Wegen unsachgemäßer Verpackung Schaden -wer haftet

6. Oktober 2013 Thema abonnieren
 Von 
Janna20
Status:
Beginner
(113 Beiträge, 91x hilfreich)
Wegen unsachgemäßer Verpackung Schaden -wer haftet

Guten Abend,
folgendes Problem: Auktionsersteigerung von 2PCs
In der Beschreibung stand:
Die Sachen werden als defekt verkauft da die PCs nicht starten, ich denke aber
es fehlt nur das Betriebssystem ..also für Computererfahrene kein Problem.

Nach der Ersteigerung schrieb der VK noch extra per PN:
ich denke das bei beiden nur das Betriebssystem aufgespielt werden muss und sie dann wieder funktionieren.

Entsprechend wurde es zu einem guten Preis versteigert.In der AB stand sonst nichts von Schäden.
Paket kam an und man hörte schon bei ungeöffneter Verpackung, dass beide Geräte aneinander rieben, Metall schlug auf Metall.
Paket geöffnet und festgestellt, dass die Innenauspolsterung zwar um die geräte drum herum vorhanden war, aber nicht zwischen den Geräten . Außerdem war es nicht genug Auspolsterung, so dass die Geräte innen noch gegeneinander fallen konnten. Zwischen den Geräten war gar keine Polsterung (!!)Jedenfalls ist einer von den beiden PCs fürchterlich demoliert, eingedrückt, und vorne ist das Teil mit dem Einschaltknopf ausgebrochen. Hinten das Netzteil ist in den PC eingedrückt, Netzteil auch defekt.Seitlich auch extrem demoliert und eingedrückt, Spuren vom anderen PC drauf von der Reibung. Beim anderen PC ist eine Klappe vorne ausgebrochen, sonst bis auf starke Reibespuren vom anderen PC nicht eingedrückt.
Das Paket ist außen von dem Versandunternehmen mit 10 Tesa-Packstreifen zusätzlich geklebt, auf denen steht:
"Verpackung durch XX(Versandunternehmen) nachgebessert!" Einschläge, Beschädigungen oder Löcher am Karton gar keine zu sehen.
Käufer sitzt auf dem Schaden, da der Verkäufer behauptet, er hätte es unter Zeugen eingepackt und ausreichend gepolstert (was nicht stimmt, denn es war mangelhaft verpackt). VK behauptet es sein ein transportschaden und er würde die Geräte nicht mehr zurück nehmen.
Was nun? Kennt jemand die Rechtslage für so einen Fall?

vielen Dank vorab

-- Editiert Janna20 am 06.10.2013 22:26

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
radfahrer999
Status:
Unparteiischer
(9031 Beiträge, 4877x hilfreich)

quote:
von Janna20 am 06.10.2013 22:24

Was nun?

Nun ist die Ware kaputt.


quote:
von Janna20 am 06.10.2013 22:24

Kennt jemand die Rechtslage für so einen Fall?

Eine Nebenpflicht des Verkäufers aus dem Kaufvertrag ist, die Ware transportsicher zu verpacken. Erst wenn der VK seine Pflichten erfüllt hat geht das Transportrisio vom VK auf den K bei Übergabe an den Spediteur/Paketdienst über. Dies hat er nicht getan. Der Beweis für diese Pflichtverletzung befindet sich auf dem Paket:
quote:
von Janna20 am 06.10.2013 22:24

Das Paket ist außen von dem Versandunternehmen mit 10 Tesa-Packstreifen zusätzlich geklebt, auf denen steht:
"Verpackung durch XX(Versandunternehmen) nachgebessert!"


quote:
von Janna20 am 06.10.2013 22:24

VK behauptet es sein ein transportschaden und er würde die Geräte nicht mehr zurück nehmen.

Natürlich ist es ein Transportschaden, das streitet doch niemand ab, oder? Er muss die Ware auch nicht zwangsläufig zurüknehmen. Er könnte dir das Geld zurückerstatten und du dürftest die beschädigte Ware behalten oder er gibt noch etwas mehr Geld für die fachgerechte Entsorgung. Alles eine Frage, wie man sich einigt.

Lösungsvorschlag
Frist setzen von 14 Tagen (+2 Tage Postlaufzeit) per Einshreiben Rückschein setzen und die Knete zurückverlangen. Wenn die Frist verstrichen ist, Anwalt aufsuchen. Der macht den Rest. Dafür wird der gute Mann / die gute Frau auch bezahlt, notfalls aber von dir, wenn der VK die Taschen rumdreht und sagt, er habe nichts.

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""Das Problem ist nicht das Problem. Das Problem ist deine Einstellung zum Problem." CJS"

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