Wieder mal Transportschaden Ebay*Verpackung Mist*

20. Dezember 2004 Thema abonnieren
 Von 
raggaman
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
Wieder mal Transportschaden Ebay*Verpackung Mist*

Hallo,

ich habe nun auch das erste Mal Pech bei einem Kauf gehabt.
Problem ist folgendes:

Habe im Oktober eine THX Receiver für 491 EUR + 13 EUR Versand ersteigert.
Gerät kam total verbeult und defekt bei mir an. Der Karton in dem sich das Gerät befand, war viel zu klein, und Gerät war nur mit dieser Transportfolie umwickelt + ein kleines Stück Styropor an einer Seite. Es war also an fast allen Seiten ein direkter Kontakt mit der Aussenseite vorhanden (bei einem 20 KG Gerät).

Mein Verkäufer schrieb mir nach Meldung des Schadens plötzlich, das das Gerät nicht von ihm kam, sondern das er das Gerät selbst vorher ersteigert hatte, und anschließend direkt wieder in eine Auktion gesetzt hatte, ohne das er das Gerät jemals zu Gesicht bekommen hatte.
Er teilte also dem ursprünglichen Verkäufer meine Adresse mit, und dieser versendete es dann an mich.

Ich habe das Paket wie vom Verkäufer (meiner) gewünscht zur Post zu einer Prüfung gebracht.

Ergebnis: Unzureichende Verpackung + Gerät zurück an den Absender + Bescheid über Ergebnis an Absender. Ich habe nur einen Einlieferungsbeleg.

Habe meinen Verkäufer nun schon mehrmals per Mail ermahnt mir das Geld zurück zu überweisen. Dieser weigert sich jedoch, und verweist immer auf seinen ursprünglichen Verkäufer (dieser will ebenfalls nicht zahlen).

Was kann ich hier jetzt noch machen ?
Mein Ansprechpartner ist doch mein Verkäufer oder ?
Kann mein Verkäufer die Zahlung immer noch ablehnen wegen seinem Verkäufer ?

mfg
Raggaman

Problem bei eBay und Co?

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7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Trebor
Status:
Praktikant
(671 Beiträge, 32x hilfreich)

Ja, ihr Ansprechpartner ist die Person von der sie die Ware erstanden haben.
Denn mit dieser Person haben sie einen Vertrag abgeschlossen.

Jegliche weitere Personen gehen sie nichts an.

Ihr VK hat einen Vertrag mit der Person von der er die Ware gekauft hat. Also das mit der unzureichenden Verpackung muss ER mit dem ANDEREN klären und nicht mit ihnen oder gar sie mit der sritten Person.

Selbst ein Vermittler wie diese eBay Agenten sind verantwortlich für das was sie einstellen (auch wenn es ihnen gar nicht gehört) und müssen ihrem Käufer gegenüber dafür gerade stehen.

Ich würde mir einen schriftlichen Beweis von der Post geben lassen das die Verpackung unzureichend ist und dem VK erzählen das sie einen Vertrag mit IHM haben und NICHT mit der Person von der er ursprünglich die Ware selber kaufte... ob er sie gesehen hat oder nicht, verpackt oder nicht, versendet oder nicht spielt keine Rolle.

Haben sie in ihre Manungen eine Frist gesetzt?
Fragen sie den VK wohin sie die Ware zurückschicken sollen.
(machen sie alles schriftlich, keine Abmachungen telefonisch)

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
raggaman
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke für die Antwort :)

Ich habe bei allen Mahnungen per mail eine Frist von 14 Tagen gewährt. Bei der letzten Mail habe ich eine Frist von einer Woche gewährt (insgesamt drei Mahnungen), die auch schon wieder verstrichen ist, und vom VK abgelehnt wurde.
Mein VK ist übrigens kein ebay VK Agent, sondern eine normale Privatperson. Das das Gerät ein ungesehener Weiterverkauf war, wurde ebenfalls nirgends in der Auktion erwähnt (sonst hätte ich es auch nicht genommen).
Das Gerät ist damals nach der Prüfung durch die Post automatisch wieder and den Absender zurückgegangen (VK meines VK´s). Post sagte mir damals das nur der Absender einen Bescheid von der Post erhält und ich nicht (da er der Vertragspartner und Versicherungsnehmer der Post ist). Somit habe ich nur den Einlieferungsbeleg der Schadensmeldung.
Telefonischen Kontakt hatte ich bisher nicht, da der VK seine Nummer nicht rausrückt und mich auch nicht kontaktiert.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
psst
Status:
Lehrling
(1576 Beiträge, 173x hilfreich)

Zunächst einmal Antrag auf Käuferschutz stellen :

Ob es sich tatsächlich letztendlich um einen Transportschaden handelt , haben Sie nicht zu beurteilen -

Ihr Recht ist es , eine einwandfreie Ware zu erhalten , dafür haben Sie bezahlt - der erhaltene Artikel entsprach nicht der Besschreibung - fertig...

EBay wird sich im Rahmen des Verfahrens an den Verkäufer wenden - jetzt möchte ich diesen mal sehen , wie er dort seine Geschichte auftischt ... ;)

Gleichzeitig kommt Ihr Verkäufer in Zugzwang , da er aufgrund der Verfahrensweise reagieren muß , will er keine Verwarnung riskieren .

Sie sollten zum Anwalt gehen - alleine werden Sie nicht mehr viel ausrichten , die Gegenseite will Sie hier offensichtlich auflaufen lassen.

Übrigens lassen sich durchaus auch Ansprüche gegen den Erstverkäufer herleiten - Stichwort Schadensersatzrecht - ich denke man sollte hier zweigleisig fahren mit anwaltlicher Hilfe - gegenüber Ihrem Verkäufer haben Sie einen Anspruch auf Vertragserfüllung...



-- Editiert von psst am 20.12.2004 16:38:59

-- Editiert von psst am 20.12.2004 17:30:45

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Laeuschen
Status:
Lehrling
(1293 Beiträge, 65x hilfreich)

also ob der vk das gerät selbst ersteigert hat und gesichtet hat oder nicht, ist m.e. sein bier. fakt ist, er ist für eine geeignete verpackung und für die funktionstüchtigkeit allein verantwortlich, wenn er an sie verkauft. was vorher war, zählt nicht.

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" Mein sehr junger Padawanschüler...möge die Macht mit dir sein!"

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
raggaman
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

So, ich habe jetzt bei ebay erst einmal eine Beschwerde wegen "Nicht oder Falschlieferung" abgesendet (dieses ist jetzt Vorraussetzung für Antrag auf Käuferschutz). Mal sehen wie das jetzt weitergeht.

gruß
Raggaman

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Laeuschen
Status:
Lehrling
(1293 Beiträge, 65x hilfreich)

und was das mit dem telefonischen kontakt angeht...online-telefonbuch - kein erfolg oder nicht probiert? oder ggfs. von ihrem vk verlangen, dass dieser sich die konaktdaten seines vk von ebay zusenden lässt und ihnen die nummer gibt.

alles sehr misteriös und noch dazu ziemlich hinterhältig - nicht zu erwähnen, dass da noch jemand drittes im spiel ist....klingt als wäre da etwas "falsch" dran...

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" Mein sehr junger Padawanschüler...möge die Macht mit dir sein!"

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
raggaman
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Ja ebend, ich finde das ganze auch sehr beängstigend.
Zumal da inzwischen ein Käufer einer anderen Auktion eine negative Bewertung abgegeben hat, mit dem Kommentar "Unterschlägt Kaufpreis nach Artikelrücknahme wg.Mangel! Anwalt eingeschaltet!". Das macht mir echt Mut. Telefonnummer ist im Telefonbuch leider nicht zu finden :(
Warum muß so ein Mist auch gerade bei so einer "hochpreisigen" Auktion passieren.

mfg
Ragga

0x Hilfreiche Antwort

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