Wieder mal das Thema "Bewertung" - EIGENARTIG!!!

28. November 2013 Thema abonnieren
 Von 
DiMaDo
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 2x hilfreich)
Wieder mal das Thema "Bewertung" - EIGENARTIG!!!

Folgende Geschichte:
Ich versteigere eine Saxophon-Rarität, ein Orsi-Alt, frisch komplett generalüberholt.
Ersteigert wird das Horn von einem Österreicher. Nach Gewinn der Auktion verlangt der, dass ich das Horn ohne Geld auf meine Kosten nach Österreich schicke, damit er es testen und dann entscheiden kann ob er das Horn nimmt.
?!?
Ich hab ihm klar gemacht dass er einen gültigen Kaufvertrag geschlossen hat, und das ich das Horn ohne Geld nirgend wo hin schicke. Daraufhin tritt der Ösi schriftlich vom Kaufvertrag zurück.
Okay, verkaufe ich zähneknischend das Horn an den Zweitbieter.
Nach 3 Tagen kommt der Österreicher um die Ecke und sagt er will das Horn haben. Daraufhin habe ich ihm gesagt dass das nun schon verkauft ist.
Daraufhin würgt der mir eine Negative Bewertung mit folgendem Wortlaut in mein an sonsten blitzsauberes Profil: "unmöglich Einigung d.Kaufabwicklung zu erzielen, letztlich Lieferung verweigert!"
Und eBay weigert sich diese Bewertung heraus zu nehmen. Ewige Diskussionen, Stunden an der Hotline - keine Chance.

Ich stehe aber auf dem Standpunkt dass ich nichts Falsches gemacht habe und mir nicht mein Profil kaputt machen lassen kann.

Hat da jemend eine juristische Idee?

Oder soll ich die "Underground"-Methode anwenden?
Beliebige möglichst TEURE Dinge bei Privatleuten - nicht Firmen ersteigern. Dann verlangen, dass die Leute mir die Ware NACH der Auktion ohne Zahlung ZUR ANSICHT schicken. Was sie NATÜRLICH nicht tun werden. Und danach den Verkäufern eine Negative Bewertung mit dem obigen Text oder etwas ähnlichem schreiben. Mal sehen wie lange das dauert bis eBay reagiert...

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-- Editiert von Moderator am 06.12.2013 08:52

Problem bei eBay und Co?

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13 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12311.06.2018 09:37:31
Status:
Bachelor
(3685 Beiträge, 1414x hilfreich)

Was können andere Verkäufer dafür?

Machen Sie das ruhig, wahrscheinlich besteht der eine oder andere VK auf Erfüllung des Kaufvertrags wie vereinbart (erst Zahlung, dann Ware) und setzt sie gerichtlich durch. Damit hat Ebay nichts zu tun.

Wenn Sie Aufmerksamkeit von Ebay dadurch bekommen wollen, die werden Sie früher oder später bekommen: Man wird Sie sperren.

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"Morgenstund ist ungesund."

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

quote:
Hat da jemend eine juristische Idee?

Einen Anwalt damit beauftragen, den Kommentar-Ersteller abzumahnen. Warum? Weil er sachlich falsche Informationen veröffentlicht. Oder sachlicher Gegenkommentar mit "Hat zuerst verlangt, dass ich das Teil ohne Zahlung zu ihm schicke, dann ist er zurückgetreten, dann habe ich es an zweitbietenden verkauft und plötzlich wollte er es doch haben. Als Käufer einfach nicht zu empfehlen."

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"Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Sicherheit gibts nur beim Anwalt."

2x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
lesen-denken-handeln
Status:
Richter
(8512 Beiträge, 4061x hilfreich)

Hallo,

wurde in der Beschreibung denn erwähnt, dass der Artikel erst bezahlt werden muss, danach dann erst versendet wird? Wenn nicht, dann hättet ihr so oder so erst abmachen müssen wie das ablaufen soll. Nur weil Alle anderen immer vorabzahlen, heisst das noch lange nicht, das diese Zahlungsweise auch Vertragsbestandteil ist.

Du kannst zwar versuchen gegen den Kommentar vorzugehen, dann wird dieser evtl gelöscht, aber auch ein richter kann nur den Kommentar löschen lassen, die Negative an sich wird man dan nhalt ohne Kommentar stehen lassen...

