WoW Account zurückholen (Ebay)

25. August 2007 Thema abonnieren
 Von 
zawisza666
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
WoW Account zurückholen (Ebay)

Nabend die Herren


Ich habe hier einen Kollegen neben mir der vor 4 Monaten seinen WoW Account für 450 Euro verkauft hat.
Nun spielt er mit dem gedanken Ihn sich wieder zu holen (Mit Daten die nur der echte Besitzer des Accounts besitzt. Personalausweiss an Blizzard schicken).
Ich versuche Ihm davon abzuraten da es sich bei 450 Euro um keinen kleinen Betrag handelt und der Käufer Ihn verklagen könnte. Er konntert mir mit dem Satz das keinem der Character bzw Account gehört ausser Blizzard und er als Account ersteller Ihn sich einfach wieder holen kann.

Würde mich sehr über Antworten freuen da ich keine Argumente mehr habe Ihm seine Idea auszusprechen.


mfg


Tobi

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
keinname123
Status:
Lehrling
(1828 Beiträge, 212x hilfreich)

Die Frage sollte selbsterklärend sein.

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#2
 Von 
Mareike123
Status:
Unparteiischer
(9585 Beiträge, 1716x hilfreich)

da es sich bei 450 Euro um keinen kleinen Betrag handelt und der Käufer Ihn verklagen könnte

Völlig korrekt.

das keinem der Character bzw Account gehört ausser Blizzard

Zwischen 'gehören' und 'Nutzungsrecht haben' muß man sauber unterscheiden.

und er als Account ersteller Ihn sich einfach wieder holen kann

Natürlich 'kann' er das. Er 'kann' auch seinem Nachbarn das Auto klauen. Das bedeutet aber nicht, daß es keine rechtlichen Konsequenzen hat.

Schicken Sie ihn doch einfach mal hier im Forum vorbei, wir treiben ihm den Unsinn schon aus. ;)

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
zawisza666
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Ok Danke für die Antwort :banana:

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Lifeguard
Status:
Student
(2914 Beiträge, 1319x hilfreich)

Der andere könnte auf die Idee kommen, daß dies eine Masche deines Kumpels gewesen sei; und er von vorneherein vorgehabt hätte, ihn um 450 Euros zu erleichtern.
Naja, der äußere Anschein spricht gegen ihn, und wenn das dann ein Richter auch so sieht, dann kann er sich ein paar Gedanken über den § 263 I StGB machen. Vor allem wenn herrauskommt, das es vorher einen finanziellen Engpass gegeben hat, oder sich damit ein teurer Wunsch erfüllt wurde.

Dem Unwetter (Lokalisierung) ist das egal. Wenn die das mitbekommen, sperren die den Account, wg Verstoß gegen die Lizensbestimmung.

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