Habe Schmuck bei ebay ersteigert und möchte vom Kauf zurücktreten, da die falsche Größe geliefert wurde und das stück total scharfe kanten aufweist und andere macken hat.
Ist das möglich? habe rechtzeitig dem Verkäufer bescheid gegeben, aber der wills nur umtauschen. Glaube aber nicht, daß das nächste Stück besser aussieht.??
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"dadda"
Widerufsrecht bei ebay
Problem bei eBay und Co?
Problem bei eBay und Co?
Sie müssen dem VK Gelegenheit zur Nachbesserung bzw. Lieferung einer mangelfreien Ware geben.
Erst wenn er dies innert einer gesetzten angemessenen Frist nicht tut, können Sie zurücktreten.
War der VK ein gewerblicher Händler?
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
keine Ahnung. Aber er versteigert sehr sehr viele Schmuckstücke der gleichen Art.
@ dadda
gib uns doch mal die Artikelnummer bzw. nen Link zur Auktion.
Ich finde, das sollte man grundsätzlich machen, dann können die Leute hier viel besser auf den Fall eingehen.
Hier ist ein entsprechender Artikel. Mittlerweile verkauft er ihn auch per Sofortkauf....vor Weihnachten gabs das noch nicht. Ich hab ihn für knapp 40 € ersteigert und das ist er definitiv nicht wert!!!
Danke für die Unterstützung!!
Die Artikelnummer meines gekauften Rings lautet 2676425833. Aber die kann man nicht mehr sehen. Genau denselben Ring findet man unter 2682438209
Dadda
Nunja,
er deklariert sich nicht als gewerblicher Verkäufe rund schreibt auch nichts zum Rückgaberecht usw.
Wenn mich jetzt nicht alles täuscht (bitte korrigiert mich, wenn ich mich irre!), hast du auch bei Privatem-Verkauf nach dem Fernabsatzgesetz ein Rückgaberecht von 14 Tagen nach Erhalt der Ware.
Wenn dem so ist, muss er den Ring zurücknehmen!
Gruss
MichiM
Der Verkäufer ist mit Sicherheit gewerbl. unterwegs!
http://cgi6.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?MfcISAPICommand=ViewListedItems&userid=adaland&include=0&since=30&sort=2&rows=25
Wer knapp 370 Ringe (und immer derselbe) in 30 Tagen verkauft, von dem kann man mit Sicherheit nicht als Privatverkäufer sprechen.
Somit steht Dir ein Widerrufs-bzw. Rückgaberecht zu. Da Du nicht über dies vom VK aufgeklärt wurdest gilt es wohl viel länger als nur 14 Tage.
@michi
Nein, als Käufer hat man bei einem Privatverkäufer kein 14-tägiges Widerrufsrecht.
Danke für die Info.
Ich geb ihm jetzt noch die Chance, einen vernünftigen Ring aufzutreiben, wenn der auch nicht ok ist, will ich mein Geld zurück.
Das geht dann doch trotzdem noch, oder?
Ich glaube, er wollte nur keine schlechte Bewertung, bis alle Ringe verkauft sind....
Naja, den Ärger wars echt nicht wert!!
dadda
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