Widerruf noch vor Lieferung

23. Juni 2007 Thema abonnieren
 Von 
KleinerSpinner
Status:
Schüler
(240 Beiträge, 82x hilfreich)
Widerruf noch vor Lieferung

Hallo,
folgendes Szenario:

Ich ersteigere auf ebay einen Artikel bei einem gewerbl. VK. Kaufpreis wird direkt überwiesen. VK liefert tagelang nicht, also schicke ich ein Fax, in dem ich meine Bestellung widerrufe. Am selben Tag meldet der VK eine Unstimmigkeit bei ebay, die ich prompt bestätige, damit er seine Einstellgebühren erstattet bekommt. Mehr als eine weitere Woche später liefert der VK trotzdem und jetzt liegt die ungewollte Ware bei mir :-(

Streng genommen beginnt die Widerrufsfrist nach Fernabsatzges. erst mit Erhalt der Ware, richtig? D. h., wenn der VK mich ärgern will, schickt er die Ware raus, damit ich die Portokosten tragen muss - und die Rücksendekosten wegen Warenwert unter 40EUR gleich auch noch.

Oder hat der VK nicht auch ein Recht zur Schadenminimierung, d. h., wenn er weiss, dass ich die Ware nicht will, verursacht er mir ja absichtliche Kosten dadurch, dass er sie trotzdem zuschickt. Wäre das ein Ansatzpunkt, wie seht ihr das?

Nachtrag: Gerade gesehen, der VK hat folgende Widerrufsbelehrung in seine AGB aufgenommen:

>>>>
Ist der Kunde ein Verbraucher, so steht ihm das Recht zu, seine Vertragserklärung innerhalb von 1 Monat ohne Angabe von Gründen in Textform (z. B. durch Brief, Fax, E-Mail) oder durch Rücksendung der Ware zu widerrufen. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs oder der Sache. Der Widerruf ist zu richten an:
<<<<

Hier steht nix von wegen "Die Widerrufsfrist beginnt frühestens mit Lieferung der Ware"...also interpretiere ich es mal so, dass der Widerruf per Fax auch vor Warenlieferung gültig war?

Schon mal Danke im Voraus für Eure Hilfe

-- Editiert von KleinerSpinner am 23.06.2007 20:40:57




36 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
-Laie-
Status:
Legende
(18137 Beiträge, 6066x hilfreich)

Die Widerrufsfrist beginnt mit erhalt der Ware und der Widerrufsbelehrung, richtig. Ist aber egal, das Widerrrufsrecht beginnt mit dem Kauf. Wenn ein Rückgaberecht gewährt wurde, dann ersetzt dieses das Widerrufsrecht und beginnt tatsächlich erst mit der Lieferung.
Was hat der VK denn gewährt? Widerrufsrecht oder Rückgaberecht.

Viele Grüße, Michael

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#2
 Von 
KleinerSpinner
Status:
Schüler
(240 Beiträge, 82x hilfreich)

Übertitelt ist das Ganze mit dem (einzigen) Wort "Widerrufsrecht", danach folgt dann der oben zitierte Text.

Dass die Widerrufsfrist bei Warenlieferungen gem. Fernabsatzgesetz mit Erhalt der Ware beginnt, ist klar.

In diesem Fall aber räumt der VK ein Widerrufsrecht per AGB ein, welches IMHO somit explizit in der dargestellten Formulierung Vertragsbestandteil wird. Er belehrt bzw. informiert mich ja nicht einfach über mein gesetzl. Widerrufsrecht, sondern räumt mir dieses Recht per AGB ein, sogar mit einer Frist von 30 statt 14 Tagen.

Daraus ergibt sich dann zusätzlich noch die Frage, ob überhaupt eine Widerrufsbelehrung stattgefunden hat...

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#3
 Von 
keinname123
Status:
Lehrling
(1828 Beiträge, 212x hilfreich)

Meines Wissens kann der Käufer auch vor Warenlieferung im Falle eines Widerrufsrechts widerrufen. Umgekehrt sieht das beim Rückgaberecht aus.

Der Verkäufer hat aber vor dem Absenden der Ware gewusst, dass der Käufer sie nicht haben will. Er sollte alle Kosten nebst Porto übernehmen.

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#4
 Von 
-Laie-
Status:
Legende
(18137 Beiträge, 6066x hilfreich)

@KleinerSpinner

Du glaubst gar nicht wie oft Widerrufsrecht und Rückgaberecht verwechselt werden. Vielen ist gar nicht bekannt, daß das ein Unterschied ist, daher die Klarstellung.
Alles weiter wurde bereits geschrieben. Wenn dir 30 Tage Widerrufsrecht eingeräumt wurden, dann hast du ein unbeschränktes Widerrufsrecht! Das Widerrufsrecht beträgt in deinem Fall normalerweise nämlich !1 Monat! und nicht 30 Tage. Von wegen freiwillig auf 30 Tage erhöht, gesetzlich ist in diesem Fall 1 Monat vorgeschrieben.

