Widerruf als Päckchen an falsche Adresse

23. Januar 2012 Thema abonnieren
 Von 
Dopavin
Status:
Praktikant
(509 Beiträge, 120x hilfreich)
Widerruf als Päckchen an falsche Adresse

Hi,

folgende Frage:

Kunde macht von seinem Widerrufsrecht Gebrauch, erklärt dies gegenüber dem Händler per E-Mail. Diese E-Mail wird auch vom Händler beantwortet.

Nun schickt der Käufer den Artikel an die Adresse, die im Impressum auf der Auktionsseite zu sehen ist. Dies macht er zwar mit Hilfe der Online-Frankierung, aber nur als Päckchen. Als er nun noch immer keine Erstattung erhalten hat und nachfragt, bekommt er die Info, dass keine Rücksendung eingetroffen ist inkl. der Frage, ob der Kunde überhaupt an die richtige Adresse, die in der Widerrufsbelehrung extra als Widerrufsadresse aufgeführt wurde, geschickt hat.

quote:
Auszug aus der Belehrung:

Der Widerruf ist zu richten an:

xxx GmbH
erste Straße
erster Ort
Deutschland
E-Mail: xx@xx.de

Rücksendungen ausschließlich an folgende Anschrift:

xxx GmbH
zweite Straße
zweiter Ort
Deutschland




Nun stellt sich für mich die Frage, ob der Kunde hier gleich zwei Fehler auf einmal gemacht hat und er diese teuer bezahlen muss.
(unversicht, kein Nachweis und an die falsche Adresse)

Über Eure Meinungen freue ich mich :)


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3 Antworten
Sortierung:

#2
 Von 
brapum
Status:
Frischling
(18 Beiträge, 2x hilfreich)

Unversichert, das kann dem Kunden egal sein. Sobald er das Päkchen bei der Post abgibt geht die Haftung doch auf dich über als Unternehmer. Sollte man aber wissen. Des Weiteren hat der Kunde natürlich einen Zeugen dafür, jetzt wird es eng.

Das Päkchen ist doch in der Firma angekommen, oder. Wir haben mal den Fall gehabt, der Kunde sendet an den Hersteller und nicht an uns. Hersteller informiert uns und erstattet aus Kulanz uns den EK -20% Bearbeitungsgebühr. Diesen haben wir den Kunden erstattet. Kunde klagt gegen uns und verliert. Fakt war aber das wir die Erstattung vom Hersteller erstattet hatten. Das befand der Richter als ausreichend, anders wäre es eine Unterschlagung gewesen.

In deinem Fall würde ich erstatten, sieht nicht gut aus nach meiner Meinung.

Ich frage mich allerdings wofür eine WRB sein muß? Liest doch kein Verbraucher. Lieber direkt ein Fass aufmachen.

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