Warnung vor Betrugsmasche

25. März 2024 Thema abonnieren
 Von 
pa517628-35
Status:
Schüler
(272 Beiträge, 8x hilfreich)
Warnung vor Betrugsmasche

Hallo

Vielleicht schon bekannt oder man kann den einen oder anderen warnen.

Betrüger suchen sich Artikel von hochwertigen Sachen die funktionsfähig sind. Vorwiegend von elektronik Artikel.


Bösewicht Kauft den funktionieren Artikel, nach Erhalt moniert er einen defekt. Er bekommt das Recht von ebay den Artikel zurück zu senden, und verschickt dann einen anderen defekten baugleichen Artikel zurück.

Also z.b. Die erhaltene funktionierende PlayStation wird behalten und einen defekte baugleiche wir zurück gesendet.

So bleibt man als Verkäufer auf dem schaden sitzen.

Mein Tipp extrem viele und gute Fotos erstellen, das verpacken und das versenden durchgehend Filmen und vor allem die Seriennummer wenn vorhanden notieren.
Zudem bei Abholung bzw. Lieferung das erste öffnen auch filmen.

Problem bei eBay und Co?

Problem bei eBay und Co?

Ein erfahrener Anwalt im Internetrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Internetrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



9 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Kalanndok
Status:
Student
(2603 Beiträge, 417x hilfreich)

Ergänzend dazu:
Die Seriennummer der verkauften Ware auch gerichtsfest dokumentieren. Beispielsweise auf der Rechnung.

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(128687 Beiträge, 41035x hilfreich)

Man könnte sogar überlagen, die Seriennummer direkt in der Auktion zu nennen.
Am besten mit der Bemerkung "Liebe potentielle Austausch-Betrüger ..."


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
pa517628-35
Status:
Schüler
(272 Beiträge, 8x hilfreich)

Ja sofern man nicht mit der Seriennummer unbeteiligte Dritte was könnne. (Z.b Garantie auf den eigenen Namen verlängern) oder was sonst do möglich ist.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
pa517628-35
Status:
Schüler
(272 Beiträge, 8x hilfreich)

Hallo zusammen

Nun ist es schon wieder passiert. Ich habe eine gebrauchten Artikel auf eBay verkauft und bin schon wieder angeschissen.

Folgendes ist passiert. Ich habe einen elektronikartikel der bei mir zu 100% funktionierte verkaufte, aufgrund meiner vorerfahrungen habe ich aber in die artikelbeschreibung geschrieben:

Bei mir funktionierte der Artikel beim Test am 12.5.2024 tadellos, trotzdem verkaufe ich das Gerät aufgrund des Alters als defekt.

Nun wurde der Artikel verkauft und ein Herr mit einem muslimischen Namen kaufte diese.
Er meldete bei eBay den Artikel als voll defekt und wollte eine Rückgabe.
Dies habe ich abgelehnt, mit dem Hinweis auf die artikelbeschreibung und dem allgemeinen Hinweis der auch in meiner Auktionsbeschreibung war, das ich weil gebraucht die Rücknahme nicht ausschließe.

Unser Herr antworte mir dies dann;

„Keine Faxen, keine Diskussionen ich bin iraker und kenne keine Grenzen. Du nimmst den Artikel zurück, wenn nicht so schwöre ich bei Allah komme ich mit meiner gesamten Familie vorbei. Ich kenne deine Adresse."


Nun gut dank der freundlichen Bitte habe ich einer rücknahme zugestimmt.

Ich bin mir fast sicher das der Artikel nun kaputt zurück kommt oder ausgetauscht wird. Ich werde die Ankunft des Paketes filmen aber dies wird mir auch nicht viel nutzen.

Ich würde gerne wissen was kann man noch tun, bzw. Wie kann man Artikel verkaufen das die Rücknahme wircklich ausgeschlossen ist.

Artikel vor vornherein als defekt verkaufen ist mir sinnfrei und eine Alternative zu eBay gibt es leider nicht.

Ich habe das ganze übrigens eBay gemeldet aber die sagen, sie können nichts machen.

Meine zukünftigen Einnahmen werden jetzt einbehalten.



