, wie/was verdient denn der große Unbekannte in der Sache.
-----------------
""
quote:
Wirklich verstehen tue ich das aber auch nicht, warum sollte jemand so viel Aufwand betreiben, wie/was verdient denn der große Unbekannte in der Sache.
Na, was verdient wohl der, der den leeren Karton verschickt hat?
-----------------
"Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Sicherheit gibts nur beim Anwalt."
Das ist mir schon klar, aber das soll ja ein seriöser Händler sein und für ein die par Euro so ein Aufwand. Oft kann der Händler diese Masche nicht durchziehen, da PayPal das ja sonst auch spitz bekommt.
-----------------
""
Wer weiß. E soll solche geben, die sich mit Fakeverkäufen erst mal ein angeblich seriöses Pflaster bei eBay verdienen.
Vielleicht aber wurde das Paket auch abgefangen, aufgemacht, Ware entfernt und dann leer wieder weitergeschickt. Bei zwei Paketen hat es nicht geklappt, bei einem schon.
Wer weiß, vielleicht findet die Polizei auf dem Paket Fingerabdrücke, die sie auch beim Einbruch gefunden hatte...
-----------------
"Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Sicherheit gibts nur beim Anwalt."
Und jetzt?
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
-
3 Antworten
-
14 Antworten
-
12 Antworten
-
19 Antworten
-
2 Antworten