Widerrufsrecht: nicht paketfähige Sachen abholen?

29. März 2005 Thema abonnieren
 Von 
Couchadonis
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Widerrufsrecht: nicht paketfähige Sachen abholen?

Moin,

Es kann doch nicht ernsthaft Sinn und Zweck der Rechtssprechung sein, dass ein Verkaufsagent bei eBay im Falle eines wirksamen Widerrufs nicht paketfähige Sachen bei dem Kunden abholen muss. Ich hoffe sehr, dass ich da etwas falsch verstanden habe.

Angenommen ich verkaufe als VA - also kommissarisch für meine Klienten - nur gehobene Gebrauchtmöbel und ausschließlich für Selbstabholer im Raum Köln. Nehmen wir weiterhin an, ein glücklicher Kunde hat einen Art Deco Sessel für 250,- EUR ersteigert, bezahlt, abgeholt und auf eigene Kosten nach München transportiert.

Nun kommt innerhalb der nächsten zwei Wochen die neue Freundin meines Kunden bei ihm zu Besuch und findet den Sessel furchtbar, woraufhin sich dieser – schweren Herzens – entscheidet, zu widerrufen. Muss ich dann den Transport von München nach Köln übernehmen, obwohl ich diesen Artikel an einen "Selbstabholer" verkauft habe?

Wenn dem tatsächlich so wäre, kann man dieses Gedankenspiel noch weiter treiben: Nun bin ich also nach München gefahren, habe den Sessel abgeholt und dabei meinem ehemals so glücklichen Kunden tief in die Augen geschaut. Am gleichen Abend trifft sich dieser sich mit einem guten Freund und erzählt ihm von der kostenlosen Rückabwicklung des Geschäfts.

Da kommen die beiden auf eine Idee, wie man zukünftig den Preis im Nachhinein drücken kann... vor allem bei solchen VAs, die noch keine wirklichen Rücklagen bilden konnten.

Couchadonis - ein VA in spe?

Problem bei eBay und Co?

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7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest123-2087
Status:
Praktikant
(918 Beiträge, 173x hilfreich)

Hm, interessanter Fall. Lt. Gesetzgebung liegen die Kosten tatsächlich bei dir. Es handelt sich um nicht paketfähige Artikel, die musst dann durch Spedition abholen lassen und die Kosten tragen. Oder, wie du sagst, du lässt dich im Preis drücken und der Käufer freut sich und du bist der A.... Mit dieser Tour kommt man dann günstig an Möbel. Jesses, ist das erbärmlich. Da vergeht dir doch die Lust auf die Selbständigkeit ( ich weiß, 2 x st aber ich bleib bei der alten Rechtschreibung ).

Du wirst dann in deinen Agbs deinem Auftraggeber die Kosten eines Widerrufs auferlegen müssen. Aber dann bringt dir keiner mehr Sachen zum Versteigern. Gehupst wie gesprungen.

Da willst dem Staat net auf der Tasche liegen und kriegst so eine eingefahren.

Am besten ist, man lehnt sich zurück und beantragt Hartz IV und hat keinen Ärger mehr am Hals.


Gruss
Susi

-----------------
" Der Dativ ist dem Genitiv sein Tod"

-- Editiert von susiratlos am 29.03.2005 21:14:55

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#2
 Von 
Mellas
Status:
Praktikant
(603 Beiträge, 17x hilfreich)

Ja, Susi, auf die Gedanken kann man schon kommen.

-----------------
""Nehmen Sie die Menschen, wie sie sind, andere gibt's nicht."
Gruss
Mellas Frust"

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#4
 Von 
Nadine1982
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo,
die Ware muss beim Widerruf immer abgeholt werden. Ein anderes Problem, welches mir aufgefallen ist: Wenn der Händler die Ware nur bis zur Haustür transportiert, also nicht auch noch in die z.B. 4 Etage trägt (kann vertraglich vereinbart werden), muss er sie auch nur von der Bordsteinkante abholen, oder muss er sie aus der 4. Etage holen? Hhierfür müsste er mehr Personal beschäftigen und und und. Was denkt ihr?
Nadine

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#5
 Von 
keinname123
Status:
Lehrling
(1828 Beiträge, 211x hilfreich)

@Nadine

Er muss nicht extra in die 4. Etage laufen und die Ware holen, das muss schon der Käufer machen.

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#6
 Von 
normi
Status:
Senior-Partner
(6102 Beiträge, 947x hilfreich)

Glückwunsch, wieder auf einen 2,5 Jahre alten Thread geantwortet...

1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Nadine1982
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 0x hilfreich)

@ keinname123:

Denkst du? Mein Gedanke war, dass Erfüllungsort doch der Wohnsitz des Käufers ist. Mein Wohnsitz befindet sich allerdings z.b. 4. Etage mitte links und nicht vor der Haustür. Ich denke, dass der Verkäufer zwar Boardsteinlieferung vereinbaren kann, aber die Sache vom wirklichen Wohnsitz, also der Wohnung des Käufers abholen muss.

LG Nadine

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