hallo,
ich habe gewerbe angemeldet und verkaufe haptsächtlich bücher/restexemplare.
ich biete die bücher günstiger standard unversichert zu oder optional gegen aufschlag versichert zu verschicken.
in meinem AGB´s steht fogendes:
Wenn nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist. Wird ein Versendungskauf vereinbart, dieser erfolgt auf Kosten des Käufers. Die Gefahr geht mit der Übergabe an den Frachtführer / Spediteur auf den Käufer über. Liefervezögerungen die
auf dem Transportwege entstehen, entbinden mich für die Zeit der Verzögerung von den Lieferterminen. Die Verpflichtung des Käufers zur Warenabnahme bleibt jedoch bestehen.
käufer werden zusätzlich in der rechnung auch drauf hingewiesen die sendung gegen aufschlag zu versichern und das ich für unversicherte sendungen keine haftung übernehme:
nun hat einer der die sendung nicht versichert hat die ware nicht bekommen, möchte sein geld zurück haben.
ansonsten droht er mit ner anzeige, hat er recht , wie soll ich vorgehen ??
danke für euer antworten !
julian
Wer hat recht? Ich bin gewerblicher Händler, wer trägt das Versandrisiko?
Problem bei eBay und Co?
Problem bei eBay und Co?



Soweit der Käufer ein normaler Endverbraucher ist, handelt es sich um einen Verbrauchsgüterkauf, § 474 ff. BGB
.
Wegen 474 II BGB sind die §§ 445 u. 447 (Versendungskauf) BGB grundsätzlich nicht anwendbar.
Eine abweichende Vereinbarung zu Lasten des Verbrauchers, wie in Deinen AGB vorgesehen, ist wegen § 475 Abs 1 S. 1 BGB
nicht möglich.
Gruß,
Hallo,
als gewerblicher Verkäufer trägst du immer das Versandrisiko. Also in Zukunft nur noch versicherten Versand anbieten
Gruss
Susi
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ist wegen § 475 Abs 1 S. 1 BGB
nicht möglich.
...unwirksam und natürlich abmahnfähig.
Was die "verlorene" Sendung angeht, so kann ich mich nur wundern, wie viele Sendungen angeblich im Nirvana verschwinden. In Deutschland kommt normalerweise alles an. In der Anwaltsliteratur finden sich Statistiken, wonach von 100 Millionen Sendungen nur 633 verloren gehen. Anscheinend finden wir hier wenigstens alle Opfer wieder ;-) Für Briefe hat die Deutsche Post für das Jahr 1999 mitgeteilt, daß die Verlustquote 0,0008 % beträgt. Von 125.000 Briefen geht also nur einer verloren.
Soviel zu "verlorenen" Sendungen.
Steffen
hallo, danke für die schnelle antworten!
also werde ich sein geld zurücküberweisen.
leider lohnt es sich nicht den versand bei büchern nur versichert anzubieten, dann wäre ja der versand viel zu teuer und keiner würde mehr was kaufen :-(
nur das problem ist was macht ein existensgründer wenn jeder behaupten würde, das die ware nicht angekommen ist nur weil sie ein paar euro sparen wollen und die sendung nicht versichern, obwohl es ja angeboten wird.
würde das was bringen wenn ich es nur versichert anbiete aber nur auf wunsch und eigenes risiko unversichert verschicke, also genau umgekehrt ? :-)
wenn jeder behaupten würde, das die ware nicht angekommen ist
deartige Aussagen (die Ware ist nicht angekommen) trifft nur in seltenen Fällen zu (siehe meine Statistiken). Ich gebe aber gern zu, daß Ihnen das nicht wirklich weiterhilft.
Steffen
würde das was bringen wenn ich es nur versichert anbiete aber nur auf wunsch und eigenes risiko unversichert verschicke, also genau umgekehrt ? :-)
Nein, der Unternehmer haftet "immer"....
Ein Vorschlag am Rande:
versende doch Bücher mit max. 1000 g bzw. 2000g (inkl. Verpackung) per Brief und Einschreiben.
Ist immer noch billiger als ein Paket - und bei einer verlorenen Sendung ist der Verlust begrenzt, da 25 Euro erstattet werden - selbst wenn der Inhalt nur 1 Euro wert war
Gruss
MichiM
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