Wer bekommt die Paketversicherungssumme?

1. Februar 2003 Thema abonnieren
 Von 
maka
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 1x hilfreich)
Wer bekommt die Paketversicherungssumme?

Hallo!

Wir haben bei Ebay einen Artikel ersteigert, der als Sperrgut mit der Post versendet wurde. Allerdings hat der Versender entgegen unseren Angaben das Paket an eine falsche Adresse geschickt und das Paket gilt jetzt als nicht auffindbar. Also wird die Paketversicherungssumme ausgezahlt.

Der Verkäufer ist nun der Auffassung, die Summe (500 Euro) stünde ihm zu und wir bekämen lediglich den Kaufpreis der Ware erstattet (56 Euro). Wir haben allerdings 11 Euro der 20 Euro Portokosten bezahlt und sind der Meinung, uns steht die Hälfte der Versicherungssumme zu.

Wie ist hier die Rechtslage?


Viele Grüsse, kama

Problem bei eBay und Co?

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
psst
Status:
Lehrling
(1576 Beiträge, 173x hilfreich)

Da es sich hier offentsichtlich um einen Kauf von einem nicht gewerblich handelnden Verkäufer handelt - andernfalls hätten Sie immer noch Anspruch auf Lieferung ,da Gefahrübergang erst bei Übergabe an den Kunden auch wenn Spediteur , etc. dazwischen - steht Ihnen der Anspruch aus der Versicherung durch die Post zu . Der Versand erfolgt in Ihrem Namen , Holschuld, der Gefahrübergang findet bei Übergabe an den Spediteur statt - von diesem Zeitpunkt ist die Ware wirksam an "Sie"übergeben , d.h., geht sie jetzt unter ,steht Ihnen die Versicherungsleistung , respektive eine Abtretungserklöärung durch den Verkäufer zu , da bekannterweise die Versicherung bei Aufgabe eines Pakets immer zugunsten des Versenders läuft. Andernfalls wäre es eine ungerechtfertigte Bereicherung durch den Verkäufer , da er sowohl den durch Sie gezahlten Kaufpreis als auch die Versicherungssumme hätte. Übrigens bezweifle ich , daß die Post mehr als den Warenwert auszahlt. Dafür hätten Sie den Warenwert überhöt angeben müssen ,was bereits einen Betrugsversuch nahelegt . Die Post zahlt den Betrag den Sie als Warenwert angeben und der plausibel ist, das kann natürlich auch einmal mehr als der von Ihnen gezahlte Kaufpreis sein , da immer der Widerbeschaffungswert gezahlt wird , der bei der Preisstruktur auf eBAy schon mal höher liegen kann - aber 500 Euro zu 56 , vorsicht !

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