Widerruf Fernabsatz

12. September 2016 Thema abonnieren
 Von 
fb384702-60
Status:
Frischling
(19 Beiträge, 5x hilfreich)
Widerruf Fernabsatz

A ist gewerblicher Händler und verkauft dem B Ware über ebay.

B macht von seinem Widerrufsrecht wg Nichtgefallen gebrauch.

Ebay sendet B -vor Rücksendung der Ware- den Gesamtbetrag zurück.

A hat im Widerrufsrecht angegeben, dass die Rücksendekosten vom Käufer zu tragen sind.

B verweigert die Rücksendung, obwohl A alle Forderungen erfüllt hat.

Welche Möglichkeiten hat A, wenn schriftliche Aufforderungen nicht fruchten? Danke

Problem bei eBay und Co?

Problem bei eBay und Co?

Ein erfahrener Anwalt im Internetrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Internetrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



16 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
lesen-denken-handeln
Status:
Richter
(8510 Beiträge, 4059x hilfreich)

Hallo

du kannst deinen Anwalt einschalten, aber auch Anzeige wegen Unterschlagung erstatten, oder beides...

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119437 Beiträge, 39725x hilfreich)

Zitat (von fb384702-60):
B verweigert die Rücksendung, obwohl A alle Forderungen erfüllt hat.

Hat B das irgendwie begründet?


Ich würde B noch ein Einschreiben mit Fristsetzung nach Datum (14 Tage mindestens) senden in dem ich zur Rücksendung auffordere.

Wenn das dann ohne Ergebnis bleibt, dann würde ich zivil- und strafrechtliche Schritte einleiten.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
fb384702-60
Status:
Frischling
(19 Beiträge, 5x hilfreich)

Besten Dank.

B verweigert die Rücksendung mit der Begründung, dass seiner Meinung nach A die Rücksendekosten zu tragen hat. Ein Hinweis auf das Widerrufsrecht blieb unbeantwortet.

Welche zivilrechtliche Schritte gibt es Außer Strafanzeige wg Unterschlagung noch?

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
radfahrer999
Status:
Unparteiischer
(9031 Beiträge, 4876x hilfreich)

Zitat (von fb384702-60):
B verweigert die Rücksendung mit der Begründung, dass seiner Meinung nach A die Rücksendekosten zu tragen hat.
Zitat (von fb384702-60):
A hat im Widerrufsrecht angegeben, dass die Rücksendekosten vom Käufer zu tragen sind.
Der Fall ist doch klar: § 357 Abs. 6 S. 1 BGB
Zitat:
Der Verbraucher trägt die unmittelbaren Kosten der Rücksendung der Waren, wenn der Unternehmer den Verbraucher nach Artikel 246a § 1 Absatz 2 Satz 1 Nummer 2 des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuche von dieser Pflicht unterrichtet hat.

Signatur:

Wenn dir die Antwort nicht gefällt, solltest du die Frage nicht stellen... ;-)

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(10633 Beiträge, 4199x hilfreich)

Zitat (von fb384702-60):
Welche zivilrechtliche Schritte gibt es Außer Strafanzeige wg Unterschlagung noch?


Mahnbescheid beantragen, erstmal die günstigste Variante.

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
fb384702-60
Status:
Frischling
(19 Beiträge, 5x hilfreich)

Zitat (von radfahrer999):
Zitat (von fb384702-60):
B verweigert die Rücksendung mit der Begründung, dass seiner Meinung nach A die Rücksendekosten zu tragen hat.
Zitat (von fb384702-60):
A hat im Widerrufsrecht angegeben, dass die Rücksendekosten vom Käufer zu tragen sind.
Der Fall ist doch klar: § 357 Abs. 6 S. 1 BGB
Zitat:
Der Verbraucher trägt die unmittelbaren Kosten der Rücksendung der Waren, wenn der Unternehmer den Verbraucher nach Artikel 246a § 1 Absatz 2 Satz 1 Nummer 2 des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuche von dieser Pflicht unterrichtet hat.

Genau , und wie kann der A dieses Recht durchsetzen? Also Magenbescheid und evtl Strafanzeige wg unterschlagung

1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119437 Beiträge, 39725x hilfreich)

Zitat (von fb384702-60):
Genau , und wie kann der A dieses Recht durchsetzen?

War die Belehrung denn rechtskonform?



Zitat (von fb384702-60):
Also Magenbescheid und evtl Strafanzeige wg unterschlagung

Den Magenbescheid gibts beim Internisten des Vertrauens.
Mahnbescheid kann man online beantragen: Online-Mahnantrag.de
Und Strafanzeige: da gibt es keinen Grund für



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
fb384702-60
Status:
Frischling
(19 Beiträge, 5x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Zitat (von fb384702-60):
Genau , und wie kann der A dieses Recht durchsetzen?

War die Belehrung denn rechtskonform?

Ja.

Zitat (von fb384702-60):
Also Magenbescheid und evtl Strafanzeige wg unterschlagung

Den Magenbescheid gibts beim Internisten des Vertrauens.
Mahnbescheid kann man online beantragen: Online-Mahnantrag.de
Und Strafanzeige: da gibt es keinen Grund für

Ok.

1x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
hiphappy
Status:
Junior-Partner
(5538 Beiträge, 2497x hilfreich)

Wenn dann übrigens am Ende des Mahnverfahrens incl. anschließender Gerichtsverhandlung heraus kommt, dass die entsprechende Belehrung doch nicht rechtskonform war, zahlt man ziemlich viele Verfahrenskosten und hat die Ware immer noch nicht wieder.

Da könnte ein Versandlabel für 3,50 EUR billiger sein.

-- Editiert von hiphappy am 13.09.2016 15:44

1x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
radfahrer999
Status:
Unparteiischer
(9031 Beiträge, 4876x hilfreich)

Zitat (von hiphappy):
zahlt man ziemlich viele Verfahrenskosten und hat die Ware immer noch nicht wieder.
Man hat aber eine wichtige Erkenntnis gewonnen

Signatur:

Wenn dir die Antwort nicht gefällt, solltest du die Frage nicht stellen... ;-)

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16918 Beiträge, 5884x hilfreich)

Zitat (von fb384702-60):
Ebay sendet B -vor Rücksendung der Ware- den Gesamtbetrag zurück.

Wieso das denn? Ist das immer so bei einem gewerblichen Händler bei ebay?

1x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
fb384702-60
Status:
Frischling
(19 Beiträge, 5x hilfreich)

Zitat (von micbu):
Zitat (von fb384702-60):
Ebay sendet B -vor Rücksendung der Ware- den Gesamtbetrag zurück.

Wieso das denn? Ist das immer so bei einem gewerblichen Händler bei ebay?

Nein, das ist dann der Fall, wenn der A versäumt, auf die Rückgabe zu antworten.

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
fb384702-60
Status:
Frischling
(19 Beiträge, 5x hilfreich)

Mit einem mahnbescheid können ja nur Geldforderungen eingetrieben werden. Kann ich hier , dh im widerrufsfall, den Kaufbetrag einfordern?

1x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(10633 Beiträge, 4199x hilfreich)

Den Gesamtbetrag aus der Auktion als Hauptforderung zzgl. der Kosten für den Mahnbescheid als Nebenforderung.

Was bedeutet "im widerrufsfall" in diesem Zusammenhang?

1x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
fb384702-60
Status:
Frischling
(19 Beiträge, 5x hilfreich)

[quote=spatenkloppe
Was bedeutet "im widerrufsfall" in diesem Zusammenhang?
Der Käufer hat vom Widerrufsrecht gebrauch gemacht, den Betrag zurückerstatten bekommen und verweigert die Rücksendung der Ware.

1x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(10633 Beiträge, 4199x hilfreich)

Das war klar, hat mit dem Mahnbescheid aber nichts zu tun, daher die Nachfrage ;)

Man kann jetzt Rätsel raten, ob der Widerruf gültig ist oder nicht, aber solange die Ware nicht wieder zurück ist, schuldet der Käufer das Geld.
Da er die Rücksendung ja verweigert erst recht.

-- Editiert von spatenklopper am 14.09.2016 16:44

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 266.641 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.850 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen