Warenrücksendung Versandrisiko

1. April 2005 Thema abonnieren
 Von 
BettinaS
Status:
Schüler
(265 Beiträge, 43x hilfreich)
Warenrücksendung Versandrisiko

Hallo,

wie ist es denn geregelt, wenn man etwas von einem gewerblichen Anbieter kauft und innerhalb der 14 tägigen Widerrufsfrist widerruft:

a) wie schnell ist die Ware zurückzusenden?
b) wer trägt das Risiko des Verlustes der Sendung auf dem Postweg (Rücksendung)- da der Käufer ja frei wählen kann, wie er zurücksendet?

Danke

Problem bei eBay und Co?

Problem bei eBay und Co?

Ein erfahrener Anwalt im Internetrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Internetrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Laeuschen
Status:
Lehrling
(1293 Beiträge, 65x hilfreich)

a) innerhalb dieser Frist und nicht erst nach einem Monat ;)

b) der Verkäufer

-----------------
" Mein sehr junger Padawanschüler...möge die Macht mit dir sein!"

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
lilicat
Status:
Lehrling
(1913 Beiträge, 234x hilfreich)

..und bitte versichert senden,denn den versand nachweisen müssen Sie im Verlustfalle schon.

-----------------
"kampf den borg"

0x Hilfreiche Antwort


#4
 Von 
guest123-2087
Status:
Praktikant
(918 Beiträge, 174x hilfreich)

Mit dem Widerruf hat der Käufer sofortigen Anspruch auf Rückzahlung, der Vk aber auch auf Rücksendung.

Gruss
Susi

-----------------
" Der Dativ ist dem Genitiv sein Tod"

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
BettinaS
Status:
Schüler
(265 Beiträge, 43x hilfreich)

Hallo,
danke für Eur Antworten.

Noch eine Frage: der gewerbliche Verkäufer darf- entgegen Eurn Vorschlägen, in seinen AGBs nicht vorgeben, dass er unfreie Sendungen nicht annimmt. Dies könnte zu einer Abmahnung führen.
Somit kann der VK nicht wie von Mirk angeregt, vorgeben, wie der Käufer zurückzusenden hat.
Trägt somit nicht der Käufer das Versandrisiko, immerhin ist die Ware zumindest vorübergehend in seinem "Besitz"?

Und: wenn zur Ausübung der Widerrufsrechts die schriftliche Form innerhalb der Frist gewahrt wird, heisst das dann für den VK, dass er- auch wenn er dann die Ware erst nach längerer Zeit zurückerhält, er diese trotzdem erstatten muss?

Danke

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Laeuschen
Status:
Lehrling
(1293 Beiträge, 65x hilfreich)

Ich habe in Widerrufsbelehrungen sowohl schon die Variante "fristgerechter Widerruf in Schriftform" als auch "fristgerechte Rücksendung" gelesen...würde mich auch mal interessieren.

Der Verkäufer kann nicht bestimmen, wie ich es zurückzusenden habe. Das weiß ich auch, aber heißt dass dann, wenn ich mal richtig übertreiben will und die Ware als Paket Samstagszustellung vor 9 Uhr oder etwas ähnich teures schicke, muss der Vk mir das dann erstatten oder nur den billigsten Weg, der möglich gewesen wäre?

-----------------
" Mein sehr junger Padawanschüler...möge die Macht mit dir sein!"

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
psst
Status:
Lehrling
(1576 Beiträge, 173x hilfreich)

"Mit dem Widerruf hat der Käufer sofortigen Anspruch auf Rückzahlung,..."

innerhalb von 30 Tagen ohne Fristsetzung durch Käufer
"der Vk aber auch auf Rücksendung."

den er aber u.U. genauso wie der Käufer seinen Rückzahlungsanspruch unabhängig von einander einklagen muß. Eine Aufrechnung ist schwierig - insoweit ist das Rückgaberecht vorzuziehen.

"Trägt somit nicht der Käufer das Versandrisiko, immerhin ist die Ware zumindest vorübergehend in seinem "Besitz"?"


Der Verkäufer trägt das Risiko der Preisgefahr - also der Gefahr den Gegenstand nicht zurückzuerhalten aber auch nicht den vereinbarten Kaufpreiszu zu erhalten bis zum Ende der Widerrufsfrist bzw. bei Widerruf / Rückgabe auch bis zu dem Zeitpunkt an dem er ihn wieder in seinem Besitz hat .

"Und: wenn zur Ausübung der Widerrufsrechts die schriftliche Form innerhalb der Frist gewahrt wird, heisst das dann für den VK, dass er- auch wenn er dann die Ware erst nach längerer Zeit zurückerhält, er diese trotzdem erstatten muss?"

Ja.

"..und bitte <strike>versichert</strike> beleghaft
senden,denn den versand nachweisen müssen Sie im Verlustfalle schon.

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 266.801 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.899 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen