Hallo.
Ich habe den Fall, dass der Käufer einer BR nicht bezahlen will, bzw. sich tot stellt.
Keine Antwort auf meine Email, und auf die Falleröffnung bei Ebay hat er auch nicht reagiert.
Ist er durch die Falleröffnung (auf die er nicht geantwortet hat) schon wirksam in Verzug gesetzt worden?
Oder muss ich noch ein Einschreiben losschicken?
Und wer würde für die Kosten für das Einschreiben aufkommen? Kann ich ihm diese, zusammen mit dem Preis für die BR, auch in Rechung stellen?
Und vielleicht noch eine grundsätzliche Frage.
Ab welchem Betrag würdet ihr überhaupt eine Weiterverfolgung in Erwägung ziehen? Die BR war nicht ganz so teuer und ich denke mal, dass, wenn ich ihn mit rot hätte bewerten können, mir das schon gereicht hätte. Aber selbst das kann man ja nicht mehr. Momentan bin ich hin- und hergerissen ob ich etwas unternehmen oder die Sache einfach abhaken soll.
Wenn der Käufer einfach nicht bezahlen will
Problem bei eBay und Co?
Problem bei eBay und Co?
Keine Ahnung was eine BR ist, aber wenn der Betrag nicht hoch ist, dann würde ich mir darüber kein Kopf zerbrechen. Das ist die Mühne nicht wert.
Fall eröffnen, abwarten bis der erfolglos abgelaufen ist, Gebühren gutschreiben lassen und neu verkaufen.
Zitat:Keine Ahnung was eine BR ist
BlueRay Disk
Zitat:Ist er durch die Falleröffnung (auf die er nicht geantwortet hat) schon wirksam in Verzug gesetzt worden?
Nein.
Zitat:Oder muss ich noch ein Einschreiben losschicken?
Besser wäre es. Frist nach Datum und mindestens 14 Tage.
Ich würde noch gleichzeitig für den Fristablauf den Rücktritt wegen Verweigerung der Erfüllung erklären.
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Wenn ich ihm das Einschreiben schicke, sei es um den Rücktritt zu erklären oder um ihn aufzufordern den Betrag zu zahlen, kann ich ihm die Kosten für das Einschreiben dann (auch) in Rechnung stellen?
Ich hatte ihn zweimal per Mail höflich aufgefordert den Preis zu bezahlen. Beim ersten Mal schrieb er noch zurück, dass er es vergessehn hatte und es nachholen wollte. Daraufhin habe ich gewartet ob sich etwas tut, wollte nicht sofort mit Konsequenzen drohen oder einen Fall eröffnen. Kann ja mal passieren das man so etwas vergißt. Jetzt ist das über einen Monat her, Ebay hat den Fall von sich aus geschlossen, zahlt mir aber nicht die Provision zurück, da die Frist abgelaufen ist.
Hallo,
wurde denn in der Beschreibung irgendwie eine Zahlungsfrist oder dergleichen genannt?
Wenn nein, dann musst du den K erstmal in Verzug setzen, das EInschreiben hierfür ist dein Vergnügen welches du zahlen darfst...
Stand leider nichts von mir in der Beschreibung von einer Zahlungsfrist.
Das ich das selber zahlen muss ist natürlich doof, immerhin müßte ich es gar nicht erst losschicken wenn er bezahlt hätte.
Noch einmal nachgefragt:
Wenn ich in dem Angebot selber den Satz:
Zahlungseingang bitte innerhalb der nächsten 21 Tage ab Kaufdatum, sonst geraten sie automatisch in Zahlungsverzug
reinschreibe, kann ich mir dann in Zukunft ein Einschreiben, indem ich den Käufer in Zahlungsverzug setzte, sparen?
Zitat:Noch einmal nachgefragt:
Wenn ich in dem Angebot selber den Satz:
Zahlungseingang bitte innerhalb der nächsten 21 Tage ab Kaufdatum, sonst geraten sie automatisch in Zahlungsverzug
reinschreibe, kann ich mir dann in Zukunft ein Einschreiben, indem ich den Käufer in Zahlungsverzug setzte, sparen?
Ja
Ich habe mein Problem jetzt mal Ebay geschildert - nicht das der Käufer nicht bezahlt hat, da können die ja auch nichts machen, sondern die Sache mit dem Nichtgutschreiben der Provision wegen Fristverstreichung.
Ebay hat sich kulanterweise bereit erklärt, mir die Provision nachträglich noch gutzuschreiben.
Ich lasse es damit mal bewenden und werde die Sache nicht weiterverfolgen. Ist zwar ärgerlich, aber die Mühen bei einer
Weiterverfolgung wohl nicht wert.
Danke an alle die mir weitergeholfen haben.
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