Widerruf von Sofort-Kaufen Auktionen

9. Januar 2004 Thema abonnieren
 Von 
hmerz
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Widerruf von Sofort-Kaufen Auktionen

Hallo,

ich habe über Sofort-Kauf mehrere gleiche Artikel in mehreren Auktionen ein und desselben Verkäufers gekauft.
Es war keine gewöhnliche Auktion dabei, es waten alles Sofortkäufe. 3 Tage später habe ich schriftlich per Post an den Verkäufer alle Käufe zusammen widerrufen. Der Verkäufer mahnte mich mehrmals und verklagte mich auf die Gesamtsumme von 400 EUR. Ende Januar ist Gerichtstermin (Gütetermin mit mdl. Verhandlung).

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Ich meine, der Verkäufer könnte behaupten, meinen Widerruf nicht erhalten zu haben (habe einfache Post geschickt) Was dann, bin ich beweispflichtig?

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Der Verkäufer verkaufte viele gleichartige Arikel und hat über 600 Bewertungen innerh von 6 Monaten. Ist er als gewerblich anzusehen?

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Ich habe mehrere gleiche Artikel gekauft (30 ebooks). Bin ich als gewerblicher Käufer anzusehen. Ich bin zwar Kaufmann (habe Gewerbe und GmbH), aber privat bei ebay angemeldet, also ohne Gewerbe. Bin ich beweispflichtig, privat gehandelt zu haben?

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Der Käufer hat mir nichts geliefert. Wie beurteilt das Gericht den zeitlichen Ablauf der Vertragserfüllung (erst Zahlung, dann Lieferung oder umgekehrt)?

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Der verkäufer hat in seiner Auktionsbeschreibung keinerlei Belehrungen abgegeben. War mein Widerruf rechtlich möglich? Kann ich auch vor Gericht wirksam widerrufen?

6
Wenn es zu einem Gütevorschlag durch das Gericht kommt, soll ich dann besser auf eine Einigung eingehen, z.B. die ebay Gebühren übernehmen o.ä.? ebay erstattet den Verkäufern doch die Gebühren zurück, wenn der Käufer nicht abnimmt.

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Die Krönung war, dass ebay mich als unzuverlässigen Bieter gesperrt hat (bei über 400 positiven Bewertungen und 5 negativen). Heißt das, jeder Käufer der zurücktritt, läuft Gefahr nie mehr kaufen zu können. Kann ich über das Gericht feststellen lassen, dass mir ein Widerruf gesetzlich zusteht und damit erwirken, dass ebay mich wieder zuläßt? Dazu müsste ich doch mit ebay streiten, oder?

Ich bin sehr gespannt auf Ihre qulifizierten Meinungen.
Wenn ein RA unter Ihnen ist, der ebay experte ist, dann geben Sie bitte ein Zeichen. Ich habe noch keinen rechtl. Vertreter für die Verhandlung (habe aber Rechtsschutzvers.)

Viele Grüße
helm

Problem bei eBay und Co?

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
RA DPMS
Status:
Praktikant
(998 Beiträge, 150x hilfreich)

Haben SIe auf die Klage bereits schriftlich erwidert? Ist Ihnen eine Frist dazu gesetzt worden? Ihre Fragen kann ich hier im Forum nicht beantworten.

Schöne Grüße

RA D.P.M. Sevriens
<a href="http://sevriens.net" target="blank">sevriens.net</a>

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#2
 Von 
Mareike123
Status:
Unparteiischer
(9585 Beiträge, 1711x hilfreich)

Der verkäufer hat in seiner Auktionsbeschreibung keinerlei Belehrungen abgegeben. War mein Widerruf rechtlich möglich? Kann ich auch vor Gericht wirksam widerrufen?

Wenn Sie bisher noch nicht über Ihr Widerrufsrecht belehrt wurden, können Sie jederzeit widerrufen.
Das dürfte dann der Klage den Boden unter den Füßen wegziehen. :)

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