Guten Abend
Folgender Sachverhalt:
Ich habe bei Ebay eine original gebrauchte Windows XP-CD verkauft.
Da ich den Lizenzaukleber von meinem alten Gehäuse nciht abbekommen habe ohne e szu vebrichten, habe ich den Lizenzschlüssel auf ein Blatt Papier geschrieben und der CD beigelegt.
Nur fordert der Käufer einen Lizenzaufkleber und ein Zertifikat und Handbuch!
Ich habe aber weder das Handbuch noch wurde ein Certifikat mitgeliefert als ich die Ware neu kaufte.
Laut Anfrage bei frag einen anwalt, muss ich keinen Lizemzaufkleber mitliefern, er reicht dass ich die Software legal erworben habe und ob der lizenzschlüssel auf nem Blatt oder sonstwo steht ist alu Anwalt egal.
Mein Problem ist aber dass überall im internet steht dass man Software nur mit Handbuch und Zertifikat verkaufen darf.
Was ist nun richtig?
Hat der käufer rechtlich gesehen ein Recht auf den coa aufklebe rund auf ein Zertifikat?
Windows XP ohne Lizenzaufkleber
Hat der käufer rechtlich gesehen ein Recht auf den coa aufklebe rund auf ein Zertifikat?
Da das zum 'normalen' Lieferumfang gehört, ja. Ansonsten hat er einen Schaden, denn bei einem Weiterverkauf müßte er angeben, daß diese Teile fehlen, was den Wiederverkaufswert mindern würde.
warum erzählt mir der anwalt was anderes?
habe ich mich strafbar gemacht?
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"Juristerei bedeutet, dem Gegner in Zahl und Güte seiner Argumente überlegen zu sein."
Das Nutzungsrecht am Windows ist ausschließlich und nur durch den Lizenzaufkleber gegeben.
Er trägt die individuelle Lizensierungsnummer, mit der die Installation bei MS angemeldet werden muss (Ausnahme:Gruppenlizenzen).
Der Weiterverkauf von Lizenzen ist im Prinzip zulässig, auch von OEM- Versionen, also Lizensierungen, die zusammen mit einer Hardware erworben wurden.
Zum Thema Verkauf von Windows-OEM-Lizenzen hat das BGH am 8.7.2000 gegen Microsoft entschieden. Microsoft wollte damals den Verkauf von OEM-Lizenzen OHNE Hardware verbieten.
Ein Handbuch enthält eine OEM-Lizenz i.d.R. nicht, jedoch oft eine Kurzanleitung. Diese ist jedoch ohne rechtliche Relevanz.
In letzter Zeit wird bei Neugeräten mit Windows- Vorinstallation und Lizenzaufkleber noch nicht einmal mehr eine CD/DVD beigefügt, weder als Windows, noch als Recovery. Es befindet sich lediglich(meist in einer weiteren Partition)ein Recovery auf der Festplatte.
Zusammenfassend:
Die CD (mit beigefügter handgeschriebener Nummer) reicht nicht, um das Nutzungsrecht zu übertragen. Die CD wäre zur Übertragung gar nicht erforderlich.
Erforderlich ist nur der Lizenzaufkleber.
Das Handbuch kann nicht eingefordert werden, da zu einer OEM-Lizenz gar kein Handbuch gehört. (gilt nur für Win XP und Vista, bei Win 98 und ME gehörte das Handbuch auch bei OEM-Versionen noch zum Lieferumfang)
Sie sollten also den Lizenzaufkleber dem Käufer zukommen lassen. Man kann ihn nach starker Erwärmung mit einem Fön mit einer Rasierklinge leicht ablösen.
Ebenso müssen Sie sicherstellen, dass keines Ihrer Geräte eine Windowsinstallation mit dieser Lizenznummer mehr hat.
quote:<hr size=1 noshade>warum erzählt mir der anwalt was anderes? <hr size=1 noshade>
Der Anwalt wird (wie ich zunächst beim ersten drüber lesen) davon ausgegangen sein, dass Einschränkungen der Lizenz durch EULA unwirksam sind, da sie nicht vor Kauf der Ware bekannt gemacht wurden.
Allerdings hat Microsoft durchaus das Recht eine Lizenz als Inhaberpapier auszugestalten.
In einem solchen Fall wäre die Lizenz an die Verkörperung (in diesem Fall den Aufkleber) gebunden. Der Käufer darf die Software erst Nutzen, wenn er den Aufkleber besitzt.
quote:<hr size=1 noshade>habe ich mich strafbar gemacht? <hr size=1 noshade>
Wohl nicht. Ohne einen Kommentar bei der Hand zu haben: Einschlägig dürften hier allenfalls §§69c , 106 UrhG sein. Da der Datenträger ein mit Zustimmung des Inhabers in den Verkehr gelangtes Original ist, ist die Weitergabe straffrei.
Allerdings haben Sie Ihre Vertragsverpflichtungen gegenüber dem Käufer verletzt. Dieser kann - wie von Knopfdruck dargestellt - den Lizenzaufkleber herausverlangen, da ohne diesen eine Nutzung der Software illegal wäre.
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