Hallo,
ich habe Ware über Kleinanzeigen gekauft.
Blöderweise habe ich mich selbst für eine Warensendung entschieden.
Es kam jetzt auch nach 3 Wochen nicht an.
Der VK schickte mir sofort nach Geldeingang ein Bild vom Umschlag und das es sich nun auf den Weg macht.
Ich habe mich mehrfach gemeldet,dass die Ware leider noch nicht angekommen ist.
Der VK hat mir jetzt Angeboten einen Nachforschungsantrag zu stellen.
Er sagte aber auch direkt das er nicht für den Schaden aufkommt,das das Risiko bei mir liegt,ich hatte ja die Möglichkeit für einen versicherten Versand.
Für die Abgabe am Kasten gibt es wohl auch einen Zeugen.
Im Netz lese ich das der VK tatsächlich im Recht ist.
Stimmt das?
Warensendung...selbst schuld?
18. September 2015
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Frage vom 18. September 2015 | 21:46
Von
Status: Frischling (9 Beiträge, 1x hilfreich)
Warensendung...selbst schuld?
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#1
Antwort vom 18. September 2015 | 22:43
Von
Status: Richter (8546 Beiträge, 4071x hilfreich)
Hallo,
ich gehe mal davon aus, der VK hat privat verkauft!
JA!Zitat:Stimmt das?
#2
Antwort vom 18. September 2015 | 22:55
Von
Status: Frischling (9 Beiträge, 1x hilfreich)
ZitatHallo, :
ich gehe mal davon aus, der VK hat privat verkauft!
Zitat:Stimmt das?JA!
Ja,es war privat.
Naja hinterher ist man immer schlauer :-/
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
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#3
Antwort vom 19. September 2015 | 08:55
Von
Status: Unparteiischer (9029 Beiträge, 4886x hilfreich)
ZitatStimmt das? :
Du als Käufer trägst das Transportrisiko. Das heißt, damit sich das verwirklicht, muss sich die Ware auch auf dem Transport befinden, also vom VK versendet worden sein. Sollte der VK den Versand beweisen können, verwirklicht sich das Transportrisiko.
#4
Antwort vom 19. September 2015 | 09:35
Von
Status: Frischling (9 Beiträge, 1x hilfreich)
ZitatZitat (von Elli87):Stimmt das? :
Du als Käufer trägst das Transportrisiko. Das heißt, damit sich das verwirklicht, muss sich die Ware auch auf dem Transport befinden, also vom VK versendet worden sein. Sollte der VK den Versand beweisen können, verwirklicht sich das Transportrisiko.
Mit dem Zeugen wird sich das ja beweisen lassen.
#5
Antwort vom 19. September 2015 | 09:56
Von
Status: Unparteiischer (9029 Beiträge, 4886x hilfreich)
ZitatMit dem Zeugen wird sich das ja beweisen lassen. :
Sagen wir "ja" (worst case scenario)
Demnach verwirklicht sich das Transportrisiko.
Der VK hat Anspruch auf die volle Bezahlung und du hast keine Ware. C’est la vie
#6
Antwort vom 20. September 2015 | 18:07
Von
Status: Schüler (239 Beiträge, 186x hilfreich)
Hallo Elli,
um was für einen Artikel handelt es sich denn?
Ich stehe momentan vor dem gleichen Problem; nur, dass ich mich nicht explizit für den Warenversand entschieden habe.
Auch die Vorgehensweise kommt mir ähnliche vor.
Schreib mir doch mal bitte eine PN.
Gruß, Fabian.
Und jetzt?
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