Wie sieht die Rechtslage aus ?

21. Januar 2003 Thema abonnieren
 Von 
Luxem
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Wie sieht die Rechtslage aus ?

Hallöchen,

ich habe vor ca. 3 Wochen übe Ebay ein Autoradio + CD-Wechseler versteigert ! Die Kaufabwicklung lief auch ohne Probleme ab ! Nach dem der Käufer die Wahre erhalten hatte, fragte ich bei Ihm nach ob alles Ok sei ! Er Antwortete mir das er noch nicht dazu gekommen ist es Einzubauen ! Dann nach 12 Tagen bekomme ich ne Mail in der steht das der Käufer das Radio von nem Fachmann hat Prüfen lassen und das es Defekt sei ! Da ich in der Auktionsbeschreibung den Artikel als Technisch und Obtisch in einem Einwandfreien Zustand (bis auf geringe gebrauchsspuren) beschrieben hatte, schrieb der Käufer das der Kaufvertrag somit hinfällig sei und er von seinem Recht auf Rücktritt von Kaufvertrag gebrauch macht ! Weiter schrieb er das er mit das Packet per Nachname zurück schicken will und wenn ich nicht wollte würde er mir die Adresse und Telefonnr. von seinem Rechtsanwalt geben um weitere schritte zu klären !
---------------------------------------------------------------
Ich Antwortete dem Käufer das ich die Wahre nicht zurück nehmen werde da das Radio vor dem Versand in einem Technisch einwandfreien Zustand gewesen sei und das ich dafür mehrere Zeugen bennen könne ! Ferner wüßte ich ja auch nicht was er oder sein Fachmann in der zwischenzeit mit dem Radio angestellt haben !

----------------------------------------------------------------

Habe ich hier etwas zu befürchten ?? Das Gerät ist vor dem Versand OK gewesen !

besten dank
M.Luxem

Problem bei eBay und Co?

Problem bei eBay und Co?

Ein erfahrener Anwalt im Internetrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Internetrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
psst
Status:
Lehrling
(1576 Beiträge, 173x hilfreich)

Eine Frage der Beweiskraft Ihrer Zeugen und Ihres Leumunds ,sprich eBay Feedbacks,und inwieweit diese bereit wären für den extremen Fall , daß der Käufer es auf eine Gerichtsverhandlung ankommen läßt , für Sie auszusagen.
Das müssen Sie selbst abwägen - wenn Sie hier keine Probleme sehen - widersprechen und abwarten.
Sie werden dann wohl demnächst Post von seinem Anwalt bekommen , je nachdem wie ernst es der Käufer meint .

Es hat etwas von einem Pokerspiel, wer knickt als erstes ein.

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Lars Hiller
Status:
Frischling
(21 Beiträge, 0x hilfreich)

szgtr

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 267.850 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.249 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen