Was bei Irrtum über Porto bei Sofortkauf ?

20. Februar 2004 Thema abonnieren
 Von 
katrin*
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)
Was bei Irrtum über Porto bei Sofortkauf ?

Hallo Forumgemeinde,

ich habe folgendes Problem:

ich habe vor 2 Tagen ein Buch mit Sofortkauf ersteigert. Als Studentin habe ich mich zuerst über das angebliche "Schnäppchen" gefreut, aber dann kam das Erwachen:
Ich habe in der Eile leider nicht auf die Versandkosten geachtet. Der Verkäufer verlangt sagenhafte 8,99 EUR für die Büchersendung!
Ich habe dem Verkäufer per mail angeboten, dass wir uns auf ca. 4,- EUR Porto einigen. Als Antwort erhielt ich eine klare Absage:
"..Sollte nich umgehend Ihr Gelldeingang zu verbuchen sein, werden wir die von Ihnen abgeschlossene Aktion in Rechnung stellen..."

Wie ist die Rechtslage bei Sofortkauf? Ist der §119 BGB in meinem Fall anwendbar? Wie soll ich jetzt reagieren?

Ich hoffe sehr, mir kann jemand helfen. Vielen Dank schon mal im Voraus!!

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Problem bei eBay und Co?

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13 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
jb
Status:
Schüler
(226 Beiträge, 61x hilfreich)

wie so oft gilt: Link zur Auktion wäre sinnvoll, damit zu sehen ist, ob der VK gewerblich handelt. (Werden WIR Ihnen in Rechnung stellen klingt verdächtig nach Gewerbe.)

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#2
 Von 
katrin*
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke für den Hinweis!

Hier der Link:
http://cgi.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?ViewItem&category=40469&item=3589091464

Ich denke, dass es sich um einen Verkauf von "Privat" handelt, auch wenn in der Antwortmail der Anschein erweckt wird, es sei gewerblich. Deshalb hier ein Auszug:

"1 - Die Versandkosten sind verbindlich - konnen Sie im Text nachlesen.
2 - Wir halten nichts von Spaßbietern.
3 - Das Buch kostet neu 63,00 Euro
4 - Der Versand erfolgt per Päckchen mit der Post - wegen Gewicht.
5 - Also 4,10 Euro - wahrscheinlich sind Sie nicht informiert.
6 - Sie haben für 19,99 also einen fairen Preis.
7 - Wir müssen das Buch von unserem Geschäftspartner schicken lassen.
8 - Wir haben also auch 2 x Portokosten."

Merkwürdig ist auch, dass der Verkäufer auf eine Öffentlichmachung seiner Bewertungen verzichtet. Der Neupreis mag zwar stimmen, aber mittlerweile gibt es wieder eine neuere Auflage. Übrigens habe ich gerade gesehen, dass der Verkäufer in seinen weiteren Artikeln dieses Buch nochmals anbietet, jetzt mit einer Versandgebühr in Höhe von 9,99 EUR..

Gruß! Katrin


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#3
 Von 
jb
Status:
Schüler
(226 Beiträge, 61x hilfreich)

Bei diesem Angebot

http://cgi6.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?MfcISAPICommand=ViewListedItems&userid=alioalex&include=0&since=31&sort=8&rows=200

handelt es sich m. E. nicht mehr um einen Privatverkauf, da Neuware verkauft wird und Titel mehrfach auftreten.

Die Argumentation, dass der Händler bei seinem Lieferanten ebenfalls Portokosten bezahlt, weist darüber hinaus auf Gewerbe hin und ist zudem etwas weit hergeholt. Schließlich bestellt er die Bücher kaum einzeln.

Ich würde mit Hinweis auf gewerbsmäßigen Handel nach Fernabsatzgesetz vom Kauf zurücktreten.

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#4
 Von 
katrin*
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke für die schnelle und hilfreiche Antwort!
Ich bin zwar juristisch nicht sehr bewandert, werde mich aber nun mit diesem richtungsweisenden Tipp genauer informieren. ;-)

Noch 2 generelle Fragen zu meinem Fall:
Da die Versandkosten überhöht sind, wäre dies nicht auch ein Anfechtungsgrund wegen Wucher?

Wäre es möglich, als K ggf. als "Selbstabholer" aufzutreten, um die Versandkosten zu umgehen, auch wenn diese Option nicht explizit angeboten wurde?

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#5
 Von 
guest123-574
Status:
Schüler
(317 Beiträge, 23x hilfreich)

Versand als Nebenleistung, keine
Versandpauschale, daher fragt sich, ob der
Verkäufer den Aufwand nachweisen müsste.

Irrtum wird hier wohl nicht greifen.

Büchersendung bis 1 Kg = 1,28 Euro Porto,
ist das Ding schwerer als 2 Kg ?

Aus dem Text des Verkäufers würde ich auch
gewerbliche Tätigkeit schliessen und den
Kaufvertrag widerrufen.

Zweifelhaft, ob der Verkäufer Beschaffungs-
kosten in den bei eBay angegebenen Versand-
kosten reinrechnen darf.

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#6
 Von 
katrin*
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo Wolfgang,

danke für deine Info. Genau aus dem Grund, dass ich nicht weiß, wieviel das Buch wiegt, hatte ich als Kompromiss 4,- EUR vorgeschlagen.
Das mit den Beschaffungskosten sehe ich auch als zwielichtig an.

