Was ist juristisch der Begriff NEU ???

25. Mai 2002 Thema abonnieren
 Von 
swenf
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)
Was ist juristisch der Begriff NEU ???

Hallo, ich habe folgendes Problem.

Ich habe einen Artikel bei Ebay ersteigert, dieser wurde ausgewiesen als NEU, Originalverpackt und mit voller Herstellergarantie.

Nach diversen "Verständigungsproblemen" mit dem Verkäufer ist das technische Gerät nun angekommen. Jedoch musste ich feststellen, dass das Gerät nicht neu ist. Da es ein Notebookakku ist kann man per Programm den Zustand abfragen und dieser erwies sich als 9 mal geladen. Das Problem ist, dass ich den Artikel nicht mehr brauche und weiterverkaufen will, nur ist dieser nun beim Weiterverkauf nicht mehr das Geld wert, dass ich für das vermeintliche Neugerät bezahlt habe.
Zur Überprüfung hatte ich auch Zeugen, auch die Person die das Packet angenommen hatte.

Kann ich den Verkauf als nichtig betrachten (da Treuhand - noch alles offen) und die Ware zurücksenden ???

Problem bei eBay und Co?

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
swenf
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Bitte könnt ihr mir helfen, stehe echt auf dem Schlauch.
Ev. Herr Rechtsanwakt Scharnhorst ???
Vielen Dank.

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Scharnhorst
Status:
Praktikant
(827 Beiträge, 127x hilfreich)

War das Notebook denn ansonsten Originalverpackt?

Der Umstand der mehrfachen Akkuaufladung allein revidiert meines Erachtens nach noch nicht die Tatsache der Neuwertigkeit. Mag sein das der Verkäufer bzw. ein vorgeschalteter Händler oder sogar ab Werk zu Testzwecken eine Aufladung erfolgt ist.

In Anlehnung an die Rechtssprechung zu Neuwagen bedeutet neu:
- fabrikneu
- mit voller Herstellergarantie
- nach neuestem technischen Stand
- nicht länger als 1 Jahr gelagert
Unschädlich ist dabei:
- eine voherige Zulassung, ohne tatsächliche Nutzung

Ich denke, dem läßt sich entnehmen, daß eine Akkuaufladung noch nicht automatische den Gebrauch nachweist. Dieser Umstand allein wird eine Neuwertigkeit wohl nicht ausschließen.
Auch das Sie das Notebook mittlerweile nicht mehr brauchen, wird von den Juristen als unbeachtlicher Motivirrtum angesehen.

Mit freundlichen Grüßen

Scharnhorst
Rechtsanwalt

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