Weigerung, über ebay ersteigerte Konzertkarten auszuhändigen

11. November 2007 Thema abonnieren
 Von 
Heinrich88
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
Weigerung, über ebay ersteigerte Konzertkarten auszuhändigen

Hallo zusammen,

folgendes Problem:
Habe als Privatmann bei einem Privatverkäufer 4 Konzerttickets weit unter dem ursprünglichen Ticketpreis ersteigert und via Überweisung sofort bezahlt. Unmittelbar danach wurde das Konzert jedoch zunächst abgesagt. Diese Absage wurde wenige Tage später jedoch wieder revidiert, so daß das Konzert zu einem späteren Termin nun doch stattfindet.

Der Verkäufer hat sich natürlich zunächst gefreut und die Karten, ohne das vorher mit mir abzusprechen, bei seiner Kartenvorverkaufsstelle zurückgegeben, statt sie mir, trotz des vermeintlichen Konzertausfalls, zu schicken. Auch mir wäre eine Rückgabe möglich gewesen, dabei wäre logischerweise der Verlust des Verkäufers mein Gewinn geworden.

Die Vorverkaufsstelle hat kurze Zeit sopäter den ursprünglichen Käufern, die Ihre Tickets für das nun doch stattfindende Konzert schon zurückgegeben haben, ein Vorkaufsrecht eingeräumt, um ihre oder auch andere Tickets zurückzuerwerben. Davon habe ich den Verkäufer in Kenntnis gesetzt. Er jedoch weigert sich beharrlich (es gibt immer noch Karten), das Angebot wahrzunehmen und mir lediglich angeboten, mir meine Überweisung zurückzuerstatten. Ich bestand jedoch aus nachvollziehbaren Gründen auf den Erhalt dieser, oder ähnlicher Tickets.

Nachdem er eine letzte Frist, die ich im gesetzt hatte, verstreichen ließ, habe ich ähnliche Karten, da es nicht mehr viele gab, selbst gekauft.



Meine Frage: Hat der zwischen ihm und mir, trotz dieser etwas ungewöhnlichen Umstände, über ebay geschlossene Kaufvertrag immer noch Bestand? Könnte ich ihn also mit Aussicht auf Erfolg auf Schadenersatz verklagen? Er will es, aufgrund seiner Rechtschutzversicherung, auf eine eventuelle gerichtliche Auseinandersetzung ankommen lassen.

Ganz vielen Dank für Eure Meinung schon einmal!

Heinrich

Problem bei eBay und Co?

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9 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
blaubär49
Status:
Schlichter
(7434 Beiträge, 2002x hilfreich)

.. wenn du viel geld hast (oder rechtsschutz), kannst du ja streiten ... wird sicher interessant.

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#2
 Von 
Jotrocken
Status:
Junior-Partner
(5924 Beiträge, 1374x hilfreich)

Ich würde es auch drauf ankommen lassen. Natürlich ist Ihr Kaufvertrag weiterhin wirksam, wieso denn auch nicht? Daher haben Sie einen Lieferungsanspruch. Wenn der VK nach Fristsetzung immernoch nicht liefert, treten Sie vom Kaufvertrag zurück und fordern Sie Schadensersatz statt der Leistung in Höhe des Kaufpreises der Tickets, die Sie jetzt selber gekauft haben.

Das ließe sich m.E. ohne Probleme auch gerichtlich durchsetzen.

-----------------
"Juristerei bedeutet, dem Gegner in Zahl und Güte seiner Argumente überlegen zu sein."

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#3
 Von 
Heinrich88
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo,

vielen Dank an blaubär49 und Jotrocken ersteinmal!

Ich werde es also darauf ankommen lassen. Wie gehe ich am besten vor - noch eine letzte Frist per Post von privat? Und wie lange sollte ich ihm geben? Gerichtliches Mahnverfahren (obwohl ich mir ziemlich sicher bin, daß er Einspruch einlegt) oder gleich eine Klage auf Schadensersatz? Brauche ich dazu zwingend einen Anwalt oder geht das auch ohne?

Vielen Dank,
Heinrich.

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#4
 Von 
Jotrocken
Status:
Junior-Partner
(5924 Beiträge, 1374x hilfreich)

In diesem Fall gibt es keinen Anwaltszwang. Ich würde zunächst das gerichtliche Mahnverfahren anstreben, ist erstmal einfacher und kostengünstiger.

Eine letzte Frist ist m.E. gar nicht notwendig, da der VK schon zu erkennen gegeben hat, auf keinen Fall zu liefern.

-----------------
"Juristerei bedeutet, dem Gegner in Zahl und Güte seiner Argumente überlegen zu sein."