Viele Grüße, Michael

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#5
 Von 
guest123-1400
Status:
Student
(2641 Beiträge, 617x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#6
 Von 
guest123-2021
Status:
Bachelor
(3488 Beiträge, 688x hilfreich)

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#7
 Von 
KleinerSpinner
Status:
Schüler
(240 Beiträge, 82x hilfreich)

Vielen Dank für die vielen und ausführlichen Antworten!

Noch kurz als Nachtrag die fehlenden bzw. unklaren Infos meinerseits:

- Ja, ich bin Verbraucher, kein Unternehmer.

- Der Verkäufer schrieb tatsächlich "1 Monat" in die Widerrufsklausel hinein, nicht 30 Tage.

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#8
 Von 
normi
Status:
Senior-Partner
(6093 Beiträge, 950x hilfreich)

*Ansonsten gilt bei Widerruf oder Rückgaberecht die Frist bei Liefrungen von Waren nicht vor Erhalt der Sache. d.h. es kann vorab nicht widerrufen werden, da keine Frist zu laufen begonnen hat.*

Nein, das ist Unsinn, der Widerruf kann auch vor Erhalt der Ware, also vor Fristbeginn erfolgen. Powerseller versucht hier mal wieder seine Kunden zu übervorteilen.

Powersellers Auslegung ist absurd, da sie zur Folge hätte, dass bei nicht gesetzeskonform erfolgter Belehrung seitens des VK, die Frist nie zu Laufen beginnt und somit der Verbraucher sein Widerrufsrecht niemals ausüben könnte.

Die Widerrufsfrist hat bei ebay im übrigen wie hier bereits einmal richtig angemerkt 1 Monat und nicht 30 Tage zu betragen, da es Monate gibt, die mehr als 30 Tage haben.

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#9
 Von 
Mareike123
Status:
Unparteiischer
(9585 Beiträge, 1718x hilfreich)

es kann vorab nicht widerrufen werden, da keine Frist zu laufen begonnen hat

*lol* Irgendwie scheint sich Ihr juristisches Wissen retrograd zu entwickeln, es kommt immer mehr Unsinn heraus.

Für das *Bestehen* eines Widerrufsrechts ist die Frist irrelevant; die ist nur für das *Erlöschen* wichtig.

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#10
 Von 
normi
Status:
Senior-Partner
(6093 Beiträge, 950x hilfreich)

@Mareike

Ich kann mir beim besten Willen nicht vorstellen, daß Powerseller sich mit seiner Berufserfahrung und als langjähriger User dieses Forums nicht mit dem Widerrufsrecht auskennt.

Er handhabt es nur leider so wie viele Powerseller bei ebay (und nicht nur da): Ich ignoriere solange die Rechte meiner Kunden, bis mir keine andere Wahl mehr bleibt. Und diese Einstellung vermittelt er auch vorbildlich im Forum.

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#11
 Von 
guest123-2021
Status:
Bachelor
(3488 Beiträge, 688x hilfreich)

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#12
 Von 
normi
Status:
Senior-Partner
(6093 Beiträge, 950x hilfreich)

*Das Bestehen eines Widerrufrechtes §355 BGB ergibt sich allein daraus das es dem Käufer gewährt wurde.*

Ach, und das wollen wir dahin interpretiert wissen, daß wenn der VK ein solches nicht gewährt, es auch nicht besteht?

Auch nicht schlecht, dann gewährt eine Gewerblicher dieses ab heute einfach nicht mehr. Dann kann der K auch nicht widerrufen.;)

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#13
 Von 
schnee-einsiedel
Status:
Student
(2193 Beiträge, 325x hilfreich)

was gibts da nicht zu verstehen?

Offenbar die Tatsache,dass der Kunde auch VOR Beginn der Frist widerrufen kann...

-----------------
" Was interessiert mich mein dummes Geschwätz von gestern?"

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#14
 Von 
guest123-2021
Status:
Bachelor
(3488 Beiträge, 688x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#15
 Von 
normi
Status:
Senior-Partner
(6093 Beiträge, 950x hilfreich)

@Powerseller

*Schonmal aufgefallen das ich auf dein Gelaber nicht reagiere, Ich muss nur immer über deine dümmlichen Kommentare+ Beleidigungen scrollen.*

Schon mal aufgefallen, daß es mir egal ist, ob du auf meine Korrekturen (die sich denjenigen der anderen Schreiber anschließen) deiner (vorsätzlich?) falschen Rechtsauffassung reagierst?

