Zugesicherte Eigenschaft=fehlt?

26. August 2004 Thema abonnieren
 Von 
Alex1976
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Zugesicherte Eigenschaft=fehlt?

Hallo,

ich habe ein Tiefkühltruhe bei ebay ersteigert, die aber keine Tiefkühltruhe ist weil sie nicht tief kühlt (der Motor/Verdampfer fehlt).
Der VK meint wenn ich sie nicht nehme, muss ich ihm die Kosten von 11,50 erstatten. Das wollte ich eigentlich nicht.
Ich denke er kann doch froh sein das ich nicht eine "richtige Tiefkühltruhe" haben will oder?

Hier der Text aus der Auktion:

"Hier bietet Du auf eine Neuwertige Tiefkühltruhe der Firma Linde Länge 4,00 m Breite 1,50 m. Die Truhe ist 1 Jahr im betrieb gewesen und ist im top neuwertigem Zustand. Der Aufsatz für die Preisschienen sind natürlich auch dabei. Zur Verladung kann ein Stapler zur Verfügung gestellt werden. Für den Transport ist der Käufer zuständig. Wenn noch Fragen bitte mailen oder anrufen unter 0**********"


-----------------
"MfG
Alex"

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
yeti
Status:
Praktikant
(657 Beiträge, 81x hilfreich)

Eine "Tiefkühltruhe" muss auch tiefkühlen (< -12 Grad Cel.); sonst wäre es begrifflich schon keine.

Ob aber durch den Artikeltext "Tiefkühltruhe" auch die Eigenschaft zugesichert wird, halte ich für fraglich. Dennoch darf man als Käufer davon ausgehen, daß sie auch kühlt.

Sofern nicht, liegt auf jeden Fall ein Sachmangel vor.

Setzten Sie dem VK eine Frist ( min 2 Wo) zur Nachbesserung (bei gleichzeitigem Angebot zur Bereitstellung der Truhe) und nach deren Ablauf gehen Sie zum Anwalt.

Da sich der VK dann in Verzug befindet, muss er auch Ihre Anwaltskosten übernehmen.

Gruß

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