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#5
 Von 
guest-12311.06.2018 09:37:31
Status:
Bachelor
(3685 Beiträge, 1414x hilfreich)

Ich finde die Sache nicht so eindeutig. Der Verkäufer schuldet dem Käufer Tickets für das abgesagte Konzert. Daß es abgesagt wurde liegt nicht in der Verantwortung des Verkäufers. Einen Anspruch auf Tickets des Ersatzkonzerts besteht meiner Meinung nach nicht.

Bleibt noch das abgesagte Konzert. Der Käufer hätte es nicht besuchen können, also hätte eine Lieferung der Tickets keinen Sinn ergeben. Der Käufer hat keinen Schaden, wenn er sein Geld zurückbekommt.

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#6
 Von 
guest123-1700
Status:
Praktikant
(969 Beiträge, 169x hilfreich)

...Ich würde zunächst das gerichtliche Mahnverfahren anstreben, ist erstmal einfacher und kostengünstiger...
...obwohl ich mir ziemlich sicher bin, daß er Einspruch einlegt) oder gleich eine Klage auf Schadensersatz?

In so einem Fall kannst Du Dir der Mahnverfahren ersparen. Das verzögert die Sache dann nur.

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#7
 Von 
Heinrich88
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

@bear:
Das Konzert wurde ja nicht abgesagt, sondern auf nächstes Jahr verschoben. Die alten Tickets behalten ihre Gültigkeit. Leider gab es zwischenzeitlich die Meldung, das Konzert sei komplett gecancelt, weshalb der Verkäufer die Karten zurückgegeben hat. Er hatte jedoch, ohne mehr bezahlen zu müssen, die Möglichkeit, diese oder ähnliche Karten zurückzuerwerben, was er jedoch ablehnte.

Ändert das was an Deiner Ansicht?



0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
guest-12311.06.2018 09:37:31
Status:
Bachelor
(3685 Beiträge, 1414x hilfreich)

@Heinrich:

Nein, es ändert nichts, so hatte ich es auch verstanden. Das Konzert zu dem ersten Termin findet jedenfalls nicht statt.

Ich versteh Dich gut, das Schnäppchen ist Dir entgangen.
Aber jetzt mal die Sicht von außen: Der Verkäufer hatte vier Karten, konnte aber aus irgendeinem Grund leider doch nicht hin. Also verkauft er sie Dir unter Einstandspreis, da sie ansonsten verfallen.
Zu dem Ersatzkonzert hat er aber eventuell Zeit, bzw. er hat die Karten zurückgeben können, weil das Konzert zunächst abgesagt war. Wie würdest Du umgekehrt als Verkäufer darüber denken? Würdest Du dem Käufer auf Deine Kosten einen billigen Konzertbesuch im nächsten Jahr ermöglichen? Oder würdest Du als Käufer Karten für das spätere Konzert akzeptieren, wenn Du zu dem Termin nicht könntest?

Jetzt zum rechtlichen: Die Karten waren für eine Veranstaltung, die zunächst abgesagt wurde (inzwischen ist ein Ersatz angesetzt). Dir entsteht kein Schaden, wenn Du Dein Geld zurückbekommst. Meiner Meinung nach daraus kein Anspruch auf Karten für ein späteres Konzert entstanden.

Insgesamt: Du kannst natürlich alle Geschütze auffahren und schauen, wie weit Du kommst. Ich meine, es ist die Sache nicht wert.

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Heinrich88
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

@bear:
Vielen Dank für Deine ausführlichen Ausführungen ersteinmal!

Bin da, was einen vom VK verursachten Schaden anbetrifft, allerdings anderer Ansicht.

Dadurch, daß ich, bedingt durch die Weigerung des VK, die an mich verkauften Karten zu liefern, gezwungen war, diese Karten selbst zu kaufen, diese jedoch, selbst zum günstigst möglichen Preis, immer noch erheblich teurer für mich waren, habe ich sehr wohl einen Schaden.

Ich erwarte darüberhinaus von niemandem, daß er mir meine Konzerte finanziert. Wir leben jedoch in einer Marktwirtschaft, Angebot und Nachfrage regeln den Preis. Und zu dem Zeitpunkt, zu dem ich gekauft habe, war der von mir gezahlte Preis nun mal der aktuell realistische. Es gab noch ewig viele Angebote und Auktionen, die bei teilweise noch weniger landeten, die Karten waren einfach in dem Moment nicht mehr wert.

Das ist an der Börse auch nicht anders und niemand käme auf die Idee, den Verkauf eines Wertpapieres als nichtig zu erklären, nur weil das Papier aus irgendwelchen Gründen ein paar Tage später mehr wert ist.

Im Grunde genommen hat er die Karten, obwohl er mit mir bereits einen Kaufvertrag abgeschlossen hatte, einfach ohne Rücksprache an jemand anderen verkauft, nur weil dieser ihm mehr dafür gegeben hat

Ich halte das Vorgehen des Verkäufers weder für fair, noch für rechtens.

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