Werbegeschenke weiterverkaufen obwohl unverkäuflich

11. Januar 2005 Thema abonnieren
 Von 
Jannyelli
Status:
Schüler
(195 Beiträge, 36x hilfreich)
Werbegeschenke weiterverkaufen obwohl unverkäuflich

Ich habe eine grundsätzliche Frage zur Auktion / Ebay-Art. 6356490606 !
Der Verkäufer (scheint Powerseller zusein ?) verkauft DVD´s (!)Independence Day (siehe auch neutrale Bewertungen), die man beim Kauf eines Kasten Königs Pilsener als Gratiszugabe bekommt.
In der Beschreibung steht davon nichts und auch das Bild ist einfach zu klein, das man was ggf. ein Hinweis erkennen kann.

Auf den Pappschieber steht geschrieben, das es sich um ein unverkäufliche DVD handelt (unser Getränkeladen bietet diese Gratiszugabe auch an) !

Darf man dann trotzdem die DVD bei Ebay verkaufen oder verstößt man da ggf. gegen ein Gesetz ?


-- Editiert von jannyelli am 11.01.2005 15:16:06

Problem bei eBay und Co?

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7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Klagdichreich
Status:
Bachelor
(3126 Beiträge, 482x hilfreich)

Wenn Du die DVD rechtmäßig erworben hast, darfst Du sie auch verkaufen. Auch Schenkungen kann man verkaufen. Ich sehe da kein Problem.

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"Kann es sein, daß Desinteresse und Dummheit sich die Hand geben?
Weiß ich nicht - ist mir auch egal"

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#2
 Von 
Jannyelli
Status:
Schüler
(195 Beiträge, 36x hilfreich)

...kann der ggf. Königs Pilsener einen Strich durch die Rechnung machen ?

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#3
 Von 
micheline
Status:
Frischling
(41 Beiträge, 0x hilfreich)

Wer Werbegeschenke verkauft, sollte dies in der Auktion auch angeben !!

Habe selbst schon mal 2 Lamy igelschreiber von 2 verschiedenen Verkäufern ersteigert.
In keiner der Auktionen wurde angegeben , das es sich um Werbegeschenke mit Werbeaufdruck handelt.
Einmal erhielt ich das Geld zurück, und einmal eine Minderung des Kaufpreises.

Habe aber schon Auktionen gesehn, da war beschrieben, das es sich um unverkäufliche Gratisproben ( Werbung ) handelt, und wer die nicht mag, soll nicht bieten.....lol

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"micheline"

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#4
 Von 
Klagdichreich
Status:
Bachelor
(3126 Beiträge, 482x hilfreich)

Ich bin davon ausgegangen, daß die DVD der originalen Kaufversion entspricht. Sollte dies nicht der Fall sein, muß man das natürlich angeben. Einen Anspruch des Bierherstellers sehe ich da jedoch nicht. Er hat mit dem Verkauf / der Schenkung jeglichen Anspruch an der Sache an den Käufer abgegeben.

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"Kann es sein, daß Desinteresse und Dummheit sich die Hand geben?
Weiß ich nicht - ist mir auch egal"

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#5
 Von 
Campagnolo
Status:
Praktikant
(889 Beiträge, 30x hilfreich)

Warum sollte der Weiterverkauf, in diesem Falle, nicht erlaubt sein?
Zu Bierkisten gibt es auch diese Werbetrucks der Brauereien, und ebay ist voll damit.

Vielleicht sieht es bei Parfümtestern anders aus, aber bei der DVD?
ALso, why not? Dürfte sich wohl kaum um eine gekürzte Fassung handeln.



-----------------
"Gruß
Campa"

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#6
 Von 
Laeuschen
Status:
Lehrling
(1293 Beiträge, 65x hilfreich)

wo kein kläger, da kein richter - oder besser: wo kein richter, da kein urteil...

was stört es die eiche, wenn die sau sich an ihr reibt???

mal ernsthaft. keine ahnung ob der verkauf von werbegeschenken nur für den händler, der das produkt, was die beigabe beinhaltet, vertreibt, verboten ist, oder generell....so lange sich da keiner dran aufreibt - weder hersteller noch verkäufer noch käufer - WHY NOT???

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" Mein sehr junger Padawanschüler...möge die Macht mit dir sein!"

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#7
 Von 
Mellas
Status:
Praktikant
(603 Beiträge, 17x hilfreich)

Und ausserdem ist die DVD in einpaar Jahren vieleicht ein Sammlerstück..
Man mussen die Leute langeweile haben

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"Gruss
Mellas Frust"

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