Widerufsrecht bei ebay

6. Januar 2004 Thema abonnieren
 Von 
dadda
Status:
Frischling
(17 Beiträge, 2x hilfreich)
Widerufsrecht bei ebay

Habe Schmuck bei ebay ersteigert und möchte vom Kauf zurücktreten, da die falsche Größe geliefert wurde und das stück total scharfe kanten aufweist und andere macken hat.
Ist das möglich? habe rechtzeitig dem Verkäufer bescheid gegeben, aber der wills nur umtauschen. Glaube aber nicht, daß das nächste Stück besser aussieht.??


-----------------
"dadda"

Problem bei eBay und Co?

Problem bei eBay und Co?

Ein erfahrener Anwalt im Internetrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Internetrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



9 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Mareike123
Status:
Unparteiischer
(9585 Beiträge, 1711x hilfreich)

Sie müssen dem VK Gelegenheit zur Nachbesserung bzw. Lieferung einer mangelfreien Ware geben.
Erst wenn er dies innert einer gesetzten angemessenen Frist nicht tut, können Sie zurücktreten.

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
epoeri
Status:
Lehrling
(1709 Beiträge, 408x hilfreich)

War der VK ein gewerblicher Händler?

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
dadda
Status:
Frischling
(17 Beiträge, 2x hilfreich)

keine Ahnung. Aber er versteigert sehr sehr viele Schmuckstücke der gleichen Art.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Gesil
Status:
Schüler
(414 Beiträge, 46x hilfreich)

@ dadda
gib uns doch mal die Artikelnummer bzw. nen Link zur Auktion.

Ich finde, das sollte man grundsätzlich machen, dann können die Leute hier viel besser auf den Fall eingehen.

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
dadda
Status:
Frischling
(17 Beiträge, 2x hilfreich)

Hier ist ein entsprechender Artikel. Mittlerweile verkauft er ihn auch per Sofortkauf....vor Weihnachten gabs das noch nicht. Ich hab ihn für knapp 40 € ersteigert und das ist er definitiv nicht wert!!!
Danke für die Unterstützung!!

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
dadda
Status:
Frischling
(17 Beiträge, 2x hilfreich)

Die Artikelnummer meines gekauften Rings lautet 2676425833. Aber die kann man nicht mehr sehen. Genau denselben Ring findet man unter 2682438209

Dadda

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
MichiM
Status:
Lehrling
(1706 Beiträge, 154x hilfreich)

Nunja,
er deklariert sich nicht als gewerblicher Verkäufe rund schreibt auch nichts zum Rückgaberecht usw.

Wenn mich jetzt nicht alles täuscht (bitte korrigiert mich, wenn ich mich irre!), hast du auch bei Privatem-Verkauf nach dem Fernabsatzgesetz ein Rückgaberecht von 14 Tagen nach Erhalt der Ware.
Wenn dem so ist, muss er den Ring zurücknehmen!

Gruss
MichiM

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Taya
Status:
Beginner
(57 Beiträge, 1x hilfreich)

Der Verkäufer ist mit Sicherheit gewerbl. unterwegs!

http://cgi6.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?MfcISAPICommand=ViewListedItems&userid=adaland&include=0&since=30&sort=2&rows=25

Wer knapp 370 Ringe (und immer derselbe) in 30 Tagen verkauft, von dem kann man mit Sicherheit nicht als Privatverkäufer sprechen.

Somit steht Dir ein Widerrufs-bzw. Rückgaberecht zu. Da Du nicht über dies vom VK aufgeklärt wurdest gilt es wohl viel länger als nur 14 Tage.

@michi

Nein, als Käufer hat man bei einem Privatverkäufer kein 14-tägiges Widerrufsrecht.

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
dadda
Status:
Frischling
(17 Beiträge, 2x hilfreich)

Danke für die Info.
Ich geb ihm jetzt noch die Chance, einen vernünftigen Ring aufzutreiben, wenn der auch nicht ok ist, will ich mein Geld zurück.
Das geht dann doch trotzdem noch, oder?
Ich glaube, er wollte nur keine schlechte Bewertung, bis alle Ringe verkauft sind....

Naja, den Ärger wars echt nicht wert!!

dadda

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 268.350 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.460 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen