Hallo,
gibt es wieder einige Urteile zur Widerrufsbelehrung???
Was ich z. B. weiß ist, Frist von 1 Monat bei ebay, der Text mit Wertersatz darf nicht in der Ebay-Widerrufsbelehrung stehen, da nicht in Textform, unfrei 'muss' man annnehmen.
Was sollte man noch beachten?
Widerrufsbelehrung - Was sollte man noch beachten?
Problem bei eBay und Co?
Problem bei eBay und Co?
--- editiert vom Admin
*ansonsten das Muster vom Bundesjustizministerium verwenden*
...und schon sind dir die Abmahnungen sicher, die auch nich durch zahlreiche Urteile abgedeckt sind...
-- Editiert von normi am 07.05.2007 12:45:08
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Leider muss man alles beachten.
1 Monat Widerruf,
Widerrufsbelehrung kein Tel. Nummer reinschreiben.
Unfreie Sendungen muss man annehmen.
und und und ......
*Widerrufsbelehrung kein Tel. Nummer reinschreiben.*
Also nur die Adresse?
Muss eine Telef. Nr. im Impressum stehen? Also beim Firmensitz?
ganz genau.
Widerrufsbelehrung kein Tel. Nummer
Impressum muss du Tel.Nr.eingeben.
Es ist doch zum Kotzen, dass gerade die Leute, die viel Geld verdienen, den kleinen Händlern den Handel ruinieren. Ist ja klar, dass der Staat besonders das Widerrufsrecht und die Abmahnung nicht einheitlich reguliert = Steuern!
da hast RECHT!!
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