Wiederruf vor Erhalt der Ware

8. Oktober 2007 Thema abonnieren
 Von 
gregor4711
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Wiederruf vor Erhalt der Ware

Hallo, habe in einem Onlineshop Ware ber Nachname bestellt.
Da ich gesehen habe, dass die Ware nicht am nächsten Tag bei Händler rausging, habe ich an am übernächsten Tag die Bestellung per Mail wiederrufen (war ein Samstag). Er hat die Ware am Montag Nachmittag an GLS übergeben (Eingangsscan bei GLS 16:06). GLS hat dann versucht zustellen, da ich nicht da war, ging die Ware zurück zum Händler. Der verlangt nun 20 Euro Bearbeitungskosten und verweist auf seine AGB in denen das so drinne stehen würde und die hätte ich schließlich beim Kauf akzeptiert. Er droht mit Inkasso. :zoff:
Was soll ich machen?

Danke
Gregor

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2 Antworten
Sortierung:

#2
 Von 
gregor4711
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo Mirk,
vielen Dank für Deine ausführliche Antwort.

So wie ich das verstanden habe, sind bestenfalls also nur die Rücksendekosten (da das Päckchen nicht zugestellt werden konnte) zu erstatten. der Nachweis obliegt dabei dem Händler. Da er die 20 Euro als bearbeitungsgeb. deklariert hat, können es also nicht die Rücksendekosten gewesen sein.

Ok, werde dann mal warten was passiert.

Vielen Dank
Gregor

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