Was erwartet mich, wenn ich eine Auktion eines hochpreisigen Artikels vorzeitig beende?

14. Juni 2018 Thema abonnieren
 Von 
Friedlich-XL
Status:
Frischling
(19 Beiträge, 0x hilfreich)
Was erwartet mich, wenn ich eine Auktion eines hochpreisigen Artikels vorzeitig beende?

Hallo zusammen und Entschuldigung für die dringende Frage...
Seit gestern habe ich ein hochwertiges Gerät bei eBay in einer Auktion am laufen.
Aktuell liegt das Gebot noch im einstelligen Bereich.
Ähnliche Produkte erzielten Preise von etwas über 1000 Euro.

Jetzt stelle ich fest dass ich nicht so schnell an Ersatz komme und ich muss mir den Artikel jetzt doch noch behalten.

Was erwartet mich, wenn ich die Auktion abbreche, und wenn ein Bieter rechtlich dagegen vorgeht?

1. Muss ich ihm den aktuellen Gebotsstand erstatten?
2. Muss ich ihm den aktuellen wirtschaftlichen Wert des Artikels erstatten?

Danke im Voraus und liebe Grüße

Friedlich XL

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31 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
lesen-denken-handeln
Status:
Richter
(8510 Beiträge, 4059x hilfreich)

Hallo,

wenn du die Auktion jetzt beendest, schuldest du dem K den Artikel zum Preis der bei Abbruch geboten war.

Dein Argument für einen Auktionsabbruch ist alles andere als gut, dass hättest du vorher genauer abklären müssen.

Lieferst du den ARtikel nicht, kann dein K Schadensersatz von dir verlangen, dass kann recht teuer werden...

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#3
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16464 Beiträge, 9282x hilfreich)

Zitat:
1. Muss ich ihm den aktuellen Gebotsstand erstatten?
2. Muss ich ihm den aktuellen wirtschaftlichen Wert des Artikels erstatten?

Ich ergänze:
3. Muss ich den Artikel zu dem Preis liefern, der zum Abbruchzeitpunkt das Höchstgebot war?

Nr. 3 ist richtig.

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Jule28
Status:
Schüler
(244 Beiträge, 173x hilfreich)

Hier wird wiedermal viel Unsinn erzählt. Am Ende ist nur entscheident ob dein Angebot in weniger als 12h endet oder nicht.

1. Endet es in mehr als 12h dann auf die Ebay Seite gehn "Angebot vorzeitig beenden" dort Artikelnummer eingeben & x beliebigen Grund abhaken. Die Gebote werden gestrichen und fertig

2. Endet das Angebot in weniger als 12h dann von einem Freund oder 2.Account einen hohen Betrag eingeben den der Artikel nicht erzielt (in dienem Fall zb. 2000Euro) und das Angebot ganz normal auslaufen lassen. Du hast zwar die Verkaufsgebühren aber keinen Stress.

-- Editiert von Jule28 am 14.06.2018 14:13

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#5
 Von 
Garfield73
Status:
Student
(2112 Beiträge, 733x hilfreich)

Zitat (von Jule28):
Hier wird wiedermal viel Unsinn erzählt.

Yep. Vor allem von Dir.

Zitat (von Jule28):
Die Gebote werden gestrichen und fertig

Nur weil das bei Ebay so eingegeben werden kann, ist das noch lange nicht rechtlich korrekt und folgenlos ...

Zitat (von Jule28):
dann von einem Freund oder 2.Account einen hohen Betrag eingeben

Kann funktionieren. Dann aber bitte kein neues Thema einstellen mit "Ebay hat mit gesperrt, weil ich gegen deren AGB verstoßen habe" oder ähnliches.

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#6
 Von 
Jule28
Status:
Schüler
(244 Beiträge, 173x hilfreich)

Zitat (von Garfield73):

Nur weil das bei Ebay so eingegeben werden kann, ist das noch lange nicht rechtlich korrekt und folgenlos
Dann hätte ich in den letzten 16 Jahren Ebay hunderte Gerichtsverfahren gehabt wegen abgebrochener Auktionen. Hatte ich aber nicht. Insofern ist das Abbrechen gängige Praxis.

Zitat (von Jule28):

Dann aber bitte kein neues Thema einstellen mit "Ebay hat mit gesperrt, weil ich gegen deren AGB verstoßen habe" oder ähnliches.

Aha . Interessant. Gegen welche AGB denn? Schonmal dran gedacht das ein erfolgreiches Gebot für Ebay einfach nur ein ganz normale Auktion ist für die sie Gebühren kassieren.
Ebay interessiert es schon 3x nicht wer eine Autkion beendet. Hauptsache die bekommen ihr Geld.