*mach doch bitte deinen eigenen Threat auf,dann kannst du deine Fragen selbst beantworten und hier wäre es übersichtlicher.*

Nach dem Vorbild deines eigenen Rechtssystems, oder wie?

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#16
 Von 
-Laie-
Status:
Legende
(18137 Beiträge, 6066x hilfreich)

Super, wieder was dazugelernt, ich mache ab heute gar keine Widerrufsbelehrung mehr, die Frist beginnt dann nicht und kein Kunde kann mehr widerrufen, geil!

Schade nur, daß das absoluter Quatsch ist.

Viele Grüße, Michael

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#17
 Von 
schnee-einsiedel
Status:
Student
(2193 Beiträge, 325x hilfreich)

wo steht das der K vor der Frist wiedrufen kann??

Im Gesetz steht das nicht,dort wird nur Anfang und Ende der Frist erwähnt.
Die Frist regelt aber nur das Ende des Rechts,nicht den Anfang.
Die Experten werden das sicher besser erklären können...

Finde grad nichts besseres zum nachlesen:

http://www.frag-einen-anwalt.de/forum_topic.asp?topic_id=12648

Und Powerseller,
hier noch ein Extra-Bonbon zum *über-ebay-aufregen*...:

http://www.frag-einen-anwalt.de/sonderaktion-anbieten-für-1-Cent__f27194.html




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" Was interessiert mich mein dummes Geschwätz von gestern?"

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#18
 Von 
Mareike123
Status:
Unparteiischer
(9585 Beiträge, 1718x hilfreich)

wo steht das der K vor der Frist wiedrufen kann?

Andersherum: es steht nirgends, daß man nicht vor Beginn der Frist widerrufen kann.

Das haben auch alle außer Ihnen verstanden - zum Beispiel kann ich auch einen am 1.1. abgeschlossenen Einjahresvertrag, der eine Kündigungsfrist von 3 Monaten zum Jahresende hat, schon heute kündigen (wirksam wird die Kündigung dann zum 31.12.).
Im Gegenteil wäre es hier fatal zu denken, man könne erst innerhalb der Kündigungsfrist kündigen - weniger als 3 Monate vor Ende geht es eben gerade nicht mehr.

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#19
 Von 
guest123-998
Status:
Schüler
(410 Beiträge, 53x hilfreich)

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#20
 Von 
-Laie-
Status:
Legende
(18137 Beiträge, 6066x hilfreich)

Nein, das stimmt nicht! Du bist zur Herausgabe verpflichtet aber nicht zur Rücksendung! Bei einer Entsorgung mußt du für den Schaden aufkommen. Allerdings kannst du auch Lagerkosten bei nicht erfolgter Abholung verlangen.


Viele Grüße, Michael

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#21
 Von 
keinname123
Status:
Lehrling
(1828 Beiträge, 212x hilfreich)

Mir ist es viel lieber, wenn ein Kunde vor der Warenlieferung widerruft als danach und die Versandkosten für die Hin- und Rücksendung verlangt ;)

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#22
 Von 
guest123-2021
Status:
Bachelor
(3488 Beiträge, 688x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#23
 Von 
normi
Status:
Senior-Partner
(6093 Beiträge, 950x hilfreich)

*Die Frist beginnt bei Lieferung von Waren nicht vor Erhalt der Belehrung in Textform ***UND*** nicht vor Erhalt der Sache.*

Na, das ist doch schön. Powerseller schickt nach einem ebay-Kauf die Ware ohne Textbelehrung zum Kunden. Weil die Frist noch nicht zu laufen begann, kann dieser niemals widerrufen. Und wenn die Ware nicht gestorben ist, verrottet sie noch heute beim Kunden.;)

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#24
 Von 
-Laie-
Status:
Legende
(18137 Beiträge, 6066x hilfreich)

@Powerseller


Ich habe dir hier mal den Auszug aus dem BGB kopiert:
(1) Wird einem Verbraucher durch Gesetz ein Widerrufsrecht nach dieser Vorschrift eingeräumt, so ist er an seine auf den Abschluss des Vertrags gerichtete Willenserklärung nicht mehr gebunden, wenn er sie fristgerecht widerrufen hat. Der Widerruf muss keine Begründung enthalten und ist in Textform oder durch Rücksendung der Sache innerhalb von zwei Wochen gegenüber dem Unternehmer zu erklären; zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung.