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1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
DiMaDo
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 2x hilfreich)

Auktionstext:

"Zahlung: Vorkasse per Überweisung oder Bar bei Abholung."

Viel deutlicher geht nicht.


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2x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
xxsirodxx
Status:
Student
(2281 Beiträge, 1340x hilfreich)

Wo ist das Problem?
Man kann die Bewertung ergänzen, z.B. "Käufer verweigerte Vorkasse"


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1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Lifeguard
Status:
Student
(2910 Beiträge, 1318x hilfreich)

Wobei, sich hier ja eBay nicht an die eigenen AGBs hält.

Immerhin muss man sich ja nur nach abgeschlossener Transaktion an den Pranger stellen lassen.

D.h. ich würde eBay den Rücktritt schicken und denen eine Frist setzen, die Bewertung zu löschen. Dumm wird sein, wenn die beim Löschen der Bewertung auch gleich deinen Account dicht machen.

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1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
TheCat
Status:
Lehrling
(1031 Beiträge, 755x hilfreich)

quote:
Wobei, sich hier ja eBay nicht an die eigenen AGBs hält.


Das müssen sie hier auch nicht, da die AGB diesbezüglich das Verhalten VK-K regeln sollen.

Im übrigen, wo steht, daß nur *erfolgreiche* Transaktionen bewertet werden dürfen? Nach deiner Logik dürfte ein K, der einen Betrugsversuch des VK rechtzeitig bemerkt, diesen nicht negativ bewerten, weil keine Transaktion durchgeführt wurde. Absurdistan.

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1x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
guest-12327.12.2013 13:12:34
Status:
Schüler
(369 Beiträge, 241x hilfreich)

Alle 100 Auktionen wirst du auf einen Vollidioten treffen. Es lohnt kaum was zu machen.

Schreib doch drunter "Zweitbieter war sehr zurfrieden und hat sogar bezahlt wie vereinbart"

An "unmöglich Einigung d.Kaufabwicklung zu erzielen, letztlich Lieferung verweigert!" wäre rechtlich wenig auszusetzen, ihr konntet keine Einigung erziehlen und du hast du Lieferung ja verweigert.



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2x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

quote:
wäre rechtlich wenig auszusetzen

Im Wortlaut ist da zwar wenig auszusetzen. Gepaart mit einem roten Bupperl wird aber eindeutig unterstellt, der TE hätte etwas falsch gemacht. Dass der VK ohne groß zu meckern oder Entschädigung zu verlangen, jedoch nach dem Rücktritt des Käufers an den Zweitbietenden verkaufte, verdient eine positive Bewertung.

Das heisst, der Käufer unterschlägt bewusst einen sehr wichtigen Sachumstand, um den Verkäufer ohne Grund negativ darzustellen. Die Bewertung (also Text und roter Bupperl) wird damit insgesamt sachlich falsch. Meiner Meinung nach.

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"Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Sicherheit gibts nur beim Anwalt."

-- Editiert mepeisen am 05.12.2013 12:06

1x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
guest-12327.12.2013 13:12:34
Status:
Schüler
(369 Beiträge, 241x hilfreich)

Roten Bupperl sagt nichts aus. Ich könnte auch ein "mag ich einfach nicht" dahinterschreiben. Es ist eine sinnlose Bewertung, wenn kein sinnvoller Text dabei steht

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1x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
GROC
Status:
Lehrling
(1024 Beiträge, 691x hilfreich)

quote:
Es ist eine sinnlose Bewertung, wenn kein sinnvoller Text dabei steht


Nein, es drückt Unzufriedenheit über den Verlauf des Geschäfts aus, und man kann verständigerweise annehmen, daß die Schuld dafür dem Empfänger der Bewertung zugeschrieben wird (weil verständigerweise niemand davon ausgeht, jemand bewerte den VK rot, weil er als K nicht genügend Geld gehabt hat oder ähnlichen Unsinn).

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1x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

quote:
Roten Bupperl sagt nichts aus

Ich wünsche dir in einem solchen Fall viel Spass vor Gericht, solltest du einmal so etwas abgeben.

So wie eine Artikelbeschreibung aus Bild+Überschrift+Details+Preisvorschlag besteht, so ist besteht eine Bewertung auch aus Bupperl-Farbe plus Text.

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"Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Sicherheit gibts nur beim Anwalt."

-- Editiert mepeisen am 05.12.2013 17:48

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