Widerrufsrecht bei Auktion??

1. März 2004 Thema abonnieren
 Von 
Thomas1972
Status:
Beginner
(146 Beiträge, 5x hilfreich)
Widerrufsrecht bei Auktion??

Ich lese immer wieder mal bei E-Bay:

Im Falle einer Auktion gewähren wir kein Widerrufsrecht. Die Regelungen des §312 d Abs. 4 Punkt 5 schließen ein Widerrufsrecht für Versteigerungen im Sinne des §156 BGB aus. Momentan ist es in der Rechtssprechung strittig, ob eine Ebay-Auktion eine solche Versteigerung darstellt. Die Gesetzesvorlagen des Bundestages sahen eine Einbeziehung gerade von Online-Auktionen gemäß den europäischen Richtlinien vor. In allen anderen EU-Mitgliedsstaaten wurden die Vorgaben entsprechend umgesetzt. Daher gehen wir diesseits davon aus, daß eine noch ausstehende höchstrichterliche Entscheidung in der Bundesrepublik Deutschland, mit den vorgegebenen Richtlinien der EU konform gehen wird und somit das Widerrufsrecht bei Online-Auktionen ausschließt

Ist das noch Aktuell?? War es je Aktuell?? Gibt eine einheitliche Rechtssprechung?
Es handelt sich um einen Händler!!!!!

-- Editiert von Thomas1972 am 01.03.2004 18:28:35

Problem bei eBay und Co?

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10 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12311.06.2018 09:37:31
Status:
Bachelor
(3685 Beiträge, 1414x hilfreich)

Höchstrichterliche Entscheidungen in Deutschland werden nach dem deutschen Recht getroffen. EU-Richtlinien binden den Gesetzgeber, aber nicht die deutschen Gerichte.

Ebay-Auktionen sind keine Versteigerungen im Sinne der zitierten BGB-Paragraphen. Diese Klausel im Auktionstext ist nichtig.

Gruß
Bear

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#2
 Von 
Miniway
Status:
Praktikant
(538 Beiträge, 64x hilfreich)

Kann ich mal den Link zu dem Helden haben?
Danke
miniway

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#3
 Von 
Thomas1972
Status:
Beginner
(146 Beiträge, 5x hilfreich)

Klar, ich denke er war hier auch schon mal Thema und in anderen Foren auch, wegen Verandabzocke und so.
Es hat wohl 2 Acounts

1. gummi-tante
2. ichbietemehralsihr


Verkauf von Kondome ab 1 Euro...9,90 Euro versand um Briefumschlag....alles klar wo der Wind herweht??? Und natürlich nur Auktionen...

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#4
 Von 
Mom2Kids
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
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#5
 Von 
KleinerJurist
Status:
Lehrling
(1397 Beiträge, 261x hilfreich)

Ich hab da nichts falsches zum Widerrufsrecht gefunden. Schau ich falsch?

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#6
 Von 
keinname123
Status:
Lehrling
(1828 Beiträge, 212x hilfreich)

@ KleinerJurist

Er hat in der Widerrufsbelehrung einen abmahngefährdeten Satz. Schade, dass ich kein Mitbewerbe von ihm bin. Und eine Telefonnumer fehlt auch im Impressum.

Und er versendet JEDE Ware EINZELN (aus logistischen Gründen), wenn man mehrere gekauft hat. *lool*

-- Editiert von keinname123 am 28.02.2007 11:20:50

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#7
 Von 
KleinerJurist
Status:
Lehrling
(1397 Beiträge, 261x hilfreich)

Zitier mal den Satz bitte.

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#9
 Von 
KleinerJurist
Status:
Lehrling
(1397 Beiträge, 261x hilfreich)

Danke. War da wohl auf der falschen ebay-Seite.

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#10
 Von 
guest123-826
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo,

brauche dringend euren Rat, habe bei ebay bei einem Händler am 24.01. einen Mobilfunkvertrag mit Handy und ipod shuffle ersteigert. Habe die Ware gestern bekommen. Nur der ipod shuffle fehlte. Angeblich ist er nicht lieferbar.
Möchte nun vom Widerspruchsrecht und Fernabsatzrecht gebrauch machen. Kann ich vom Vertrag ohne weiteres zurücktreten. Habe ihm das Handy bereits zurückgeschickt mit Einschreiben Rückschein.

danke für Eure Hilfe

Mfg

chicken

:???:

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