Hallo,
habe bei Ebaykleinanzeigen eine Lampe verkauft. Diese wurde verpackt und an den Käufer geliefert.
Nun meldet sich der Käufer und sagt die Lampe ist gebrochen weil der Inhalt nicht gut verpackt war.
Er behauptet sowas muss man mit Luftpolster oder Styropor verschicken damit dem Inhalt nichts passiert.
Ich habe nur Werbung ( Papier ) zusammen geknüllt und damit verpackt. Da wäre ja klar das die Lampe hier kaputt geht.
Der Käufer möchte Schadenersatz ( ein Teil vom Geld zurück ) oder ich soll die Lampe komplett zurück nehmen. Ich widerrum behaupte das die Gefahr des Versands beim Käufer liegt und ich habe nach besten Wissen und Gewissen verpackt.
Oder gibt es hier rechtliche Vorgaben wie ein Paket verpackt sein MUSS ?
LG Jasmin
Wie sicher und gut verpackt MUSS ein Paket sein ?
Problem bei eBay und Co?
Problem bei eBay und Co?



Wenn du dir zerbrechliches Gut schicken lässt, was erwartest du dann an Verpackung/ Schutz vor Zebrechen?
Ich glaube nicht, dass du es in Ordnung finden würdest, wenn ein Versandhaus dir den Fernseher in Zeitungspapier verpackt in einem Karton schicken würde. (Oder anders gefragt, wie würdest du reagieren, wenn du an Stelle des Käufers wärst? Würdest du die Schultern zucken und dir denken "Pech gehabt" und das Zeug in die nächste Tonne befördern?)
Ich zumindest würde erwarten (und auch so veschicken). dass ich Glas so verpacke, wie ich es auch von einem Händler bekommen würde. Luftpolsterfolie, Styropor o.ä., aber sicher nicht mit Papier umhüllt oder zerknülltem Werbeblättchen im Karton "fixiert".
Ich kenne keine, und es geht wohl um einen Verkauf von privat an privat.ZitatOder gibt es hier rechtliche Vorgaben wie ein Paket verpackt sein MUSS ? :
Zerbrechliche Artikel sollten so verpackt werden, dass sie den Transport/Versand unbeschadet überstehen.
Vermutlich nicht gut genug, sonst wäre nichts gebrochen, aber welche Verpackung zu wählen ist, kann er dir nicht vorschreiben.Zitatweil der Inhalt nicht gut verpackt war. :
Das erste solltest du tun.ZitatDer Käufer möchte Schadenersatz ( ein Teil vom Geld zurück ) oder ich soll die Lampe komplett zurück nehmen :
Woran machst du das fest? Wie kommst du zu der Behauptung?ZitatIch widerrum behaupte das die Gefahr des Versands beim Käufer liegt :
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Vermutlich durch Lektüre des BGB, welches besagt: Versendet der Verkäufer auf Verlangen des Käufers die verkaufte Sache nach einem anderen Ort als dem Erfüllungsort, so geht die Gefahr auf den Käufer über, sobald der Verkäufer die Sache dem Spediteur, dem Frachtführer oder der sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person oder Anstalt ausgeliefert hat. So steht es in § 447(1) - der Vorgang ist auch als "Gefahrübergang" bekannt.
ZitatWie sicher und gut verpackt MUSS ein Paket sein ? :
Gar nicht, denn das ist freiwillig. Das einzige "muss" wäre dann der Schadenersatz der vom säumigen Verpacker an den Empfänger zu leisten wäre.
ZitatDa wäre ja klar das die Lampe hier kaputt geht. :
Zumindest liegt die Wahrscheinlichkeit dafür über 99.8% ...
Zitatich habe nach besten Wissen und Gewissen verpackt. :
Das reicht aber nicht.
ZitatOder gibt es hier rechtliche Vorgaben wie ein Paket verpackt sein MUSS ? :
Gesetz und Rechtsprechung besagen, so das der Inhalt in der Regel unbeschädigt beim Empfänger ankommt.
Konkreteres könnte sich einem erschließen, wenn man die uns unbekannten vertraglichen Vereinbarungen / betreffenden Klauseln / Absprachen / Versicherungsbedingungen / Nutzungsbedingungen / Versandbedingungen des Versanddienstleisters liest.
Kennt man diese, kann man sinnvoll weiterdiskutieren.
Bei Unklarheiten gerne wieder hier melden, den Wortlaut posten, dann können wir zielführend dazu diskutieren.
Als grobe Orientierung sollte das Paket bzw. dessen Polsterung so beschaffen sein, das der zu schützende Inhalt ein Sturz aus 2m Höhe auf eine Kante auf einen Betonboden übersteht.
Ein Versand mit OVP und / oder gebrauchter Versandverpackung als einzige Verpackung sollte auch nicht erfolgen.
ZitatAls grobe Orientierung sollte das Paket bzw. dessen Polsterung so beschaffen sein, das der zu schützende Inhalt ein Sturz aus 2m Höhe auf eine Kante auf einen Betonboden übersteht. :
Ein Versand mit OVP und / oder gebrauchter Versandverpackung als einzige Verpackung sollte auch nicht erfolgen.
Ernsthaft ? Wie soll man im Normalfall ein Paket so verpacken das es DIESEN Anforderungen entspricht ? Hat die Post nicht auch eine Verantwortung ein Paket ordentlich zu versenden und verantwortungsvoll damit umzugehen ?
Wie soll ich mich nun weiter verhalten ? Ich möchte dem Käufer nicht entgegenkommen. Ich könnte ja genausogut sagen das er die Lampe selbst kaputt gemacht hab und nur Geld raushandeln möchte.
Er hat mir nämlich angeboten 50% vom Kaufpreis zu erhalten und er behält dafür die Lampe und repariert sie selbst. Macht mich nämlich sehr stutzig das Ganze
ZitatHat die Post nicht auch eine Verantwortung ein Paket ordentlich zu versenden und verantwortungsvoll damit umzugehen ? :
Nö, denn die Post versendet gar keine Pakete.
Die Paketdienstleister dürfen die Pakete in den normalen Betriebsablauf befördern und müssen die nicht wie rohe Eier behandeln.
Es kann halt Unfälle geben und so ein Paket mal von der Förderanlage oder aus den Händen fallen - Unfälle passieren.
ZitatIch möchte dem Käufer nicht entgegenkommen. :
Dann lässt man es und teilt dem Käufer mit, er möge erst mal seine Beweislast erfüllen und beweisen das unzureichende Verpackung schuld an dem Schaden sei und wartet ab was passiert.
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