Zwei Ebay-Verkäufe (unversicherter Versand) nicht angekommen

27. Juni 2020 Thema abonnieren
 Von 
guest-12327.06.2020 18:35:17
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 0x hilfreich)
Zwei Ebay-Verkäufe (unversicherter Versand) nicht angekommen

Hallo zusammen, ich habe bei Ebay eine Sammelkarte nach einem Preisvorschlag verkauft und diese nachdem das Geld auf dem Konto war verschickt.
Die ist aber wohl nun nicht angekommen, aber da ich ein netter Mensch bin habe ich die gleiche karte noch einmal gekauft und diese letzten Samstag sofort nach Erhalt in den nächsten Briefkasten geschmissen. So, nun ist die Karte wohl auch nicht angekommen.
Ich habe mich bei der Dame entschuldigt, doch die hat nun einen Fall aufgemacht und hätte gerne das Geld zurück. Daraufhin habe ich geschrieben, dass ich nichts dafür kann wie die Post arbeitet.
Ich bin seit über einem Jahr bei Ebay und noch nie hat mir jemand gesagt, dass etwas verloren gegangen ist und wenn ich nach fünf Tagen keine Meldung hatte, dass der Artikel angekommen ist habe ich den Artikel immer noch einmal selber gekauft und dieser ist dann auch angekommen.

Wie soll man da nun am besten handeln ?

Gruß und einen schönen Tag euch allen

Problem bei eBay und Co?

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19 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120344 Beiträge, 39878x hilfreich)

Zitat (von Melon123):
Daraufhin habe ich geschrieben, dass ich nichts dafür kann wie die Post arbeitet.

Stimmt. Was sagt denn der Sendungsnachweis? Wo befindet sich die Sendung?


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Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
guest-12327.06.2020 18:35:17
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Zitat (von Melon123):
Daraufhin habe ich geschrieben, dass ich nichts dafür kann wie die Post arbeitet.

Stimmt. Was sagt denn der Sendungsnachweis? Wo befindet sich die Sendung?


Es war normaler standard Briefversand.

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#3
 Von 
radfahrer999
Status:
Unparteiischer
(9031 Beiträge, 4877x hilfreich)

Zitat (von Melon123):
und hätte gerne das Geld zurück.
Zitat (von Melon123):
Wie soll man da nun am besten handeln ?
Ihr das Geld überweisen, da du die ordnungsgemäß. Versendung nicht nachweisen kannst.

Signatur:

Wenn dir die Antwort nicht gefällt, solltest du die Frage nicht stellen... ;-)

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#4
 Von 
guest-12327.06.2020 18:35:17
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von radfahrer999):
Zitat (von Melon123):
und hätte gerne das Geld zurück.
Zitat (von Melon123):
Wie soll man da nun am besten handeln ?
Ihr das Geld überweisen, da du die ordnungsgemäß. Versendung nicht nachweisen kannst.


Warum sollte ich ? Ich hab zweimal die Karten verschickt, mehr kann ich nicht machen. Da kann ja jeder kommen und sagen "Der Artikel ist bei mir nicht angekommen. Gib Geld zurück !"

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#5
 Von 
guest-12327.06.2020 18:35:17
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 0x hilfreich)

Ich kaufe selber meist immer hochpreisigere Karten, die werden auch immer als normaler Brief versandt und die habe ich auch alle bekommen. Da könnte ich beim nächsten Kauf ja auch einfach sagen "Hey, die 100 € Karte is net angekommen. Ich will mein Geld zurück haben."

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#6
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120344 Beiträge, 39878x hilfreich)

Zitat (von Melon123):
Es war normaler standard Briefversand.

Schlecht, Man muss zumindest den Versand nachweisen können.


Da offenbar 2 Briefe gestohlen wurden, würde ich jetzt bei der Polizei Strafanzeige erstatten, das dem Käufer mit Aktenzeichen mitteilen (idealerweise legt man eine Kopie der Bestätigung der Anzeige bei) und mitteilen das sich die Polizei demnächst im Rahmen der Ermittlungen bei ihm melden wird.

Dann mal abwarten, oft genug erfolgt dann wie von Zauberhand in den nächsten Tagen eine Zustellung.


Rein rechtlich ist es so, das man dem Käufer die Ware liefern muss bzw. das absenden fer Ware nachweisen muss. Oder er bekommt das Geld zurück, wenn er das möchte.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
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#7
 Von 
guest-12327.06.2020 18:35:17
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Zitat (von Melon123):
Es war normaler standard Briefversand.

Schlecht, Man muss zumindest den Versand nachweisen können.


Da offenbar 2 Briefe gestohlen wurden, würde ich jetzt bei der Polizei Strafanzeige erstatten, das dem Käufer mit Aktenzeichen mitteilen (idealerweise legt man eine Kopie der Bestätigung der Anzeige bei) und mitteilen das sich die Polizei demnächst im Rahmen der Ermittlungen bei ihm melden wird.

Dann mal abwarten, oft genug erfolgt dann wie von Zauberhand in den nächsten Tagen eine Zustellung.


