http://www.chip.de/forum/thread.html?bwthreadid=543395
Zur Warnung ...
Problem bei eBay und Co?
Problem bei eBay und Co?



Vor was wird gewarnt?
Die Wunschvorstellung vieler Verkäufer Defekte , die beim Empfänger auftreten , folgenlos auf das Versendungsrisiko des Käufers abwälzen zu können - davon ausgehend , daß diese tatsächlich erst beim Versand erfolgen und nicht schon vorher vorgelegen haben.
weil
1. immer der Verkäufer Vertragsparner des Transportunternehmens wird , und
2. deren Versicherung nur zahlt beim angebotenen Versicherungsschutz , wenn die Sendung entsprechend den Verpackungsvorschriften des Versenders aufgegeben wird.
Welcher blauäugige ebay-Verkäufer kennt diese schon bzw. hält sich an diese -
kennt die Regel des mglichen Sturzes aus Hüfthöhe etc. wie es der ehemalige Mitarbeiter in dem Fall dort schildert .
Die Folgen sieht man :
Der Anwalt des Käufers meldet sich und verdeutlicht , daß aufgrund mangelnder Verpackung der Gefahrübergang nicht stattgefunden hat.
Das transportunternehmen stellt auch noch gratis den Gutachter , der feststellt :
Mangelhafte Verpackung !
Da hilft dann auch kein hilfloses :
"Wie kann ich wissen,was die Post mit dem Paket anstellt ?"
Es sei jedem nur angeraten sich eindringlich einmal mit den Verpackungsvorschriften seines gewählten Versandunternehmens sich zu beschäftigen.
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
ich hatte auch mal so einen fall...
verschickte kopierer... kam defekt an.
weil die gegenpartei nicht beweisen konnte, dass das paket unzureichend verpackt war, hat er verloren.
daher immer...
paketannahme: evtl. schaeden am paket melden.
zeugen beim auspacken beihaben.
und ware direkt pruefen.
ware defekt: zum gutacher beweissicherungsverfahren einleiten und dem kaeufer unzureichende verpackung, verstecker sachmangel oder auch arglistige taeuschung nachweisen.
mehr hat man irgendwie nicht in der hand...
und sowas ist echt laestig :/
@djtoms
> paketannahme: evtl. schaeden am paket
> melden.
Das funktioniert wegen mangelnder
Mitwirkung oft nicht.
> ware defekt: zum gutacher
> beweissicherungsverfahren einleiten
Das vor Stellungnahme des Verkäufers auf
die Mängelrüge und unabhängig vom
Warenwert sofort zu veranlassen ist kein
guter Rat.
> und dem kaeufer unzureichende
> verpackung, verstecker sachmangel oder
> auch arglistige taeuschung nachweisen.
Das (insbesondere das letzte) dürfte oft
aufwendig werden ...
Und jetzt?
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
-
6 Antworten
-
3 Antworten
-
1 Antworten
-
1 Antworten
-
5 Antworten
-
3 Antworten