Widerrufsrecht bei Internetauktion

11. Februar 2008 Thema abonnieren
 Von 
lux88
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 5x hilfreich)
Widerrufsrecht bei Internetauktion

Hallo

Ich habe vor 2 wochen einen artikel bei ebay ersteigert. nach einer woche habe ich festgestellt, dass der artikel mit einem meiner geräte nicht kompitabel ist, ihn aber nicht genutzt. Darauf hin hab ich dem verkäufer eine email geschrieben und ihm mitgeteilt, dass ich vom kauf zurück treten will. er kann mir einen alternativen artikel, der bei mir funtkioniert anbieten oder das geld zurück überweise. er hat mir dann einen anderen artikel angeboten, den ich genommen habe. dann hat sich der händler nicht mehr gemeldet. ich habe ihm nach 3 tagen geschrieben, dass ich mich doch für einen dritten artikel entschieden hätte.

heute habe ich, nach dem ablauf der 2 wochen seit warenerhalt, eine email bekommen, in der er mir mitteil, dass die frist verstrichen sein. außerdem hätte ich die ware schon genutzt (was ich weder gesagt habe, noch der wahrheit entspricht) hätte.

Außerdem habe ich ein problem mit dem widerrufsrecht. ich lese manchmal von 2 wochen, oder von einem monat. in den abgs des händlers in der auktion steht auch nichts genau definiertes. eine mail mit agbs in textform habe ich nicht erhalten.

kann mir jemand die rechtslage erklären?! natürlich nicht bindend =)
MfG lux88

Problem bei eBay und Co?

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1 Antwort
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