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#8
 Von 
xmkxx
Status:
Frischling
(42 Beiträge, 7x hilfreich)

Zitat (von Jule28):
Zitat (von Garfield73):

Nur weil das bei Ebay so eingegeben werden kann, ist das noch lange nicht rechtlich korrekt und folgenlos
Dann hätte ich in den letzten 16 Jahren Ebay hunderte Gerichtsverfahren gehabt wegen abgebrochener Auktionen. Hatte ich aber nicht. Insofern ist das Abbrechen gängige Praxis.

Zitat:

Ebay nicht, sondern die Verkäufer. Dazu gibt es auch mehr als genug Urteile. Und nur weil sie einfach Glück hatten, dass kein Bieter auf seine Rechte bestanden hat, ist das lange noch nicht okay. Gibt auch genug Artikel mit entsprechenden Urteilen, einfach mal googlen.

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Jule28
Status:
Schüler
(244 Beiträge, 173x hilfreich)

Zitat (von cabel):

Es ist verboten, auf eigene Angebote zu bieten oder bieten zu lassen (sog. „Shill Bidding"). Das schließt auch Gebote von Personen ein, die den Verkäufer persönlich kennen.

Völlig unrelevant da Ebay es weder interessiert wer bietet noch nachgewiesen werden kann das Jemand den anderen "kennt". Das einzige was Ebay nachvollziehn kann ist das Bieteverhalten einzelner Mitglieder.
Aber Ebay interesseirt sich nicht für einzelne private Mitglieder solange die Verkaufgebühren ordnungsgemäß eingezogen werden können. Selbst auf mehrfache Meldung reagiert Ebay wenn überhaupt nur mit einer Mail.
Ebay schert sich nicht um fair oder unfair.

Zitat:
Mal ganz davon abgesehen wäre es nicht das erste mal, dass ein Käufer hier seine Ansprüche durchsetzt.
Ach und wie möchte er das gleich tun?
Wenn mein "Kumpel X" für mich bietet und zum Auktionsende der Höchstbietende ist & den Artikel ersteigert hat dann gehört er Ihm denn es ist ein wirksamer Vertrag zustande gekommen. Dazu brauch er auch nicht 100x den Preis hochtreiben sondern nur ein einziges hohes Gebot abgeben.
Dann hat der andere Interessent schlicht Pech gehabt.

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#11
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119438 Beiträge, 39725x hilfreich)

Zitat (von Jule28):
Hier wird wiedermal viel Unsinn erzählt.

Das war eine hervorregende Kurzfassung Deiner bisherigen Posts hier zu dem Thema.


Was eBay interessiert oder auch nicht ist völlig schnuppe. Gensu wie die Regelungen dieser Plattformen nicht über dem BGBund der ZPO stehen - das zumindet hat der BGH mal vor kurzem so entschieden


Hier geht es um BGB und die dazu gehörige Rechtsprechung. Die sind relativ eindeutig und entsprechen so gar nicht Deiner Theorie.



Zitat (von Jule28):
Wenn mein "Kumpel X" für mich bietet und zum Auktionsende der Höchstbietende ist & den Artikel ersteigert hat dann gehört er Ihm

Wir aktivieren den gesunden Menschenverstand:
Wenn der Kumpel für DICH bietet, dann gehört der Artikel DIR. Weil er das in Deinem Auftrag für Dich macht. Das nennt sich "Geschäftsbesorgung".


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#12
 Von 
Jule28
Status:
Schüler
(244 Beiträge, 173x hilfreich)

Zitat (von cabel):

Das hat sich dieser Herr ja nun auch gedacht

Wer so dumm ist mehrfach über eigene Zweitaccounte mitzubieten dem ist auch nicht zu helfen.

Wie schon gesagt wenn jemand anders bietet der mit dem VK nicht in Verbindung steht & das auch nur ein einziges mal kurz vor Autkionsende dann kann hier niemand was konstruieren.

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119438 Beiträge, 39725x hilfreich)

Zitat (von Jule28):
Wie schon gesagt wenn jemand anders bietet der mit dem VK nicht in Verbindung steht

Dann wäre das legal - und genau das Gegenteil des von Dir vorgeschlagenen.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
Jule28
Status:
Schüler
(244 Beiträge, 173x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Zitat (von Jule28):
Wie schon gesagt wenn jemand anders bietet der mit dem VK nicht in Verbindung steht

Dann wäre das legal - und genau das Gegenteil des von Dir vorgeschlagenen.

