Widerruf bei preisreduzierter Ware möglich ????

7. November 2004 Thema abonnieren
 Von 
Stefan72
Status:
Schüler
(200 Beiträge, 25x hilfreich)
Widerruf bei preisreduzierter Ware möglich ????

Hallo,

mir ist aufgefallen das diverse Anbieter, die Ihre Ware als Restposten, bzw. als stark Preisreduziert verkaufen den Widerruf ausschließen. Ist dies eigentlich rechtlich in ordnung ???? ( bzw. viele große Kaufhäuser geben dies ja auch an ) Ist der Ausschluß von Gewährleistung bei solchen Artikel auch möglich ????

Vielen dank für jede Antwort.

gruß

stefan

Problem bei eBay und Co?

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
psst
Status:
Lehrling
(1576 Beiträge, 173x hilfreich)

Auch so ein Ammenmärchen ;) ...

Fällt in die Rubrik

"Eltern haften für Ihre Kinder"

"Das öffnen der Packung verpflichtet zum Kauf"

"Gemäß neuem EU-Recht ..."

Ist natürlich Blödsinn und ein bisweilen - verzweifelter ? - Versuch sich seiner gesetzlichen Verpflichtungen zu entledigen .

Ist natürlich Blödsinn .

Ein gewerblicher Händler kann sich nur Mangelbezogen und nicht pauschal der Gewährleistung entziehen.

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#2
 Von 
Trebor
Status:
Praktikant
(671 Beiträge, 32x hilfreich)

Ich nehme mal an Händler wollen sich vor Ersatzzwang schützen bei Restposten, Ausstellungsstücken/Vorführmodellen etc.
Aber das könnten sie auch anders ausdrücken.

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#3
 Von 
Mellas
Status:
Praktikant
(603 Beiträge, 17x hilfreich)

@Ein gewerblicher Händler kann sich nur Mangelbezogen und nicht pauschal der Gewährleistung entziehen.


Was meint das genau?

-----------------
"Gruss
Mellas Frust"

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
guest123-1400
Status:
Student
(2642 Beiträge, 617x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Laeuschen
Status:
Lehrling
(1293 Beiträge, 65x hilfreich)

mangelbezogen: das teil hat einen oder mehrere konkrete mängel

pauschal: ich schließe gewährleistung aus, ob ein defekt vorliegt oder nicht, ganz egal, ich nehme es einfach nicht zurück

-----------------
" Mein sehr junger Padawanschüler...möge die Macht mit dir sein!"

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