In der Zwischenzeit habe ich mich schon über das Fernabsatzrecht informiert. Demzufolge habe ich aus 2 Gründen gute Chancen:

Das Fernabsatzrecht (BGB) und damit das Widerrufsrecht greift, da
1. der VK gewerblich handelt,
2. ein Sofortkauf nach den AGB von ebay keine (!) Versteigerung, sondern ein Festpreis-Kauf ist und
3. da VK-Seite u.a. keine Widerrufsbelehrung enthält.
Wegen Pkt. 3 verlängert sich wohl auch die 14-tägige Widerspruchsfrist.



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#7
 Von 
MichiM
Status:
Lehrling
(1706 Beiträge, 154x hilfreich)

7 - Wir müssen das Buch von unserem Geschäftspartner schicken lassen.
Was soll das bedeuten?
Dass das Buch vom GP direkt zum K geht? Oder das es erst noch zum VK geht, bevor es auf den Weg zum K kommt?

Das Buch muss beim VK vorliegen, damit es angeboten werden darf...

Impressumspflicht in der Auktion fehlt...

Gemäß eBay AGBs sind auch überteuerte Portokosten nicht zulässig...

Mach es so, wie du geschrieben hast - wenn er sich dagegen wehrt, solle er mal erklären, wie er "privat gebrauchte" Bücher NEU verkaufen kann (besonders in der Vielfalt).

Gruss
MichiM

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"Wer nicht arbeitet, macht keine Fehler.
Und wer keine Fehler macht, wird befördert ;) "

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Mareike123
Status:
Unparteiischer
(9585 Beiträge, 1711x hilfreich)

Da die Versandkosten überhöht sind, wäre dies nicht auch ein Anfechtungsgrund wegen Wucher?

Kaum. Es wird weder eine Notlage ausgenutzt noch sind die Versandkosten extrem zu hoch (wie es bei 100 EUR Versandkosten für einen 5-EUR-Artikel der Fall wäre).

Wäre es möglich, als K ggf. als "Selbstabholer" aufzutreten, um die Versandkosten zu umgehen, auch wenn diese Option nicht explizit angeboten wurde?

Nein, da der VK einer Abholung nicht zustimmen muß, wenn sie nicht vereinbart wurde.

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#9
 Von 
katrin*
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)

nach meiner wohl wirkungsvollen Kündigung erhielt ich hier eine Aufstellung zwecks Begleichung entstandener Ebay-Gebühren:

"bitte überweisen Sie ....
4,10 Euro Porto für das für Sie angeforderte und bereits erhaltene Buch.
2,50 für Ebay Einstellgebühr ( 2 x ) da Sie nicht bezahlen.
0,60 Euro für Telefonkosten
Also zusammen 7,20 Euro.
Als Vorschlag von unserer Seite ... Sie bezahlen für das Buchporto eine Pauschale von 5,00 Euro. Den Rest übernehmen wir."

Darin enthalten sind also Beschaffungskosten (!) und 2malige Einstellgebühr (!). Telefonkosten? An einen telefonischen Kontakt kann ich mich gar nicht erinnern.
Und schliesslich der sagenhafte alternative Kulanzpreis von 5,-EUR Vesandpauschale.
Ich bin gerührt!

Ich stehe auf dem Standpunkt, dass ich nur eine 1malige Einstellungsgebühr zu begleichen habe, oder?



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#10
 Von 
MichiM
Status:
Lehrling
(1706 Beiträge, 154x hilfreich)

Das mit den zweimal Einstellgebühren ist völliger Schwachsinn! Lass dich da bloss nicht drauf ein.

4,10 Euro Porto für das für Sie angeforderte und bereits erhaltene Buch
Hast du das Buch bereit erhalten?

Telefonkosten - frag ihn mal mit wem er telefoniert hat.

Gruss
MichiM

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"Wer nicht arbeitet, macht keine Fehler.
Und wer keine Fehler macht, wird befördert ;) "

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#11
 Von 
katrin*
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo Michi,

das Buch habe nicht ich nicht erhalten, sondern der VK selbst (!). Er meint vielmehr, er möchte die Beschaffungskosten(!) erstattet bekommen, weil er es speziell von seinem Zulieferer "angefordert" hat. Zu bemerken ist noch: er vertreibt dieses Buch und andere in größerer Stückzahl (gewerblich).

Gruß!
Katrin

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#12
 Von 
MichiM
Status:
Lehrling
(1706 Beiträge, 154x hilfreich)

Weise ihn mal darauf hin, das die Ware entsprechend der eBay AGBs beim Vk vorliegen muss, bevor diese verkauft werden darf.
Demnach müssen diese Kosten vor der Auktion angefallen sein.

Im übrigen hat er als "privater" VK das geleiche Rücktrittsrecht bei seinem "Lieferanten" - soll er doch davon gebraucht machen.

Diese Kosten sind das Risiko, das der VK bei jeder Auktion trägt - da ist er selbst schuld.

Gruss
MichiM

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Und wer keine Fehler macht, wird befördert ;) "

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#13
 Von 
katrin*
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke für den Tipp! Werde ich ihm mitteilen. Wie gesagt - er handelt gewerblich.

Aber man kann nie wissen: vielleicht ist er ein fürsorgender Familienvater mit 5 Kindern, hat seine Schwiegermutter zur Pflege, den Wagen seit Wochen in der Werkstatt und nebenbei noch Unterhaltsverpflichtungen...

In diesem Fall würde ich mich glatt ebenfalls als kulant erweisen und nicht so zickig sein... ;-)

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