Hallo,
ich habe folgendes Problem. Ich habe bei eBay
einen WoW Account versteigert. Nun will der Käufer nicht zahlen. Habe ich einen Anspruch auf Erfüllung? Ich bin Erstbesitzer dieses Accounts. Vielen Dank
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-- Editiert am 11.12.2009 13:20
-- Editiert am 11.12.2009 13:20
WoW Auktion
11. Dezember 2009
Thema abonnieren
Frage vom 11. Dezember 2009 | 13:20
Von
Status: Frischling (3 Beiträge, 0x hilfreich)
WoW Auktion
Problem bei eBay und Co?
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#1
Antwort vom 11. Dezember 2009 | 14:13
Von
Status: Praktikant (935 Beiträge, 318x hilfreich)
quote:
Habe ich einen Anspruch auf Erfüllung?
Klar.
In Anbetracht des realistisch zu erwartenden Ärgers würde ich aber empfehlen, nicht auf einer Erfüllung zu bestehen.
U.a. hat die Ware nämlich den Rechtsmangel, daß du dich als Erstkäufer gegenüber dem Betreiber verpflichtet hast, deine Zugangsdaten nicht weiterzugeben, insbesondere könnte der Account nach einer Weitergabe daher jederzeit gesperrt werden.
Es ist noch nicht höchstrichterlich entschieden, ob der K gegen dich einen Anspruch hat, wenn nach Übergabe der Zugangsdaten der Account (durch wessen Schuld auch immer) gesperrt wird. Ich würde aber bestreiten, daß die Ware bei Übergabe "unstrittig mängelfrei" war, da die Sperrgefahr beim kleinsten Anlaß des Verdachts einer Accountdatenweitergabe schon vorhanden war.
Ergo wäre es lebensnaher, wenn du das Risiko, einen mit solchen Unwägbarkeiten verbundenen Weiterverkauf zu tätigen, allein trägst und die Ware halt an einen willigeren K verkaufst. Es könnte viel riskanter sein, am Ende auf der Verliererseite eines bis zum BGH gehenden Prozesses zu stehen, der das Problem dann ein für allemal klärt (darüber wäre ich zum Beispiel froh).
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#2
Antwort vom 11. Dezember 2009 | 20:53
Von
Status: Frischling (3 Beiträge, 0x hilfreich)
Na ja es geht um eine 800 euro auktion. Also sollte ich deiner meinung nach, die sache auf sich beruhen lassen ?
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#3
Antwort vom 12. Dezember 2009 | 02:05
Von
Status: Praktikant (935 Beiträge, 318x hilfreich)
quote:
es geht um eine 800 euro auktion
Dann gilt das umso mehr.
Oder willst du riskieren, daß dein "800-EUR-Account" weg ist und der K womöglich sogar noch sein Geld erfolgreich zurückklagen kann?
Bei dieser Art von Geschäften bewegen sich beide Seiten auf sehr dünnem Eis - nicht wegen der Rechtslage an sich, sondern wegen dem Ärger- und Unwägbarkeitspotential.
Auch wenn es noch so verlockend sein mag, für einen virtuellen Gegenstand à la "Level hundertdrölf Nachelf-Irokese mit der Rüstung des wackeren Pupskopfes (elite unique) und dem viernasigen Gähnschwert von Sahm (ultra rare unique elite special cool)" Preise wie für einen Picasso zu bekommen.
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#4
Antwort vom 15. Dezember 2009 | 12:55
Von
Status: Frischling (3 Beiträge, 0x hilfreich)
vielen dank
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