Hallo, ich habe über ebay eine Markensonnenbrille bei einer GmbH gekauft. Jetzt will ich die Brille zurückgeben. Die Brille und das Etui habe ich noch. Die kleine Ray-Ban-Orginalverpackung habe ich jedoch nicht mehr. Muss mir der Verkäufer dann trotzdem den vollen Preis erstatten. Die Brille und Etui sind unbeschädigt, die kleine Papierschachtel habe ich jedoch nicht mehr. Danke.
Warenrückgabe in Orginalverpackung
24. März 2022
Thema abonnieren
Frage vom 24. März 2022 | 21:45
Von
Status: Beginner (55 Beiträge, 0x hilfreich)
Warenrückgabe in Orginalverpackung
Problem bei eBay und Co?
Problem bei eBay und Co?
Ein erfahrener Anwalt im Internetrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Internetrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
#1
Antwort vom 24. März 2022 | 21:57
Von
Status: Unbeschreiblich (119438 Beiträge, 39725x hilfreich)
ZitatJetzt will ich die Brille zurückgeben. :
Auf welcher Rechtsgrundlage denn?
#2
Antwort vom 25. März 2022 | 11:27
Von
Status: Gelehrter (10633 Beiträge, 4199x hilfreich)
ZitatAuf welcher Rechtsgrundlage denn? :
Widerrufsrecht höchstwahrscheinlich, eben der Klassiker bei Ebay, Amazon und Konsorten.
ZitatMuss mir der Verkäufer dann trotzdem den vollen Preis erstatten. :
Nein.
Bleibt die Frage, was er für eine "kleine Papierschachtel" abziehen dürfte.
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Jetzt zum Thema "Internetauktionen" einen Anwalt fragen
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
#3
Antwort vom 25. März 2022 | 12:32
Von
Status: Unbeschreiblich (31931 Beiträge, 5624x hilfreich)
Vermutlich verlangt der Verkäufer in seinen AGB Rückgabe eben Rücknahme in Originalverpackung.ZitatWarenrückgabe in Orginalverpackung :
#4
Antwort vom 25. März 2022 | 20:55
Von
Status: Unbeschreiblich (119438 Beiträge, 39725x hilfreich)
ZitatWiderrufsrecht höchstwahrscheinlich :
Ja, könnte sein.
In dem Falle könnte er dann einen Abzug für den Wertersatz vornehmen wenn er nett ist.
Oder er könnte auch den Widerruf schlicht verweigern, da die gesetzlichen Bedingungen nicht alle erfüllt sind.
#5
Antwort vom 26. März 2022 | 00:26
Von
Status: Lehrling (1521 Beiträge, 669x hilfreich)
ZitatMuss mir der Verkäufer dann trotzdem den vollen Preis erstatten. Die Brille und Etui sind unbeschädigt, die kleine Papierschachtel habe ich jedoch nicht mehr. :
Gemäß § 357 BGB muß "der Verbraucher Wertersatz für einen Wertverlust der Ware leisten, wenn der Wertverlust auf einen Umgang mit den Waren zurückzuführen ist, der zur Prüfung der Beschaffenheit, der Eigenschaften und der Funktionsweise der Waren nicht notwendig war."
Der Verbraucher müßte allerdings gesetzeskonform informiert worden sein über "die Bedingungen, die Fristen und das Verfahren für die Ausübung des Widerrufsrechts", bevor er für einen Wertverlust Wertersatz zu leisten hätte.
Also: liegt überhaupt ein WERTVERLUST DER WARE vor, wenn lediglich eine ( zwischen wertlos und exorbitant aufwendig gestaltete) Verpackung nicht bzw. nur beschädigt zurückgesandt würde?
Und falls man bei Beschädigung/Zerstörung lediglich der Verpackung von einem "Wertverlust der Ware" sprechen will, hätte eine ordnungsgemäße Belehrung dann den Hinweis zu enthalten, dass die ( ansonsten einwandfreie ) Ware auch in unversehrter Orginalkverpackung zurückgesendet werden müßte, um einen Wertverkust bzw. dessen Ersatz zu vermeiden?
Allerdings hat der Gesetzgeber festgelegt, dass die spartanisch spärliche Information der Musterwiderrufsbelehrung der gesetzlichen Anforderung an Verbraucherinformationen hinsichtlich "der Bedingungen, Fristen und der Ausübung des Widerrufsrechts" genügen soll.
RK
#6
Antwort vom 26. März 2022 | 15:59
Von
Status: Lehrling (1521 Beiträge, 669x hilfreich)
Zitater könnte auch den Widerruf schlicht verweigern, da die gesetzlichen Bedingungen nicht alle erfüllt sind. :
Wenn der Verkäufer in dieser Weise über die Widerrufsbedingungen informiert hätte ( "Wenn die Original-Verpackung fehlt, wird der Widerruf verweigert" ), dann könnte er wegen unrichtiger Widerrufsbelehrung überhaupt keinen Wertersatz verlangen, nichteinmal, wenn die Brille ramponiert wäre.
Mit einer ordnungsgemäßen Widerrufsbelehrung wird der widerrufende Verbraucher darüber informiert, dass auch beliebige "Beschädigungen" der Ware ihm das Recht zum Widerruf seiner Bestellung belassen.
RK
#7
Antwort vom 26. März 2022 | 16:13
Von
Status: Unbeschreiblich (119438 Beiträge, 39725x hilfreich)
ZitatWenn der Verkäufer in dieser Weise über die Widerrufsbedingungen informiert hätte :
Muss er nicht, denn die Grundregel besagt " Prüfen ja – nutzen nein".
Die spannende Frage ist halt immer wieder, wo ist da die Grenze...
Kommt also durchaus darauf an, ob die Verpackung nur verloren ging oder bewusst entsorgt wurde.
#8
Antwort vom 26. März 2022 | 23:20
Von
Status: Unbeschreiblich (119438 Beiträge, 39725x hilfreich)
ZitatAllerdings hat der Gesetzgeber festgelegt, dass die spartanisch spärliche Information der Musterwiderrufsbelehrung der gesetzlichen Anforderung an Verbraucherinformationen hinsichtlich "der Bedingungen, Fristen und der Ausübung des Widerrufsrechts" genügen soll. :
Und er tut gut daran diese nicht zu ändern, ergänzen oder gar zu "verbessern", will er nicht in die Niederungen der Abmahnhöllen gezerrt werden...
#9
Antwort vom 6. April 2022 | 15:37
Von
Status: Schüler (268 Beiträge, 66x hilfreich)
ZitatHallo, ich habe über ebay eine Markensonnenbrille bei einer GmbH gekauft. Jetzt will ich die Brille zurückgeben. :
Wann genau gekauft und erhalten?
Und jetzt?
Schon
266.641
Beratungen
Anwalt online fragen
Ab
30
€
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
Ähnliche Themen
-
12 Antworten
-
6 Antworten
-
18 Antworten