Wie "defekt" darf "defekt" sein?

20. Januar 2004 Thema abonnieren
 Von 
olafbn
Status:
Schüler
(186 Beiträge, 37x hilfreich)
Wie "defekt" darf "defekt" sein?

Bei eBay bietet jemand einen Elektonikartikel, beispielsweise einen CD-Player, zum Verkauf an und deklariert ihn als "defekt". Im Auktionstext stellt er Vermutungen über die Ursache des Defektes an, vermutlich sei ein Wackelkontakt, ein loses Kabel etc. verantwortlich für die Fehlfunktion.

Jetzt denkt sich der Käufer - kein Problem! Ein loses Kabel anlöten kann ich. Er kauft den Artikel, stellt aber fest, dass der Defekt eine vollkommen andere Ursache hat und das Gerät irreparabel ist. Und das viel mehr kaputt ist, als der Beschreibung zu entnehmen ist.

Kann der Käufer den Kauf nun rückgängig machen? Oder kann sich der Verkäufer darauf berufen, den Artikel eindeutig als "defekt" verkauft zu haben. Spielt die Ursache bzw. der Schweregrad des Defektes eine Rolle? Oder bedeutet "defekt" einfach "funktionsuntüchtig - egal warum"?

Problem bei eBay und Co?

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5 Antworten
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#1
 Von 
guest-12323.02.2010 17:24:36
Status:
Frischling
(16 Beiträge, 0x hilfreich)

Bitte Link zu Ebay Artikel posten. Denn es gibt einen Unterschied was dort steht, oder was der Käufer interpretierte.

Grüße

Peter

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#2
 Von 
olafbn
Status:
Schüler
(186 Beiträge, 37x hilfreich)

Der Beitrag bezog sich auf keine bestimmte Auktion....aber als Beispiele:

http://cgi.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?ViewItem&item=3072291725&category=3293

http://cgi.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?ViewItem&item=3072500536&category=3293

Und speziell:
http://cgi.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?ViewItem&item=3072712910&category=3293
Hier schreibt der Verkäufer: "Ich bin überzeugt, dass es nur durch normalen Betrieb verschmutzt ist, verkaufe es aber ausdrücklich als defekt! Für einen Bastler / Jemanden der sich damit auskennt ist es sicher ein reizvolles Schnäppchen. Wenn der CD Spieler geöffnet und gereinigt wird, ist das Problem vermutlich schon behoben ... "

Diese Auktionen sind nur als Beispiele gedacht, ich unterstelle natürlich keinem der Anbieter irgendwelche schlechten Absichten!

Mich interessiert nur der juristische Hintergrund, d.h. inwiefern könnte ein Käufer hier die Verkäufer auf die Beschreibungen festnageln?

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#3
 Von 
guest-12323.02.2010 17:24:36
Status:
Frischling
(16 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo,

nun ich denke es kommt darauf an, was der VK beschreibt. Zu diesem Entschluss kommt nach meiner Überzeugung auch ständig die Rechtsprechung.

Beispiel: Bei der letztgenannten Aktion beschreibt der Verkäufer das Gerät als defekt. Er stellt Vermutungen an, was defekt sein könnte und beschreibt den Artikel sehr genau. Bild stimmt auch überein. Er gibt ausdrücklich an, dass er den Fehler nicht kennt. Weiter unten bezieht er sich auf den Ausschluss der Gewährleistung zusätzlich. Zusammengefasst bin ich der Meinung, dass ein Rücktritt vom Kaufvertrag hier nur bei Verschweigen arglistiger Mängel möglich ist, aber auf keinen Fall, weil der Käufer entwas in die Beschreibung hineininterpretiert.

Grüße

Peter

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#4
 Von 
epoeri
Status:
Lehrling
(1709 Beiträge, 408x hilfreich)

>>Er gibt ausdrücklich an, dass er den Fehler nicht kennt.<<

Gleichzeitig gibt er aber seiner "Überzeugung" Ausdruck, dass nur gereinigt werden muss.

Ich denke, dass solche Angebote wirklich nur als "defekt" gekauft werden können.
Obwohl der VK suggeriert, dass nur ein "Schmutzproblem" vorliegt, könnte auch etwas anderes kaputt sein.
Wegen seiner Deklarierung als "defekt" wird der VK das Gerät wohl nicht zurücknehmen müssen, wenn es nach der Reinigung nicht funktioniert.

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#5
 Von 
Mareike123
Status:
Unparteiischer
(9585 Beiträge, 1711x hilfreich)

Es kommt im Einzelfall darauf an, wie die Beschreibung des VK zu verstehen ist.

Wenn er schreibt "muß wohl nur mal gereinigt werden", könnte man dies noch so interpretieren, als gebe er damit eine Zusage "nur defekt wegen Verschmutzung", für die er auch geradestehen muß.

IMO müßte er schon deutlich darauf hinweisen, daß es sich bei seinen Angaben um reine Vermutungen handelt, für deren Korrektheit er keine Haftung übernehmen will.

Denn es wäre auf jeden Fall eine arglistige Täuschung, wenn der VK gezielt den Eindruck erweckt, die Ware sei mit wenig Aufwand wieder instand zu setzen, obwohl er in Wirklichkeit vermutet/weiß, daß der Defekt schwerwiegenderer Natur ist.

Hier sollte die Analogie greifen, daß man nichts zusichern darf, über das man nicht Bescheid weiß - analog Auto ("unfallfrei" = Zusicherung, "unfallfrei lt. Vorbesitzer" = keine Zusicherung der Unfallfreiheit).

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