Hi,
folgende Frage:
Kunde macht von seinem Widerrufsrecht Gebrauch, erklärt dies gegenüber dem Händler per E-Mail. Diese E-Mail wird auch vom Händler beantwortet.
Nun schickt der Käufer den Artikel an die Adresse, die im Impressum auf der Auktionsseite zu sehen ist. Dies macht er zwar mit Hilfe der Online-Frankierung, aber nur als Päckchen. Als er nun noch immer keine Erstattung erhalten hat und nachfragt, bekommt er die Info, dass keine Rücksendung eingetroffen ist inkl. der Frage, ob der Kunde überhaupt an die richtige Adresse, die in der Widerrufsbelehrung extra als Widerrufsadresse aufgeführt wurde, geschickt hat.
quote:
Auszug aus der Belehrung:
Der Widerruf ist zu richten an:
xxx GmbH
erste Straße
erster Ort
Deutschland
E-Mail: xx@xx.de
Rücksendungen ausschließlich an folgende Anschrift:
xxx GmbH
zweite Straße
zweiter Ort
Deutschland
Nun stellt sich für mich die Frage, ob der Kunde hier gleich zwei Fehler auf einmal gemacht hat und er diese teuer bezahlen muss.
(unversicht, kein Nachweis und an die falsche Adresse)
Über Eure Meinungen freue ich mich
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