Wie sicher und gut verpackt MUSS ein Paket sein ?

12. November 2022 Thema abonnieren
 Von 
Jasmin1976
Status:
Beginner
(71 Beiträge, 0x hilfreich)
Wie sicher und gut verpackt MUSS ein Paket sein ?

Hallo,
habe bei Ebaykleinanzeigen eine Lampe verkauft. Diese wurde verpackt und an den Käufer geliefert.
Nun meldet sich der Käufer und sagt die Lampe ist gebrochen weil der Inhalt nicht gut verpackt war.
Er behauptet sowas muss man mit Luftpolster oder Styropor verschicken damit dem Inhalt nichts passiert.
Ich habe nur Werbung ( Papier ) zusammen geknüllt und damit verpackt. Da wäre ja klar das die Lampe hier kaputt geht.
Der Käufer möchte Schadenersatz ( ein Teil vom Geld zurück ) oder ich soll die Lampe komplett zurück nehmen. Ich widerrum behaupte das die Gefahr des Versands beim Käufer liegt und ich habe nach besten Wissen und Gewissen verpackt.

Oder gibt es hier rechtliche Vorgaben wie ein Paket verpackt sein MUSS ?

LG Jasmin

Problem bei eBay und Co?

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
ratlose mama
Status:
Lehrling
(1332 Beiträge, 506x hilfreich)

Wenn du dir zerbrechliches Gut schicken lässt, was erwartest du dann an Verpackung/ Schutz vor Zebrechen?

Ich glaube nicht, dass du es in Ordnung finden würdest, wenn ein Versandhaus dir den Fernseher in Zeitungspapier verpackt in einem Karton schicken würde. (Oder anders gefragt, wie würdest du reagieren, wenn du an Stelle des Käufers wärst? Würdest du die Schultern zucken und dir denken "Pech gehabt" und das Zeug in die nächste Tonne befördern?)

Ich zumindest würde erwarten (und auch so veschicken). dass ich Glas so verpacke, wie ich es auch von einem Händler bekommen würde. Luftpolsterfolie, Styropor o.ä., aber sicher nicht mit Papier umhüllt oder zerknülltem Werbeblättchen im Karton "fixiert".

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#2
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(30525 Beiträge, 5451x hilfreich)

Zitat (von Jasmin1976):
Oder gibt es hier rechtliche Vorgaben wie ein Paket verpackt sein MUSS ?
Ich kenne keine, und es geht wohl um einen Verkauf von privat an privat.
Zerbrechliche Artikel sollten so verpackt werden, dass sie den Transport/Versand unbeschadet überstehen.
Zitat (von Jasmin1976):
weil der Inhalt nicht gut verpackt war.
Vermutlich nicht gut genug, sonst wäre nichts gebrochen, aber welche Verpackung zu wählen ist, kann er dir nicht vorschreiben.
Zitat (von Jasmin1976):
Der Käufer möchte Schadenersatz ( ein Teil vom Geld zurück ) oder ich soll die Lampe komplett zurück nehmen
Das erste solltest du tun.
Zitat (von Jasmin1976):
Ich widerrum behaupte das die Gefahr des Versands beim Käufer liegt
Woran machst du das fest? Wie kommst du zu der Behauptung?

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#3
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32418 Beiträge, 17080x hilfreich)

Vermutlich durch Lektüre des BGB, welches besagt: Versendet der Verkäufer auf Verlangen des Käufers die verkaufte Sache nach einem anderen Ort als dem Erfüllungsort, so geht die Gefahr auf den Käufer über, sobald der Verkäufer die Sache dem Spediteur, dem Frachtführer oder der sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person oder Anstalt ausgeliefert hat. So steht es in § 447(1) - der Vorgang ist auch als "Gefahrübergang" bekannt.

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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#4
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(116324 Beiträge, 39248x hilfreich)

Zitat (von Jasmin1976):
Wie sicher und gut verpackt MUSS ein Paket sein ?

Gar nicht, denn das ist freiwillig. Das einzige "muss" wäre dann der Schadenersatz der vom säumigen Verpacker an den Empfänger zu leisten wäre.



Zitat (von Jasmin1976):
Da wäre ja klar das die Lampe hier kaputt geht.

Zumindest liegt die Wahrscheinlichkeit dafür über 99.8% ...



Zitat (von Jasmin1976):
ich habe nach besten Wissen und Gewissen verpackt.

Das reicht aber nicht.



Zitat (von Jasmin1976):
Oder gibt es hier rechtliche Vorgaben wie ein Paket verpackt sein MUSS ?

Gesetz und Rechtsprechung besagen, so das der Inhalt in der Regel unbeschädigt beim Empfänger ankommt.

Konkreteres könnte sich einem erschließen, wenn man die uns unbekannten vertraglichen Vereinbarungen / betreffenden Klauseln / Absprachen / Versicherungsbedingungen / Nutzungsbedingungen / Versandbedingungen des Versanddienstleisters liest.

Kennt man diese, kann man sinnvoll weiterdiskutieren.

Bei Unklarheiten gerne wieder hier melden, den Wortlaut posten, dann können wir zielführend dazu diskutieren.



Als grobe Orientierung sollte das Paket bzw. dessen Polsterung so beschaffen sein, das der zu schützende Inhalt ein Sturz aus 2m Höhe auf eine Kante auf einen Betonboden übersteht.
Ein Versand mit OVP und / oder gebrauchter Versandverpackung als einzige Verpackung sollte auch nicht erfolgen.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#5
 Von 
Jasmin1976
Status:
Beginner
(71 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Als grobe Orientierung sollte das Paket bzw. dessen Polsterung so beschaffen sein, das der zu schützende Inhalt ein Sturz aus 2m Höhe auf eine Kante auf einen Betonboden übersteht.
Ein Versand mit OVP und / oder gebrauchter Versandverpackung als einzige Verpackung sollte auch nicht erfolgen.


Ernsthaft ? Wie soll man im Normalfall ein Paket so verpacken das es DIESEN Anforderungen entspricht ? Hat die Post nicht auch eine Verantwortung ein Paket ordentlich zu versenden und verantwortungsvoll damit umzugehen ?

Wie soll ich mich nun weiter verhalten ? Ich möchte dem Käufer nicht entgegenkommen. Ich könnte ja genausogut sagen das er die Lampe selbst kaputt gemacht hab und nur Geld raushandeln möchte.
Er hat mir nämlich angeboten 50% vom Kaufpreis zu erhalten und er behält dafür die Lampe und repariert sie selbst. Macht mich nämlich sehr stutzig das Ganze

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(116324 Beiträge, 39248x hilfreich)

Zitat (von Jasmin1976):
Hat die Post nicht auch eine Verantwortung ein Paket ordentlich zu versenden und verantwortungsvoll damit umzugehen ?

Nö, denn die Post versendet gar keine Pakete.

Die Paketdienstleister dürfen die Pakete in den normalen Betriebsablauf befördern und müssen die nicht wie rohe Eier behandeln.
Es kann halt Unfälle geben und so ein Paket mal von der Förderanlage oder aus den Händen fallen - Unfälle passieren.



Zitat (von Jasmin1976):
Ich möchte dem Käufer nicht entgegenkommen.

Dann lässt man es und teilt dem Käufer mit, er möge erst mal seine Beweislast erfüllen und beweisen das unzureichende Verpackung schuld an dem Schaden sei und wartet ab was passiert.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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