Wiederruf, Ware rechtzeitig Versand, Postlaufzeit

11. August 2022 Thema abonnieren
 Von 
Katja-bo
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Wiederruf, Ware rechtzeitig Versand, Postlaufzeit

Hallo,
angekommen man hat ein Produkt gekauft im Internet, Zahlung dann per PayPal geleistet.
Der Verkäufer hat dieses Produkt auch geliefert, der Käufer stellt fest dass die Ware nicht den Vorstellungen entspricht und widerruft den Kauf per E-Mail.
Die Ware wurde dann innerhalb von 14 Tagen nach dem Kauf an DHL übergeben, der Verkäufer hat auch die Tracking Nummer erhalten. DHL benötigt jedoch (innerhalb Deutschlands) mehr als 1 1/2 Woche um die Ware dem Verkäufer zuzustellen. Dann würde DHL feststellen, das der Verkäufer unter der angegebenen Adresse ( die der Verkäufer exakt so als Rücksendeadresse mitgeteilt hat) den Verkäufer nicht ausfindig gemacht werden kann und schickt das Paket an den Käufer zurück. Daraufhin wird über PayPal ein Fall geöffnet (vom Käufer) und der Verkäufer erstattet den Kaufbetrag. Das Produkt ist nun beim Käufer angekommen. Kann der Käufer die Ware nun entsprechend "nicht bestellter Ware" behandeln oder muss erneut ein Zustellversuch vom Käufer (auf dessen Kosten) durchgeführt werden?

-- Editiert von User am 11.08.2022 20:19

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120259 Beiträge, 39860x hilfreich)

Zitat (von Katja-bo):
Kann der Käufer die Ware nun entsprechend "nicht bestellter Ware" behandeln

Kann man.
Können kann man nämlich vieles – ob es sinnvoll, legal oder gar erfolgreich wäre, steht auf einem anderen Blatt.



Zitat (von Katja-bo):
muss erneut ein Zustellversuch vom Käufer (auf dessen Kosten) durchgeführt werden?

Kommt ganz darauf an. ob das die Schuld des Verkäufer ist *1 oder der DHL Mensch mal wieder zu faul / zu inkompetent war *2.


*1) dann muss der Verkäufer sich kümmern, man muss die Ware nur zu Abholung nach Terminvereinbarung bereit halten
*2) dann muss man erneut versenden, kann die Kosten aber als Schadenersatz gelten machen bzw. fordert den Versanddienstleister zur Nachbesserung auf.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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