A ist gewerblicher Händler und verkauft dem B Ware über ebay.
B macht von seinem Widerrufsrecht wg Nichtgefallen gebrauch.
Ebay sendet B -vor Rücksendung der Ware- den Gesamtbetrag zurück.
A hat im Widerrufsrecht angegeben, dass die Rücksendekosten vom Käufer zu tragen sind.
B verweigert die Rücksendung, obwohl A alle Forderungen erfüllt hat.
Welche Möglichkeiten hat A, wenn schriftliche Aufforderungen nicht fruchten? Danke
Widerruf Fernabsatz
Problem bei eBay und Co?
Problem bei eBay und Co?
Hallo
du kannst deinen Anwalt einschalten, aber auch Anzeige wegen Unterschlagung erstatten, oder beides...
ZitatB verweigert die Rücksendung, obwohl A alle Forderungen erfüllt hat. :
Hat B das irgendwie begründet?
Ich würde B noch ein Einschreiben mit Fristsetzung nach Datum (14 Tage mindestens) senden in dem ich zur Rücksendung auffordere.
Wenn das dann ohne Ergebnis bleibt, dann würde ich zivil- und strafrechtliche Schritte einleiten.
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Besten Dank.
B verweigert die Rücksendung mit der Begründung, dass seiner Meinung nach A die Rücksendekosten zu tragen hat. Ein Hinweis auf das Widerrufsrecht blieb unbeantwortet.
Welche zivilrechtliche Schritte gibt es Außer Strafanzeige wg Unterschlagung noch?
ZitatB verweigert die Rücksendung mit der Begründung, dass seiner Meinung nach A die Rücksendekosten zu tragen hat. :
Der Fall ist doch klar: § 357 Abs. 6 S. 1 BGBZitatA hat im Widerrufsrecht angegeben, dass die Rücksendekosten vom Käufer zu tragen sind. :
Zitat:Der Verbraucher trägt die unmittelbaren Kosten der Rücksendung der Waren, wenn der Unternehmer den Verbraucher nach Artikel 246a § 1 Absatz 2 Satz 1 Nummer 2 des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuche von dieser Pflicht unterrichtet hat.
ZitatWelche zivilrechtliche Schritte gibt :es Außer Strafanzeige wg Unterschlagungnoch?
Mahnbescheid beantragen, erstmal die günstigste Variante.
Zitat:ZitatB verweigert die Rücksendung mit der Begründung, dass seiner Meinung nach A die Rücksendekosten zu tragen hat. :Der Fall ist doch klar: § 357 Abs. 6 S. 1 BGBZitatA hat im Widerrufsrecht angegeben, dass die Rücksendekosten vom Käufer zu tragen sind. :
Zitat:Der Verbraucher trägt die unmittelbaren Kosten der Rücksendung der Waren, wenn der Unternehmer den Verbraucher nach Artikel 246a § 1 Absatz 2 Satz 1 Nummer 2 des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuche von dieser Pflicht unterrichtet hat.
Genau , und wie kann der A dieses Recht durchsetzen? Also Magenbescheid und evtl Strafanzeige wg unterschlagung
ZitatGenau , und wie kann der A dieses Recht durchsetzen? :
War die Belehrung denn rechtskonform?
ZitatAlso Magenbescheid und evtl Strafanzeige wg unterschlagung :
Den Magenbescheid gibts beim Internisten des Vertrauens.
Mahnbescheid kann man online beantragen: Online-Mahnantrag.de
Und Strafanzeige: da gibt es keinen Grund für
Zitat:ZitatGenau , und wie kann der A dieses Recht durchsetzen? :
War die Belehrung denn rechtskonform?
Ja.
ZitatAlso Magenbescheid und evtl Strafanzeige wg unterschlagung :
Den Magenbescheid gibts beim Internisten des Vertrauens.
Mahnbescheid kann man online beantragen: Online-Mahnantrag.de
Und Strafanzeige: da gibt es keinen Grund für
Ok.
Wenn dann übrigens am Ende des Mahnverfahrens incl. anschließender Gerichtsverhandlung heraus kommt, dass die entsprechende Belehrung doch nicht rechtskonform war, zahlt man ziemlich viele Verfahrenskosten und hat die Ware immer noch nicht wieder.
Da könnte ein Versandlabel für 3,50 EUR billiger sein.
-- Editiert von hiphappy am 13.09.2016 15:44
Man hat aber eine wichtige Erkenntnis gewonnenZitatzahlt man ziemlich viele Verfahrenskosten und hat die Ware immer noch nicht wieder. :
ZitatEbay sendet B -vor Rücksendung der Ware- den Gesamtbetrag zurück. :
Wieso das denn? Ist das immer so bei einem gewerblichen Händler bei ebay?
Zitat:ZitatEbay sendet B -vor Rücksendung der Ware- den Gesamtbetrag zurück. :
Wieso das denn? Ist das immer so bei einem gewerblichen Händler bei ebay?
Nein, das ist dann der Fall, wenn der A versäumt, auf die Rückgabe zu antworten.
Mit einem mahnbescheid können ja nur Geldforderungen eingetrieben werden. Kann ich hier , dh im widerrufsfall, den Kaufbetrag einfordern?
Den Gesamtbetrag aus der Auktion als Hauptforderung zzgl. der Kosten für den Mahnbescheid als Nebenforderung.
Was bedeutet "im widerrufsfall" in diesem Zusammenhang?
[quote=spatenkloppe
Was bedeutet "im widerrufsfall" in diesem Zusammenhang?
Der Käufer hat vom Widerrufsrecht gebrauch gemacht, den Betrag zurückerstatten bekommen und verweigert die Rücksendung der Ware.
Das war klar, hat mit dem Mahnbescheid aber nichts zu tun, daher die Nachfrage
Man kann jetzt Rätsel raten, ob der Widerruf gültig ist oder nicht, aber solange die Ware nicht wieder zurück ist, schuldet der Käufer das Geld.
Da er die Rücksendung ja verweigert erst recht.
-- Editiert von spatenklopper am 14.09.2016 16:44
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