Ich lese immer wieder mal bei E-Bay:
Im Falle einer Auktion gewähren wir kein Widerrufsrecht. Die Regelungen des §312 d Abs. 4 Punkt 5 schließen ein Widerrufsrecht für Versteigerungen im Sinne des §156 BGB
aus. Momentan ist es in der Rechtssprechung strittig, ob eine Ebay-Auktion eine solche Versteigerung darstellt. Die Gesetzesvorlagen des Bundestages sahen eine Einbeziehung gerade von Online-Auktionen gemäß den europäischen Richtlinien vor. In allen anderen EU-Mitgliedsstaaten wurden die Vorgaben entsprechend umgesetzt. Daher gehen wir diesseits davon aus, daß eine noch ausstehende höchstrichterliche Entscheidung in der Bundesrepublik Deutschland, mit den vorgegebenen Richtlinien der EU konform gehen wird und somit das Widerrufsrecht bei Online-Auktionen ausschließt
Ist das noch Aktuell?? War es je Aktuell?? Gibt eine einheitliche Rechtssprechung?
Es handelt sich um einen Händler!!!!!
-- Editiert von Thomas1972 am 01.03.2004 18:28:35
Widerrufsrecht bei Auktion??
Problem bei eBay und Co?
Problem bei eBay und Co?



Höchstrichterliche Entscheidungen in Deutschland werden nach dem deutschen Recht getroffen. EU-Richtlinien binden den Gesetzgeber, aber nicht die deutschen Gerichte.
Ebay-Auktionen sind keine Versteigerungen im Sinne der zitierten BGB-Paragraphen. Diese Klausel im Auktionstext ist nichtig.
Gruß
Bear
Kann ich mal den Link zu dem Helden haben?
Danke
miniway
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Klar, ich denke er war hier auch schon mal Thema und in anderen Foren auch, wegen Verandabzocke und so.
Es hat wohl 2 Acounts
1. gummi-tante
2. ichbietemehralsihr
Verkauf von Kondome ab 1 Euro...9,90 Euro versand um Briefumschlag....alles klar wo der Wind herweht??? Und natürlich nur Auktionen...
Vorsicht der Herr Ichbietemehralsihr mahnt auch noch massenhaft u.a. wegen der Widerrufsbelehrung ab die er auch noch selber falsch hat.
Also nicht nur versandabzocke! Wenn der Überhaupt verkaufen will (hat ja dann weniger Zeit für Abmahnungen)http://www.123recht.net/graphx/smilies/kranke_15.gif
http://www.123recht.net/graphx/smilies/kranke_15.gif
Ich hab da nichts falsches zum Widerrufsrecht gefunden. Schau ich falsch?
@ KleinerJurist
Er hat in der Widerrufsbelehrung einen abmahngefährdeten Satz. Schade, dass ich kein Mitbewerbe von ihm bin. Und eine Telefonnumer fehlt auch im Impressum.
Und er versendet JEDE Ware EINZELN (aus logistischen Gründen), wenn man mehrere gekauft hat. *lool*
-- Editiert von keinname123 am 28.02.2007 11:20:50
Zitier mal den Satz bitte.
Danke. War da wohl auf der falschen ebay-Seite.
Hallo,
brauche dringend euren Rat, habe bei ebay bei einem Händler am 24.01. einen Mobilfunkvertrag mit Handy und ipod shuffle ersteigert. Habe die Ware gestern bekommen. Nur der ipod shuffle fehlte. Angeblich ist er nicht lieferbar.
Möchte nun vom Widerspruchsrecht und Fernabsatzrecht gebrauch machen. Kann ich vom Vertrag ohne weiteres zurücktreten. Habe ihm das Handy bereits zurückgeschickt mit Einschreiben Rückschein.
danke für Eure Hilfe
Mfg
chicken
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