Weiterverkaufte Ware reklamiert

12. August 2012 Thema abonnieren
 Von 
schwenben
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 2x hilfreich)
Weiterverkaufte Ware reklamiert

Hallo,
hatte einen Laptop bei Ebay verkauft, der Käufer hatte das Gerät schon weiterverkauft, der ist der Meinung, das das Gerät defekt ist. Jetzt reklamiert mein Käufer bei mir.
Der Kauf ist bereits 5 Wochen her.
Bin ich zu noch zu irgendwas verpflichtet?

Gruß
schwenben

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11 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Henry04
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 1x hilfreich)

Ich bin der Meinung das sie zu nichts verpflichtet sind ihr Käufer muss Sorge tragen das, das Gerät funktioniert wenn ER es weiterverkauft.

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Liane46
Status:
Student
(2979 Beiträge, 1378x hilfreich)

quote:
Bin ich zu noch zu irgendwas verpflichtet?


Mit welchen Worten wurde die Gewährleistung (neu: Sachmängelhaftung) ausgeschlossen, oder hast du deinen Käufer eventuell arglistig getäuscht?

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1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119438 Beiträge, 39725x hilfreich)

Da die wichtigsten Grundinformationen fehlen, lässt dich das leider so nicht beantworten.

Bist du gewerblich oder Privatverkäufer?
Und natürlich die Fragen von Liane46 .





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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

"

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
schwenben
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 2x hilfreich)

Hallo,
ich bin Privatperson. Habe in der Auktion auch entsprechend angegeben.
Das Gerät zeigt beim anschalten NTLD fehlt, was natürlich der Fall ist, da ich die Festplatte gelöscht habe und es sich keine Partition auf der Platte befindet.

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1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Sheldon_Cooper
Status:
Lehrling
(1039 Beiträge, 532x hilfreich)

quote:
Bin ich zu noch zu irgendwas verpflichtet?


*Wenn* dein K einen Gewährleistungsanspruch gegen dich hat (vgl. Fragen von Harry), dann ist prinzipiell unerheblich, ob er die Ware bereits weiterveräußert hat.

Einerseits könnte er seinen Anspruch gegen dich an seinen K abtreten, andererseits könnte er auch den Handel mit seinem K rückgängig machen. Über die Schiene "der gehört dem nicht mehr" kommst du jedenfalls aus der Sache nicht heraus.

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1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
little-beagle
Status:
Student
(2181 Beiträge, 1248x hilfreich)

quote:
NTLD fehlt
ist aber eh kein Sachmangel, falls Du es ohne Betriebssystem verkauft hast. D.h. nur, dass Du die Platte nicht vollständig gelöscht hast - das System versucht noch zu booten, kann das aber mangels Daten nicht.

Beim nächsten Mal auch den MBR mitlöschen. Der neue Käufer kann ein neues Betriebssystem installieren, dann kommt auch die Meldung nicht mehr.

Ich installier bei gebrauchten Geräten gerne ein Linux, damit der Käufer sehen kann, dass das Gerät funktioniert.

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1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
schwenben
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 2x hilfreich)

Schön und gut, ich kann aber nicht nachvolziehen was der neue Käufer mit dem Gerät schon alles angestellt hat.

Zitat der Email meines Käufers:
" Vor dem Verkauf habe ich nicht versucht das betriebssystem zu installieren, deshalb wusste ich es nicht. Als der Laptop dann wieder bei mir war, habe ich es versucht und da kommt dann die fehlermeldung "NTLDR fehlt". Dieser Fehler hätte in der Beschreibung angegeben werden müssen. Nun würde ich gerne eine Rückerstattung erhalten und ihnen dann den Laptop zurückschicken, da ich mich damit nicht mehr auseinandersetzen will."

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1x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
little-beagle
Status:
Student
(2181 Beiträge, 1248x hilfreich)

ist wie gesagt unrelevant, weil die Fehlermeldung keine ist. Das nicht mitverkaufte (?) Betriebssystem meldet, dass es notwendige Dateien nicht findet. Das soll ja so sein.

Möglichkeit 1:

Du hast das Notebook MIT Betriebssystem verkauft, DANN musst Du nachbessern oder das Gerät zurücknehmen. Außer Du HAST es mit Betriebssystem verkauft und der Käufer (bzw. ein Dritter) hat es "kaputtgemacht".

Möglichkeit 2:

Du hast das Notebook OHNE Betriebssystem verkauft. Dann teile Deinem Käufer mit, dass diese Meldung nicht auf einen Defekt hinweist, sondern darauf, dass kein Betriebssystem drauf ist und er ein solches eben installieren soll (ggf. durch einen Dritten) oder halt nicht. Nachbesserung oder Rücknahme gibt's in diesem Fall nicht.

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1x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
MarkusMa
Status:
Lehrling
(1223 Beiträge, 347x hilfreich)

Dumme, technische Frage:

quote:
Als der Laptop dann wieder bei mir war, habe ich es versucht und da kommt dann die fehlermeldung "NTLDR fehlt".

Wenn er versucht, von DVD zu installieren, dürfte diese Meldung doch gar nicht kommen, oder?
Die Meldung kommt doch nur, wenn der Laptop versucht, von der Platte zu booten ...

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1x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
little-beagle
Status:
Student
(2181 Beiträge, 1248x hilfreich)

quote:
Dumme, technische Frage:


nein, völlig korrekte Aussage aus technischer Sicht.

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1x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119438 Beiträge, 39725x hilfreich)

quote:
Du hast das Notebook MIT Betriebssystem verkauft, DANN musst Du nachbessern oder das Gerät zurücknehmen.

Nein, dann wäre es durchaus ausreichend wenn eine legale Installationsmöglichkeit (z.B. von einem Datenträger) gegeben wäre.

anders wäre es wenn er das Notebook mit installiertem Betriebssystem verkauft hätte, dann müsste er tatsächlich nachbessern oder das Gerät zurücknehmen.



quote:
Nun würde ich gerne eine Rückerstattung erhalten und ihnen dann den Laptop zurückschicken, da ich mich damit nicht mehr auseinandersetzen will.

Das es ihm zu lästig wäre sich mit der korrekten Bedienung des Gerätes auseinaderzusetzen, ist jedenfalls kein Rückgabegrund.





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