Werde ich vom Verkäufer verarscht?

3. Oktober 2019 Thema abonnieren
 Von 
unfalll
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 1x hilfreich)
Werde ich vom Verkäufer verarscht?

Guten Abend.

Ich habe diese Tage bei einem eBay Angebot zugeschlagen, welches mir wohl Probleme bereiten könnte, denke ich.

Ich habe bei einem Angebot meiner Meinung nach zwei Feßtplatten gekauft, der Verkäufer möchte mir allerdings nur eine senden, damit bin ich laut seinem Angebot nicht einverstanden!

Was kann ich machen, wenn er mir wirklich nur eine Platte sendet? Habe ich dann das Recht auf Schadensersatz, wenn ich mir anderweitig noch so eine Platte besorgen muß?

Über Einschätzungen wäre ich dankbar :)

EBAY: 16386709291

EBAY: https://www.ebay.de/itm/Seagate-IronWolf-10TB-256MB-Cache-7200RPM-ST10000VN0004-NAS-neuwertig/163867092918?ssPageName=STRK%3AMEBIDX%3AIT&_trksid=p2060353.m2750.l2649

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119655 Beiträge, 39758x hilfreich)

Zitat (von unfalll):
Ich habe bei einem Angebot meiner Meinung nach zwei Feßtplatten gekauft,

Da die Formulierung "Anzahl: 1" relativ eindeutig ist, frage ich mich, wie man dazu kommt?



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
unfalll
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 1x hilfreich)

Also in der Beschreibung steht doch ganz eindeutig 2 Feßtplatten. Auch zeigt das Bild zwei Platten und nicht nur eine.

Die Worte 2 Stück Seagate Ironwolf sind sogar noch fett markiert.

Wenn ich bei anderen Verkäufern ein Angebot kaufe, steht dort auch Anzahl X. kaufe ich einmal X, bekomme ich das was in der Beschreibung erwähnt ist.

Hier hat der Verkäufer doch sogar noch extra gechrieben, daß es 2 Platten sind, auch sind auf dem Bild 2 Stück zu sehen.

Wieso ist das diesmal hier etwas adneres? Habe ich nicht einmal das gekauft was in der Beschreibung steht, also 2 Platten? Sorry, aber ich verstehe das nicht, wieso das nicht so sein sollte!?!?

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119655 Beiträge, 39758x hilfreich)

Da steht nur es stünden 2 Stück zum Verkauf.

Unter "Anzahl" kann man jetzt "1" oder "2" eingeben.

Gibt man "1" ein, kauft man 1 von 2.
Gibt man "2" ein, kauft man 2 von 2.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
lesen-denken-handeln
Status:
Richter
(8512 Beiträge, 4060x hilfreich)

Hallo,

also ich würde das jetzt nicht so sehen, wie H-v-S.

Anzahl bezieht sich auf das Angebot. Das Angebot sind wie erwähnt zwei Fesstplatten. Der K kann hier durchaus davon ausgehen zwei Feßtplatten zu bekommen, vorallem da auch auf dem Bild zwei solche zu sehen sind.

Der VK hätte nicht in die Beschreibung schreiben dürfen, er verkauft zwei Festplatten, er hätte schreiben müssen eine Fesstplatte und auch auf demn Bild hätte er nur eine zeigen sollen.

Wäre Im Text eine gestanden und im Bild 2 gezeigt worden, wäre das wiedersprüchlich gewesen, aber so sehe ich hier das Problem beim VK, er hat 2 zu liefern...

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
BigiBigiBigi
Status:
Junior-Partner
(5398 Beiträge, 1814x hilfreich)

Zitat (von lesen-denken-handeln):
Der VK hätte nicht in die Beschreibung schreiben dürfen, er verkauft zwei Festplatten, er hätte schreiben müssen eine Fesstplatte und auch auf demn Bild hätte er nur eine zeigen sollen.


Wieso, er stellt 1-2 zum Verkauf und man kann die Anzahl auswählen.

Man kann es vielleicht auf den ersten Blick falsch verstehen, aber wenn man nicht gerade nur eine Sekunde auf die Auktion schaut, ist klar, wie es gemeint ist, da stimme ich Harry zu.

Im besten Fall (für den K) könnte der VK hier wegen Irrtums anfechten (dann würde er Vertrauensschaden schulden, den man erst mal beweisen müßte), ansonsten fehlt es an zwei übereinstimmenden Willenserklärungen. Die Lieferung von 2 Platten für 250 EUR wird man IMO nicht durchsetzen können.

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