Zoll

4. Juli 2007 Thema abonnieren
 Von 
Anonym
Status:
Schüler
(403 Beiträge, 79x hilfreich)
Zoll

Hallo,

ich habe über ebay eine PC-Zubehör gekauft. Kosten ca. 32 €uro.

Nun lese ich gerade, dass der Versand aus Honk Kong erfolgt.
Als Adresse des Auktionators ist aber Deutschland angegeben.

Ich habe auch eine Rechnung per e-mail erhalten, wo die MWST mit 0 Euro angegeben ist.

Bei den Bewertungen, die auch sehr positiv sind, haben nur wenige geschrieben, dass Sie das Ding beim Zollamt abholen mussten.

In der Auktion steht jedoch nichts von Zollgebühren etc.

Nun meine Frage:

1. Wer ist verpflichtet, die Zollkosten grundsätzlich zu tragen?
2. Was passiert wenn man das Ding beim Zollamt abholen muss? Ist das ein Straftat oder eine Ordnungswidrigkeit? Wird man wegen Steuerhinterziehung ggf. belangt?
3. Falls das Ding doch nicht beim Zoll hängen bleibt, ist man als Bürger verpflichtet die Steuern nachzuzahlen?

Problem bei eBay und Co?

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(17017 Beiträge, 5897x hilfreich)

1. Du
2. Das ist ein ganz normaler Vorgang. Ware wird im AUsland außerhalb EU bestellt und kommt entweder zum Zoll oder direkt ins Haus. Kommt es zum Zoll sind je nach Wert Zoll und Einfuhrumsatzsteuer zu zahlen. Das hat nichts mit Ordnungswidrigkeit oder Straftat zu tun. Jeder darf im Ausland einkaufen.
3. Sei einfach froh und lächle. War es ein Kauf von einer Privatperson, dann ist die Ware bei diesem Wert noch von Abgaben befreit. War der VK gewerblich, dann sind Abgaben fällig.

Viele Grüße, Michael


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#2
 Von 
Anonym
Status:
Schüler
(403 Beiträge, 79x hilfreich)

Der VK ist gewerblich.

Ist denn der VK nicht verpflichtet, auf Zollbestimmungen hinzuweisen?

Zu Punkt 3 von dir:

Ich soll froh sein? Morgen wird bei ihm über ebay Razia gemacht und alle werden angeschrieben. Dann heißt es, wieso haben Sie sich nicht gemeldet. Ehrlich gesagt, ist es mir das nicht Wert. Lieber zahle ich und habe meine Ruhe.

Normalerweise kaufe ich nicht Sache, die aus Hong Kong geliefert werden. Ich habe mich nur "täuschen" lassen, weil die Versandkosten nur 6,90 €, d. h. typische Versandkosten vom Landesinneren waren. Hinzu kam, dass er nur geschrieben hat "Versand aus HK nach Deutschland". Das Word Hong Kong war nicht ausgeschrieben.

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#3
 Von 
keinname123
Status:
Lehrling
(1828 Beiträge, 211x hilfreich)

Der Anbieter wäre zwar verpflichtet, über die Zollgebühren etc. zu belehren, aber wie will man schon gegen jemandem aus HK vorgehen?

Vielleicht solltest du die Annahme verweigern und sagen, dass du nicht gekauft hast...

*Morgen wird bei ihm über ebay Razia gemacht..*

Was meinst du damit?

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#4
 Von 
kai_aus_hawaii
Status:
Schüler
(235 Beiträge, 19x hilfreich)

es werden wohl alle *flühlingslollen* eingezogen...

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#5
 Von 
guest123-2021
Status:
Bachelor
(3488 Beiträge, 684x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#6
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(17017 Beiträge, 5897x hilfreich)

'Der Anbieter wäre zwar verpflichtet, über die Zollgebühren etc. zu belehren, aber wie will man schon gegen jemandem aus HK vorgehen?'

Das wäre mir neu, wieso sollte das so sein?

@Powerseller
Schon wieder totaler Blödsinn von dir. Halt doch endlich deine Klappe wenn du es nicht besser weisst. Es gibt Leute hier die deinem Müll noch glauben würden.
Natürlich muß der Unternehmer im Ausland das nicht zahlen sondern der Empfänger.
Bei einem Kauf von einer Privatperson ist man bis zu einem Wert von 45€ von jeglichen Abgaben befreit, bei Kauf von einer gewerblichen Person nur bis zu einem Wert von 22€ (Ein paar Ausnahmen gibt es). Nachzulesen beim Zoll, hier:
http://www.zoll.de/faq/postverkehr/postverkehr/index.html

Ohne Gruß an Powerseller, Michael

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