Was darf die Post, was darf sie nicht?

16. April 2003 Thema abonnieren
 Von 
Semmel15
Status:
Frischling
(39 Beiträge, 1x hilfreich)
Was darf die Post, was darf sie nicht?

Hallo,
bei mir ist eine Ebay-Sendung nicht angekommen, der Verkäufer versichert aber, dass er das Päckchen abgeschickt hat. Es ist bei mir schon einige Male so gewesen, dass der Postbote das Päckchen einfach auf dem Briefkasten abgelegt hat, wenn niemand zu Hause war. (Vielleicht war er aber auch zu faul um zu warten, bis jemand die Klingel hört und öffnet.) Meine Haustür (Einfamilienhaus) ist ca.1,5 m nach innen zurück gesetzt, und in diesem kleinen Vorraum hängt der Briefkasten an der Wand. Der Bürgersteig geht direkt am Haus vorbei und jeder Passant könnte zwei Stufen hochgehen und sich das Päckchen schnappen.
Wohlgemerkt: Es KÖNNTE so gewesen sein.
Meine Frage ist, ob die Post das einfach so machen darf, oder ob sie nicht zu größerer Sorgfalt verpflichtet ist. Wenn Letzteres der Fall ist, welche Chancen hat man, sie dafür zu belangen?
Vielen Dank für etwaige Antworten,
Semmel

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
MCNeubert
Status:
Lehrling
(1337 Beiträge, 258x hilfreich)

Gute Frage!!!

Meistens muss man ja den Empfang des Paketes quittieren - aber mir ist es auch schon passiert, dass ein Paket auf dem Briefkasten stand - vorallem Sendungen von Amazon werden immer einfach in den Hausflur gestellt - was ist, wenn ich behaupte es ist nie angekommen - oder wenns wirklich nicht angekommen ist?

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#2
 Von 
SonicMasta
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo,

die Post muss dafür Sorge tragen, dass das Päckchen in Deinen persönlichen Bereich gegeben wird (sprich der Postbote muss es entweder durch den Breifschlitz schieben, einen Vermerk hinterlassen, oder Dir das Päckchen persönlich übergeben). Wenn es einfach nur so vor der Haustür steht, dann hast Du nichts zu befürchten, wenn es weg ist. Hier liegt die Schuld also beim Postboten!

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Semmel15
Status:
Frischling
(39 Beiträge, 1x hilfreich)

Hallo und Danke für eure Antwort!
Quittiert wird i.d.R. nur ein Paket oder ein Einschreiben. Das bedeutet m.E. aber noch lange nicht, dass man ein Päckchen einfach so ablegt, wenn es nicht durch den Schlitz passt. Werde also den Herrschaften mal auf die Füße treten, erhoffe mir aber keinen Erfolg in dieser Sache.
M.f.G., H. Sommer

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
psst
Status:
Lehrling
(1576 Beiträge, 173x hilfreich)

Wie sonicmaster ganz richtig geschrieben hat :

Persönlich oder durch den Briefschlitz . Ist das aufgrund des Formats nicht möglich muß er es nach hinterlegung einer Benachrichtigung wieder mitnehmen und Sie können es sich am nächsten Tag auf Ihrem Postamt abholen . Alles andere ist eine - bisweilen auch gut gemeinte - Unsitte ( laut Auskunft eines Schalterangestelleten ) aber Bequemlichkeit siegt leider oft ,...

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