(2) Die Frist beginnt mit dem Zeitpunkt, zu dem dem Verbraucher eine deutlich gestaltete Belehrung über sein Widerrufsrecht, die ihm entsprechend den Erfordernissen des eingesetzten Kommunikationsmittels seine Rechte deutlich macht, in Textform mitgeteilt worden ist, die auch Namen und Anschrift desjenigen, gegenüber dem der Widerruf zu erklären ist, und einen Hinweis auf den Fristbeginn und die Regelung des Absatzes 1 Satz 2 enthält. Wird die Belehrung nach Vertragsschluss mitgeteilt, beträgt die Frist abweichend von Absatz 1 Satz 2 einen Monat. Ist der Vertrag schriftlich abzuschließen, so beginnt die Frist nicht zu laufen, bevor dem Verbraucher auch eine Vertragsurkunde, der schriftliche Antrag des Verbrauchers oder eine Abschrift der Vertragsurkunde oder des Antrags zur Verfügung gestellt werden. Ist der Fristbeginn streitig, so trifft die Beweislast den Unternehmer.

(3) Das Widerrufsrecht erlischt spätestens sechs Monate nach Vertragsschluss. Bei der Lieferung von Waren beginnt die Frist nicht vor dem Tag ihres Eingangs beim Empfänger. Abweichend von Satz 1 erlischt das Widerrufsrecht nicht, wenn der Verbraucher nicht ordnungsgemäß über sein Widerrufsrecht belehrt worden ist.



Es steht nirgendwo daß man nur innerhalb der Frist widerrufen kann? Es steht nur da, daß man fristgerecht widerrufen muß, also bis zum Ablauf der Widerrufsfrist.

Zitat:'Der Kunde kann innerhalb der Widerrufsfrist den Vertrag widerrufen'
Frage: Wo steht das?
Antwort: Nirgends


Viele Grüße, Michael

0x Hilfreiche Antwort

#25
 Von 
guest123-2021
Status:
Bachelor
(3488 Beiträge, 688x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#26
 Von 
schnee-einsiedel
Status:
Student
(2193 Beiträge, 325x hilfreich)

fristgerecht= (innerhalb der Frist)

Falsch!
Fristgerecht=vor Ablauf der Frist.


-----------------
" Was interessiert mich mein dummes Geschwätz von gestern?"

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#27
 Von 
-Laie-
Status:
Legende
(18137 Beiträge, 6066x hilfreich)

'fristgerecht= (innerhalb der Frist)'
---Falsch, fristgerecht = vor Ablauf der Frist

'Zumal das Widerrufsrecht ein Ereignis voraussetzt.
Nämlich in dem Fall die Lieferung einer Sache'
---Falsch, wo bitteschön soll das denn stehen.

'Es steht im BGB nirgends das der verbraucher vor Lieferung einer Ware von einem Widerrufsrecht sofern überhaupt eines gewährt würde ( Das weiss der K zu dem zeitpunkt evtl. gar nicht)den Vertrag widerrufen kann.'
---Es muß da auch nicht explizit stehen, das ergibt sich von selbst wenn man sich die Paragraphen nur mal durchlesen würde.

'Und das Widerrufsrecht bei Lieferungen von Waren und nicht Verträgen, gilt nach rechtsauslegung natürlich nur zu dem Zweck, das der K bei Nichtgefallen und Prüfung die Ware zurücksenden kann.'
---Das ist aber nur eine Teilinterpretation. Es gibt noch viel mehr Gründe warum widerrufen kann, daher gibt das BGB ja die Möglichkeit OHNE BEGRÜNDUNG zu widerrufen und nicht nur bei Nichtgefallen.

Viele Grüße, Michael

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#28
 Von 
normi
Status:
Senior-Partner
(6093 Beiträge, 950x hilfreich)

Wahrscheinlich interessiert es Powerseller eh nicht, der wendet seine eigenen Gesetze an, aber ich habe auch noch einen Link einer Anwaltskanzlei beizusteuern:

<a href="http://www.kanzlei-ammerbuch.de/online.html#wannwiderruf">http://www.kanzlei-ammerbuch.de/online.html#wannwiderruf</a>

hieraus:

Ab wann kann ich von meinem Widerrufsrecht gebrauch machen?

Grundsätzlich sofort, nachdem der Vertrag geschlossen wurde. Zwar beginnt die Widerrufsfrist erst mit Erhalt der Ware und der Widerrufsbelehrung, dies bedeutet aber nicht, daß der Kaufvertrag nicht bereits vor Erhalt der Ware Widerrufen werden kann. Es gibt also nur eine Höchstfrist, nicht aber eine Mindestfrist, die abzuwarten ist.


-- Editiert von normi am 26.06.2007 12:05:29

0x Hilfreiche Antwort

#29
 Von 
Mareike123
Status:
Unparteiischer
(9585 Beiträge, 1718x hilfreich)

bei Lieferungen von Waren und nicht Verträgen

Wie meinen?
Verträge liefert niemand. Und eine Warenlieferung ohne Vertrag wäre auch irgendwie... blöd.

0x Hilfreiche Antwort

#30
 Von 
guest123-1400
Status:
Student
(2641 Beiträge, 617x hilfreich)

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