Nein du hast nur den obigen Kontext nicht beachtet, also hier der Satz nochmal vollständig für dich :
"Wie schon gesagt wenn jemand anders bietet der mit dem VK nicht offiziell in Verbindung steht"


ich schrieb oben nicht umsonst:
Zitat:
noch nachgewiesen werden kann das Jemand den anderen "kennt".

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
Jule28
Status:
Schüler
(244 Beiträge, 173x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):

Wenn der Kumpel für DICH bietet, dann gehört der Artikel DIR. Weil er das in Deinem Auftrag für Dich macht. Das nennt sich "Geschäftsbesorgung".

Ach sag blos! und das weißt du als Dritter der mich oder den anderen nicht kennt WIE nach ?

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#16
 Von 
Veannon
Status:
Beginner
(101 Beiträge, 32x hilfreich)

@Jule28
Was ist das denn für eine völlig unsachliche Diskussion? Es geht doch gar nicht darum, wer wem was wie nachweisen kann. Wenn ich um 4 Uhr in der Nacht im Wald an einer roten Ampel stehe, kann ich da klar einfach drüber fahren, weil es mir wohl keiner nachweisen kann/wird, es sei denn hinter dem Baum steht der Jäger, der auf seine große Gelegenheit als Jurist wartet. Unter dem Strich bleibt es aber verboten. Im "Lebensratgeber-Forum" magst du mit deinem Tipp richtig liegen, in einem Rechtforum bist du auf dem Holzweg.

-- Editiert von Veannon am 20.06.2018 11:42

1x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
guest-12330.07.2018 08:56:38
Status:
Schüler
(226 Beiträge, 38x hilfreich)

Kannst du die Auktion nicht dennoch ablaufen lassen? Muss es genau DAS Teil sein oder hast du Angst, du bekommst zu wenig Geld dafür?

Beim 1. möchte ich da keinen Ratschlag geben.

Beim 2. weißt du wahrscheinlich, dass die meisten erst am Ende bieten und der Preis, besonders kurz vor Schluss, noch in die Höhe schnellen kann.

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#18
 Von 
asd1971
Status:
Student
(2594 Beiträge, 994x hilfreich)

Zitat (von Paragrafenreiter):
Bloß nicht so vorzeitig beenden.
Lasse einen Freund mitbieten und Höchstbieter sein und beende dann die Auktion.


zum betrug auffordern...sehr schlau

0x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
Friedlich-XL
Status:
Frischling
(19 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Schneeelfe):
.Beim 2. weißt du wahrscheinlich, dass die meisten erst am Ende bieten und der Preis, besonders kurz vor Schluss, noch in die Höhe schnellen kann.

Hat sich eh erledigt. Artikel ist verkauft. Käufer stellt sich aber tot und wollte den Weg "Überweisung" nicht weil ihm das zu unsicher war. Jetzt hänge ich in der Luft.

0x Hilfreiche Antwort

#20
 Von 
guest-12330.07.2018 08:56:38
Status:
Schüler
(226 Beiträge, 38x hilfreich)

4 Tage nach Ende der Auktion unter Problem klären eBay mitteilen, dass du einen Artikel verkauft hast, der Verkäufer jedoch nicht zahlt. Nach weiteren 4 Tagen kannst du, sollte der Käufer nicht bezahlt haben, den Fall schließen und du erhälst die Verkaufsprovision zurück.

Es soll Fälle geben, da verlangt der Käufer nach einiger Zeit dennoch seine Ware. Ich habe das noch nie erlebt und bei mir waren es wohl immer Spaßbieter.

0x Hilfreiche Antwort

#21
 Von 
Friedlich-XL
Status:
Frischling
(19 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Schneeelfe):
Es soll Fälle geben, da verlangt der Käufer nach einiger Zeit dennoch seine Ware

Ja, habe ich schon gehört dass solches Gesindel unterwegs sein soll.
Genau davor will ich mich schützen.
Was muss ich machen?
Ein Kaufabbruch bei eBay alleine soll wohl nicht ausreichen....

0x Hilfreiche Antwort

#22
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119438 Beiträge, 39725x hilfreich)

Zitat (von Friedlich-XL):
Ja, habe ich schon gehört dass solches Gesindel unterwegs sein soll.

Das ist kein "Gesindel", dass sind Käufer die einen rechtsgültigen Kaufvertrag haben.
Und nur weil die bessere Kenntnisse des Rechts haben und das dann auch durchsetzen macht sie das nicht zum "Gesindel". Warum soll die Ahnungslosigkeit des Verkäufers das Problem des Käufers sein?



