Zur Warnung ...

9. März 2004 Thema abonnieren
 Von 
psst
Status:
Lehrling
(1576 Beiträge, 173x hilfreich)
Zur Warnung ...

http://www.chip.de/forum/thread.html?bwthreadid=543395

Problem bei eBay und Co?

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
RA DPMS
Status:
Praktikant
(998 Beiträge, 150x hilfreich)

Vor was wird gewarnt?

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
psst
Status:
Lehrling
(1576 Beiträge, 173x hilfreich)

Die Wunschvorstellung vieler Verkäufer Defekte , die beim Empfänger auftreten , folgenlos auf das Versendungsrisiko des Käufers abwälzen zu können - davon ausgehend , daß diese tatsächlich erst beim Versand erfolgen und nicht schon vorher vorgelegen haben.

weil

1. immer der Verkäufer Vertragsparner des Transportunternehmens wird , und

2. deren Versicherung nur zahlt beim angebotenen Versicherungsschutz , wenn die Sendung entsprechend den Verpackungsvorschriften des Versenders aufgegeben wird.

Welcher blauäugige ebay-Verkäufer kennt diese schon bzw. hält sich an diese -

kennt die Regel des mglichen Sturzes aus Hüfthöhe etc. wie es der ehemalige Mitarbeiter in dem Fall dort schildert .

Die Folgen sieht man :

Der Anwalt des Käufers meldet sich und verdeutlicht , daß aufgrund mangelnder Verpackung der Gefahrübergang nicht stattgefunden hat.

Das transportunternehmen stellt auch noch gratis den Gutachter , der feststellt :
Mangelhafte Verpackung !

Da hilft dann auch kein hilfloses :

"Wie kann ich wissen,was die Post mit dem Paket anstellt ?"

Es sei jedem nur angeraten sich eindringlich einmal mit den Verpackungsvorschriften seines gewählten Versandunternehmens sich zu beschäftigen.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
djtoms
Status:
Beginner
(124 Beiträge, 9x hilfreich)

ich hatte auch mal so einen fall...
verschickte kopierer... kam defekt an.

weil die gegenpartei nicht beweisen konnte, dass das paket unzureichend verpackt war, hat er verloren.

daher immer...

paketannahme: evtl. schaeden am paket melden.
zeugen beim auspacken beihaben.
und ware direkt pruefen.
ware defekt: zum gutacher beweissicherungsverfahren einleiten und dem kaeufer unzureichende verpackung, verstecker sachmangel oder auch arglistige taeuschung nachweisen.

mehr hat man irgendwie nicht in der hand...
und sowas ist echt laestig :/

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
guest123-574
Status:
Schüler
(317 Beiträge, 23x hilfreich)

@djtoms

> paketannahme: evtl. schaeden am paket
> melden.

Das funktioniert wegen mangelnder
Mitwirkung oft nicht.

> ware defekt: zum gutacher
> beweissicherungsverfahren einleiten

Das vor Stellungnahme des Verkäufers auf
die Mängelrüge und unabhängig vom
Warenwert sofort zu veranlassen ist kein
guter Rat.

> und dem kaeufer unzureichende
> verpackung, verstecker sachmangel oder
> auch arglistige taeuschung nachweisen.

Das (insbesondere das letzte) dürfte oft
aufwendig werden ...

0x Hilfreiche Antwort

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