Warenlieferung/Artikel nicht Vollständig

15. Januar 2008 Thema abonnieren
 Von 
matzel82
Status:
Frischling
(22 Beiträge, 0x hilfreich)
Warenlieferung/Artikel nicht Vollständig

Hallo, Die Internetauktionsplattformen erweisen sich langsam als ein ständiges Problem für mich.

Zum Fall:

Ich habe bei Ebay, wo sonst, einen Artikel von einem Powerseller erworben. Nach Erhalt der Ware habe ich die Vollständigkeit geprüft. Dabei ist mir aufgefallen dass ein wesentlicher Bestandteil des Artikels fehlt sodass dieser Artikel nicht zu benutzen ist. Nun habe ich mich mit dem Verkäufer in Verbindung gesetzt um dieses Problem zulösen, was aber zu keinem Erfolg geführt hat. das ganze läuft übrigens jetzt seit dem 27.11.07. An diesem Tag habe ich den Mangel gemeldet. Zwischendurch habe ich mich auch direkt an Ebay gewahnt was aber auch nicht zum Erfolg führte. Nun habe ich die Bewertung des Verkäufers abgegeben mit der Bemerkung dass seit Auktionsende keine Nachlieferung der fehlenden Ware erfolgte.

Darauf bekamm ich prompt die Gegenbewertung mit der Aussage. "Nicht zu empfehlen! Erfindet Lüge, um erneut an Artikel zu gelangen! Vorsicht!"

Darauf hin habe ich über das Ebaykontaktformular eine E-Mail verfasst in dem ich den Verkäufer gebeten habe diese Aussage zurückzunehmen und sich um die Nachlieferung zu kümmern. Ansonsten sehe ich mich gezwungen Bezüglich der Äusserung, ich sei ein Betrüger, einen Rechtsanwalt zu rate zunehmen. Ein solch ähnlioches Schreiben habe ich an Ebay versandt, jedoch auch keine Antwort erhalten. Und hier denke ich liegt der Hase begraben, dass das Ebay nicht interessiert da die damit Geld verdienen. Wie auch häufig in Zeitungs bzw.TV-Artikeln berichtet wird, dass immer häufiger Betrugsfälle auftreten aber nix gegenteiliges passiert. Ähnlich im bereich der Produktpiraterie.

Da aber der Streitwert bei ca. 30 € möchte ich vorab eine Empfehlung bzw. eine Rat was das beste ist zu tun.

Aber eine Rufschädigung in welcher man ein Lügner oder Betrüger genannt wird würde mir schon reichen eine Verfügung von einem Anwalt verfassen zu lassen. (Ist doch eine Verfügung, oder ? )

müsste es eigentlich gewesen sein.

Problem bei eBay und Co?

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
matzel82
Status:
Frischling
(22 Beiträge, 0x hilfreich)

Na was !? Keiner ?

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#2
 Von 
Hyperion
Status:
Praktikant
(812 Beiträge, 211x hilfreich)

frist zu nachlieferung setzen, wenn dieses nicht erfolgt, frist setzen zum zurücküberweisen des geldes, wenn auch diese verstrichen, mahnbescheid über den betrag oder einen anwalt einschalten. was bei 30 EURO lächerlich wäre. ich würds über den mahnbescheid versuchen.

wegen der bewertung probieren, diese von ebay löschen zu lassen oder über eine anzeige nachdenken. wird nicht viel bringen, aber dem VK stress bereiten, das kann schon reichen.

paddy

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#3
 Von 
otto98
Status:
Schüler
(336 Beiträge, 26x hilfreich)

Les dir das hier mal als erstes durch.


http://www.internetrecht-rostock.de/ebay-bewertungen.htm

Sodann, von ebay wirste sowieso nichts erwarten können, denen ist das egal, hauptsache die Gebührenkohle kommt rein.
Und mit den Bewertungen ist das so n Sache. Natürlich könntest du anwaltschaftlich dagegen vorgehn, keine Frage, nur die Kosten falls es nicht klappt sind ja doch happig.

Ich würd falls noch nicht getan hast, n sachlichen Kommentar dazu schreiben und wie der Vorredner sagte, Anzeige stellen, kostet nichts, was auch sonst tun, weiß nicht.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
otto98
Status:
Schüler
(336 Beiträge, 26x hilfreich)

http://www.ra-cunningham.de/recht-vermischtes/bewertung-bei-online-auktion.htm

Noch n gute Infoseite dazu.

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