0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(128687 Beiträge, 41035x hilfreich)

Zitat (von pa517628-35):
Meine zukünftigen Einnahmen werden jetzt einbehalten.

Das ergibt nicht wirklich einen Sinn.



Zitat (von pa517628-35):
„Keine Faxen, keine Diskussionen ich bin iraker und kenne keine Grenzen. Du nimmst den Artikel zurück, wenn nicht so schwöre ich bei Allah komme ich mit meiner gesamten Familie vorbei. Ich kenne deine Adresse."

Mit Anwalt und Gericht wäre es wesentlich teurerer gewesen, aber man hätte den defekten Artikel dennoch zurücknehmen müssen. Insofern hat die nicht so ganz diplomatische Art einem noch Geld gespart.



Zitat (von pa517628-35):
aufgrund meiner vorerfahrungen habe ich aber in die artikelbeschreibung geschrieben:

Bei mir funktionierte der Artikel beim Test am 12.5.2024 tadellos, trotzdem verkaufe ich das Gerät aufgrund des Alters als defekt.

Den Tipp hat man aus dem Ratgeber "Die Kunst sich ins Knie zu schießen"?



Zitat (von pa517628-35):
Ich würde gerne wissen was kann man noch tun

Nun, als erstes mal eine Adresse verwenden, wo man nicht wohnt.



Zitat (von pa517628-35):
Wie kann man Artikel verkaufen das die Rücknahme wircklich ausgeschlossen ist.

Schlicht und einfach gar nicht, wenn man legal arbeitet.



Zitat (von pa517628-35):
Ich habe das ganze übrigens eBay gemeldet aber die sagen, sie können nichts machen

Ja, logischerweise - was sollen sie denn da auch machen?


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
CarstenF
Status:
Lehrling
(1184 Beiträge, 200x hilfreich)

Zitat (von pa517628-35):
Artikel vor vornherein als defekt verkaufen ist mir sinnfrei und eine Alternative zu eBay gibt es leider nicht.


Ja, das ist irgendwie unlogisch, aber trotzdem haben Sie es ja so gemacht?

Zitat (von pa517628-35):
Nun gut dank der freundlichen Bitte habe ich einer rücknahme zugestimmt.


Glaube das ist doch mittlerweile auch so bei eBay, dass einem da fast nichts anderes übrigbleibt, sonst wird automatisch rückerstattet?

Zitat (von pa517628-35):
Ich würde gerne wissen was kann man noch tun, bzw. Wie kann man Artikel verkaufen das die Rücknahme wircklich ausgeschlossen ist.


Nur weil jemand damit droht vorbeizukommen, muss man den Artikel nicht zurücknehmen.

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
pa517628-35
Status:
Schüler
(272 Beiträge, 8x hilfreich)

Na ja besagter hat ja wirckllixh meine Adresse. Ich habe ne kranke Frau hier und ne demente Mutter. Ich wünsche denen keinen Besuch.

Ja ich weiß der Satz ist nicht edel aber ich wusste mir ja auch selber nicht zu helfen. Verkaufe ich die Artikel intakt (je wertvoller) desto höher die Chance das ich besxhissen werde
Verkaufe ich sie als defekt kann ich das Geld direkt verbrennen. Habe ich mehr von.

EBay hätte ja zumindest meine auszahlungssperre aufheben können. Aktuell ist es so das zukünftige Verkäufe einbehalten werden.

Ich werde zukünftig eine alternativ Adresse nehmen.


0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(128687 Beiträge, 41035x hilfreich)

Zitat (von pa517628-35):
Ich werde zukünftig eine alternativ Adresse nehmen.

Ich würde sogar eine Alternative Verkaufsplattform nehmen.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
cirius32832
Status:
Unparteiischer
(9080 Beiträge, 1923x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Ich würde sogar eine Alternative Verkaufsplattform nehmen.


Davon gibt es ja im Elektronikbereich einige. Muss man sich eben überlegen, was einem die Zeit mit meckernden Kunden wert ist.

Signatur:

https://www.antispam-ev.de

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 290.238 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
116.971 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen