Habe ich ein Widerufsrecht bei einer bei ebay ersteigerten Ware oder Dienstleistung, wenn der Verkäufer gewerblich handelt und keinerlei Hinweise zum Widerruf und zu seinen AGBs gegeben hat, was seine Pflicht gewesen wäre.
Ich habe den Vetrag sofort mehrmals wiederufen, auch per Briefpost. Der Verkäufer hat mich auf Vertrgserfüllung verklagt, und behauptet das Widerrufsrecht gilt bei online Auktionen nicht. Ich habe aber nun gegenteiliges gelesen, weiß jemand genau, ob das Fernabsatzgestz bei ebay gilt oder eventuell ein anders Gesetz aus dem BGB. Wie sollte ich mich am besten bei Zustellung der Klage verhalten?
Vielen Dank
Widerufsrecht bei ebay?
Problem bei eBay und Co?
Problem bei eBay und Co?
Nach Auffassung einiger Gerichte gelten Online-Auktionen nicht als "Auktion" im Sinne des Fernabsatzgesetzes.
Um was genau ging es denn und warum möchten / haben Sie widerrufen?
Evt. kommt eine Anfechtung wegen Irrtums in Frage...
Gruss
MichiM
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"So dumm wie ich bin,
sehe ich noch lange nicht aus "
Hallo Michi,
es war ein Irrtum, ich habe ich habe einen Bannerwerbepatz für 8.88 € ersteigert. Ich dachte es wäre ein einmaliger Betrag für einen Monat, aber er will nun 12 X mal 8.88 für ein ganzes Jahr im vorraus.
Ich habe ihm sofort nach Auktionsende, als ich meinen Irrtum bemerkte eine sehr freundliche Mail geschrieben und ihm alles erklärt. Er reagierte unverschämt und zeigt mich gleich an , er will auf Erfüllung des Vertrages klagen, hat es wohl schon getan. Hier im Forum las ich gerade, dass ich bei gewerblichen Händlern doch ein Widerrufsrecht habe, zumal er die Informationspflicht auch noch versäumt hat.
Wie funktioniert eien Anfechtung wegen Irrtums?
herzlichen Dank für deine Hilfe
Lillli
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Poste mal bitte die URL (da findet sich vielleicht noch ein anderes Druckmittel
War es eine Auktion? Sofort-Kauf? Powerauktion?
Gruss
MichiM
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"So dumm wie ich bin,
sehe ich noch lange nicht aus "
http://cgi.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?ViewItem&item=4123503334&category=8240&sspagename=STRK%3AMEBWN%3AIT&rd=1
Was sehr seltsam ist, ich bekam auf meine mails an den, mir von ebay genanten Verkäufer, immer Antwort von einem anderen Herrn B.(Inhaber der Lifedate Seite) der mich nun auch verklagte. Wie kann mich jemand anders verkagen, als der bei ebay registrierte Verkäufer dieser Auktion?? Mit Herrn B. habe ich doch gar keinen Vertag. Von dem richtigen Verkäufer hörte ich nie etwas . Die Bannerwerbeplätze bei Lifedate werden nicht nur von meinem Verkäufer sondern auch unter anderem ebaynamen angeboten.
Ich denke hier hat sich der Herr B. eine Zweitidentität gebastelt.
Der ersteigerte Betrag gilt monatlich,
und ist nach Ersteigerung für das ganze Jahr vorab zu entrichten
ich glaub da hast du dich aber gut verlesen, das einzige was man ihm vorwerfen könnte (zum. meiner meinung nach) ist die "verwirrende" beschreibung vonwegen 1 jahr bannerwerbung u. dann erst ganz unten sogar recht "klein" (im vergleich zum 1 jahr bannerwerbung) Der ersteigerte Betrag gilt monatlich,
und ist nach Ersteigerung für das ganze Jahr vorab zu entrichten.
ja ich habe mich verlesen, aber habe ich nicht trotzdem ein Widerrufsrecht??
Ist das ein Grund mich gleich zu verklagen?
Er hatte keinen Schaden, ich war der einzige Bieter, sont hätte er auch nicht verkauft. Das einzige was anfällt ist die erneute Ebayeinstellgebühr, die wäre ich auch bereit zu zahlen.
Ich gehe hier von gewerblichem Handeln aus, das sollte man aber noch mal genau prüfen.
Dann würde auch ein Widerrufsrecht bestehen. Außerdem bleibt noch die Anfechtung wegen Irrtums (§119 BGB
) - die Angabe, daß es sich um den Monatspreis für ein Jahresabo handelt, ist zu versteckt. Ob der VK dann einen Schaden geltend machen kann, wage ich zu bezweifeln.
Hallo Namens base: teilen Sie uns bitte in diesem Forum mit wie das Verfahren ausging.ich kann mir kaum vorstellen das Sie dieses verlieren könnten.
toi toi toi
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"kampf den borg"
Ausserdem ist's wohl mal wieder ein typischer Fall von "Gebührenumgehung", was an eurem Vetrag aber nichts ändert. *nurmalanmerkenwollt*
Ich finde die Sache nicht so eindeutig. Das Widerrufsrecht nach dem Fernabsatzgesetz hat doch nur der private Verbraucher, oder? Hier ist der Käufer offensichtlich auch gewerblich (Endverbraucher kaufen wohl keinen Bannerwerbungsplatz).
Das mit dem Irrtum ist vielleicht ein Grund, den Vertrag anzufechten; es könnte aber sein, daß auch hier die Maßstäbe an einen gewerblichen Käufer strenger sind als an einen Verbraucher.
Bear
Endverbraucher kaufen wohl keinen Bannerwerbungsplatz
Das käme auf den Einzelfall an.
Generell stimme ich Dir zu, daß zumindest der Anschein für einen gewerblichen Kauf spricht.
Aber auch private Homepages werden ab und an in Bannern beworben (und sei es nur, um viele Besucher anzulocken, was das Ego des Betreibers streichelt ).
Hallo,
ich betreibe kein Gewerbe, ich habe mit einem Freund zusammen ein privates Selbsthilfeforum(Gesundheitsbereich), das wir bekannt machen möchten. Das ist alles kostenlos für die User, also nichts gewerbliches.
Bei ebay bin ich auch immer nur als Privatpersoin unterwegs gewesen.
Wie gesagt ich habe mich getäuscht , jeden Monat 8,88 Euro und das noch für ein Jahr im voraus sind viel zu teuer für uns.
Ich warte jetzt mal ab was passieret. Mehr als den Vertrag widerrufen und Irrtum geltend zu machen, kann ich im Moment nicht tun. Ich danke euch für euere Hilfe.
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