Zitat (von Friedlich-XL):
Was muss ich machen?

Kommt auf den derzeitigen Status der Auktion an.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#23
 Von 
Friedlich-XL
Status:
Frischling
(19 Beiträge, 0x hilfreich)

Doch das ist Gesindel. Wer erst um einen Kaufabbruch bittet weil ihm Überweisung zu heikel ist und dann Wochen später den Artikel doch noch einfordert ist Gesindel was auf eBay nix zu suchen hat.

0x Hilfreiche Antwort

#24
 Von 
guest-12330.07.2018 08:56:38
Status:
Schüler
(226 Beiträge, 38x hilfreich)

Nicht auf eBay hören, denen sind deine Probleme hinterher sch...egal.

Aber ewig kann der Käufer auch nicht auf seine Ware bestehen. Erkundige dich mal nach dem Gesetz, wie lange du die Ware aufbewahren musst. Würde dem Käufer ein Einschreiben zusenden, dass er 14 Tage Zeit hat, die Ware doch noch einzufordern. Dann müsstest du auf der sicheren Seite sein.

Wenn er sich dann immer noch nicht meldet, du den Nachweis des nicht bezahlten Artikels hast, dann muss es auch mal gut sein. Warte dennoch ab. Sicher ist sicher.

0x Hilfreiche Antwort

#25
 Von 
Friedlich-XL
Status:
Frischling
(19 Beiträge, 0x hilfreich)

Ja, danke.
Ich gehe mal alle meine eBay Nachrichten nochmals genau durch ob ich was belastbares finde, was der Käufer geschrieben hat.

0x Hilfreiche Antwort

#26
 Von 
Sir Berry
Status:
Unparteiischer
(9326 Beiträge, 2998x hilfreich)

Zitat (von Schneeelfe):
Aber ewig kann der Käufer auch nicht auf seiner Ware bestehen.


Stimmt. Nur so lange, wie es einen gültigen Kaufvertrag gibt.

Aber das kann lang, sehr lange sein.

Zitat (von Schneeelfe):
Würde dem Käufer ein Einschreiben zusenden, dass er 14 Tage Zeit hat, die Ware doch noch einzufordern.
Und wenn er darauf reagiert und den Kaufgegenstand einfordert?

Zitat (von Schneeelfe):
Wenn er sich dann immer noch nicht meldet, du den Nachweis des nicht bezahlten Artikels hast, dann muss es auch mal gut sein. Warte dennoch ab. Sicher ist sicher.


Den Vertrag rechtssicher zu beenden, wäre für mich das Mittel der Wahl, oder sind wir hier nicht mehr in einem Rechtsforum sondern bei Wünsch Dir was?

Berry

0x Hilfreiche Antwort

#27
 Von 
Friedlich-XL
Status:
Frischling
(19 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Sir Berry):
Und wenn er darauf reagiert und den Kaufgegenstand einfordert?

Kein Problem. Artikel ist noch da. Ich warte ab.

0x Hilfreiche Antwort

#28
 Von 
Friedlich-XL
Status:
Frischling
(19 Beiträge, 0x hilfreich)

Hier der bisherige Nachrichtenverlauf.
Wäre super, wenn da kurz mal jemand drüberschaut, ob ich jetzt den Artikel erneut einstellen kann, und ob der Kaufvertrag tatsächlich rückgängig gemacht wurde... Danke!!

Zitat:

KÄUFER:

Hallo, ich hatte ja heute Abend schon mal nachgefragt, weiß aber nicht ob die Nachricht angekommen ist.
Hier nochmal meine Frage. 

Kann ich nicht über Paypal bezahlen..? Ich habe ja keinerlei Sicherheiten den Kauf abzuwickeln und ich war davon ausgegangen, dass Paypal als Zahlungsmöglichkeit vorhanden ist. 

Bitte um Information oder einen Vorschlag, wie wir das Geschäft abwickeln können. 

Vielen dank, Vg

VERKÄUFER:

Hallo, ich habe leider kein PayPal Konto.
Es gäbe die Möglichkeit Überweisung oder Barzahlung bei Abholung.

KÄUFER:

Hallo, das ist nicht schön... Wo mûsste man das Gerät denn abholen..? Welche größere Stadt ist da in der Nähe ?

VERKÄUFER:

Der Artikelstandort ist in 9xxxx Xxxxxxx, nächstgrößere Stadt wäre in 40 km Entfernung 9xxxx Xxxxxx.

KÄUFER:

Das ist leider über 400 Km von mir weg. Was für eine Möglichkeit gibt es denn, dass ich das Geschäft mit einen guten Gefühl abwickeln kann..? Paypal können sie sich innerhalb von 1 Minute einrichten und dann hätte ich Käuferschutz. Gibt es nicht diese Möglichkeit..? Oder per Nachname..? Das wäre auch noch eine gute Lösung :) Bitte mal um einen Vorschlag. :) Vielen dank

VERKÄUFER:

Wie man es auch macht, für beide Seiten gibt es immer gewisse Unsicherheiten.
Wir können den Vertrag auch gerne abbrechen und widerrufen, wenn sie kein gutes Gefühl haben.
Geben Sie einfach Bescheid.

KÄUFER:

Na ich überweise ihnen das Geld und hoffe das alles klar geht. Wegen 1000 Euro will man ja auch keine Anzeige wegen Betruges haben. Aber bitte nicht falsch verstehen, es gibt genug Betrüger, aber ich würde sie vom schreiben her ehrlich einschätzen.
Schönen Abend, Geld geht an sie raus. Ich überweise ihnen diese 6 Euro mehr wegen der Transportversicherung was sie geschrieben hatten. 
Lg

VERKÄUFER:

ok alles klar. Sobald das Geld da ist geht das Paket raus und ich schicke die Sendungsnummer.

KÄUFER:

Hallo, ich muss mich für die Umstände entschuldigen, aber ich habe kein gutes Gefühl dabei. Ich hatte auch gedacht, dass ich über Paypal zahlen kann, da das anscheinend nicht geht, würde ich wie von ihnen angeboten von den Kauf zurück treten. Ich habe schon mal über eBay ohne Käuferschicht gekauft und über 500 Euro für ein Handy verloren. Kommunikation genauso vorher geführt und dann das Geld überwiesen. Ich habe weder das Geld noch das Handy bekommen. Strafanzeige habe ich bei der Polizei u bei eBay eingereicht. EBay sperrte den Benutzer, aber mehr ist auch nicht passiert. So wie es aussah, waren die 529 Euro viel Geld für diese Person u sie sind für immer weg.

VERKÄUFER:

Ich werde mich beim Zweit-Höchstbietenden erkundigen, ob der das Gerät will, und einem Kauf zustimmt.
Falls ja, ist für sie alles erledigt.
Falls der nicht kaufen will, bleiben sie auf den eBay-Gebühren sitzen, die in diesem Fall EUR 101,96 betragen. Die müssen sie dann auf alle Fälle bezahlen.

Siehe angehängte Anlage als Nachweis. 

Ich frage den Zweit-Höchstbietenden, und melde mich nochmals.

VERKÄUFER:

Hallo, ein Verkauf an den unterlegenen Bieter ist leider nicht möglich. Dieser hat soeben geantwortet und hat kein Interesse. Siehe Anlage.

Bleibt also nur noch als letzte Möglichkeit:

1. Sie erstatten mir die eBay-Gebühren (101,96 EUR) und wir stornieren den Kauf
2. Sie überweisen das Geld, und erhalten das XXXXXXXXXX.

Lassen Sie mir ihre Entscheidung bitte zukommen, 
Danke.

KÄUFER:

Hallo, wir machen den Kauf einfach rückgängig von beiden Seiten u keiner muss eine Ebay Gebühr bezahlen, weil kein Kauf zustande gekommen ist. Brechen sie den Kauf einfach ab oder ich mache es. Lg


-- Editiert von Friedlich-XL am 08.07.2018 09:08

0x Hilfreiche Antwort

#29
 Von 
guest-12330.07.2018 08:56:38
Status:
Schüler
(226 Beiträge, 38x hilfreich)

Hört sich wirklich so an, als ob er die Ware keinesfalls möchte. Wenn er selbst den Kauf abbricht, kann er die Ware dann dennoch irgendwann einfordern? Gibt es einen rechtssicheren Satz, der ausschließt, dass er trotz Abbruch von seiner Seite aus noch ein Recht auf die Ware hat?

Hier kennen sich einige sehr gut aus und können dir bestimmt besser weiterhelfen als nur abzuwarten, wer weiß wie lange, obwohl für den Käufer die Sache längst erledigt ist.

0x Hilfreiche Antwort

#30
 Von 
Friedlich-XL
Status:
Frischling
(19 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Schneeelfe):
als nur abzuwarten, wer weiß wie lange

Genau richtig, darum geht es :-)

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

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