Ware vollkommen in Ordnung! Käufer besteht auf Rückgaberecht!!! ?!?

9. August 2002 Thema abonnieren
 Von 
Fabian
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Ware vollkommen in Ordnung! Käufer besteht auf Rückgaberecht!!! ?!?

Was man nicht alles bei ebay erlebt... ;-)

Ich habe einen Artikel bei ebay versteigert (Endpreis: 51 EUR + 5,90 EUR Versand).
Den Gewinner der Auktion bat ich, das Geld zu überweisen. Erst nach mehrmaligen Zahlungsaufforderungen und Mahnungen hat er mir den Gesamtbetrag von 56,90 EUR überwiesen.
Zwischenzeitlich wollte er vom Kauf zurücktreten, weil er sagte: "...daß es mit mir einfach keinen Sinn macht." (echtes Zitat!).
Daraufhin habe ich ebay auf die Unzuverlässigkeit des Mitglieds hingewiesen. Da meine Beschwerde über das Mitglied nicht die erste war, wurde er vom Handel bei ebay ausgeschlossen.
Das Paket habe ich ohne jeglichen Zeitverzug an ihn verschickt, direkt am Tag des Geldeingangs.
Es kam bei ihm auch tadellos an und entspricht voll und ganz der Artikelbeschreibung. Es ist in der Originalverpackung, nie benutzt und hat keine einzige Gebrauchsspur (ich habe in der Beschreibung dennoch bewußt darauf verzichtet, die Ware als "neuwertig" oder "neu" zu bezeichnen, obwohl sie es ist).
Augenscheinlich sauer darüber, nun bei ebay ausgeschlossen zu sein, hat der Käufer mir in einer ersten email gedroht, daß er mich auf jeden Fall vom Handel bei ebay ausschließen werde, koste es was es wolle. (Zitat: "Damit kommen Sie mir nicht davon!")
Auf meinen Hinweis, daß er dazu keinerlei Möglichkeit hat, weil ich meine Verpflichtungen als Verkäufer perfekt eingehalten habe, schrieb er mir heute, daß er sich informiert habe und herausbekam, daß er ein 14-tägiges Rückgaberecht habe.
Und das, obwohl der Artikel keinen Grund zur Beanstandung gibt und -wie gesagt- exakt der Artikelbeschreibung bei ebay entspricht.
Da sowohl der Käufer und ich Privatpersonen und keine Kaufleute sind, ist ein Rückgaberecht doch ausgeschlossen, oder?
Ich habe in der Artikelbeschreibung allerdings nicht auf einen Haftungsausschluß oder ähnliche juristische Raffinessen hingewiesen. Hätte ich das tun müssen, oder ist er einfach nur im Unrecht?
Ich danke Ihnen schon jetzt für eine Antwort, da ich zu diesem Thema auf dieser Seite keine Beiträge gefunden habe.
Fabian

Problem bei eBay und Co?

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
MCNeubert
Status:
Lehrling
(1337 Beiträge, 258x hilfreich)

Du siehst das vollkommen richtig: Ein Rückgaberecht ist nicht ersichtlich. Ein solches besteht nur, wenn ein Verbraucher von einem Unternehmer etwas per Fernkommunikation (also wie bei ebay per PC) kauft.
Wenn er Dir nicht nachweisen kann, dass Du als Unternehmer bei ebay verkaufst, kann er sich nicht auf ein solches Rückgaberecht berufen.

Gruß Neil
Viel Spaß weiter bei ebay

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