Rein rechtlich ist es so, das man dem Käufer die Ware liefern muss bzw. das absenden fer Ware nachweisen muss. Oder er bekommt das Geld zurück, wenn er das möchte.


Versand nachweisen geht schlecht. Ich wohne in nem Kaff, der nächste Briefkasten ist 100 Meter entfernt, die nächste Filiale im anderen Stadtteil. Da ich so wunderbare Arbeitszeiten habe horte ich bei mir Briefmarken um jetzt nicht, wenn ich mal ein Paket zur Post bringen muss welches arg schwer ist, dorthin zu müssen.

Bei Facebook bei der Post wurde mir geschrieben, dass die Brief wohl einfach verloren gingen und ich doch bitte solche Unterstellungen wie mit dem gestohlen lassen soll :(

Dieselbe Karte gibt es nun für den drei fachen Preis in nem anderen Ort. Ich bin dazu geneigt die nun zum dritten Mal noch mal zu kaufen und dann als Einschreiben zu verschicken. Wäre lustig, wenn dann abermals nichts ankommt. Schlecht bewerten kann man den Käufer ja leider nicht mehr -__-

-- Editiert von Melon123 am 27.06.2020 14:13

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#8
 Von 
radfahrer999
Status:
Unparteiischer
(9031 Beiträge, 4877x hilfreich)

Zitat (von Melon123):
Warum sollte ich ?
Die Argumentation steht in meinem Post, der von dir noch zitiert wird.
Zitat (von Melon123):
Versand nachweisen geht schlecht.
Dann darfst du dich nicht wundern wenn du in solche Situationen kommst...

Zitat (von Melon123):
ch bin dazu geneigt die nun zum dritten Mal noch mal zu kaufen und dann als Einschreiben zu verschicken.
Dann tu dies.

Zitat (von Melon123):
Schlecht bewerten kann man den Käufer ja leider nicht mehr -__-
Aus welchem Grunde sollte man den Käufer schlecht bewerten? Weil man mit seinen Pflichten nachlässig umgeht und dies nun dem K unterjubeln möchte?

Signatur:

Wenn dir die Antwort nicht gefällt, solltest du die Frage nicht stellen... ;-)

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#9
 Von 
guest-12327.06.2020 18:35:17
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von radfahrer999):
Zitat (von Melon123):
Warum sollte ich ?
Die Argumentation steht in meinem Post, der von dir noch zitiert wird.
Zitat (von Melon123):
Versand nachweisen geht schlecht.
Dann darfst du dich nicht wundern wenn du in solche Situationen kommst...

Zitat (von Melon123):
ch bin dazu geneigt die nun zum dritten Mal noch mal zu kaufen und dann als Einschreiben zu verschicken.
Dann tu dies.

Zitat (von Melon123):
Schlecht bewerten kann man den Käufer ja leider nicht mehr -__-
Aus welchem Grunde sollte man den Käufer schlecht bewerten? Weil man mit seinen Pflichten nachlässig umgeht und dies nun dem K unterjubeln möchte?


Das wird ja immer besser. Aber gut, wenn man dann so leicht Leute be*******n kann, werde ich das bei meiner nächsten Bestellung auch machen (nicht) :) Scheint ja zu klappen wie man sieht :)

-- Editiert von Melon123 am 27.06.2020 14:28

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#10
 Von 
guest-12327.06.2020 18:35:17
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 0x hilfreich)

Apropo nachweisen :

Ich habe gestern einen Schlüsselanhänger bekommen (per Überweisung gezahlt), der wurde auch nur als Brief verschickt. Da habe ich auch nach einem Nachweis gefragt und die VK hat mir gesagt sie hätte keinen.
Soll ich da nun auch einfach behaupten es ist nichts angekommen, ist je egal was das Gesetz über Verlustrisiko sagt ?

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#11
 Von 
radfahrer999
Status:
Unparteiischer
(9031 Beiträge, 4877x hilfreich)

Vorab: Bitte keine ganzen Beiträge zitieren. Wenn du mit dem zitieren nicht umgehen kannst, dann nutze bitte den Antwort-Button..

Zitat (von Melon123):
Das wird ja immer besser.
Es wird nicht immer besser - Es war schon immer so....

-- Editiert von radfahrer999 am 27.06.2020 14:50

Signatur:

Wenn dir die Antwort nicht gefällt, solltest du die Frage nicht stellen... ;-)

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#12
 Von 
guest-12327.06.2020 18:35:17
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 0x hilfreich)

Meine Schlüsselanhänger-Verkäuferin meinte eben zu mir, dass sie in ihrer Filiale noch nie einen Beleg bekommen hat :)

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#13
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120344 Beiträge, 39878x hilfreich)

Zitat (von Melon123):
Versand nachweisen geht schlecht.

Mit Einschreiben-Einwurf und einem Video vom Verpacken & Abgabe geht das recht einfach.



Zitat (von Melon123):
horte ich bei mir Briefmarken

Fällt mir nicht im Traum ein, ich drucke die immer wenn ich sie brauche.



Zitat (von Melon123):
Soll ich da nun auch einfach behaupten es ist nichts angekommen, ist je egal was das Gesetz über Verlustrisiko sagt ?

Ob man moralisch falsche und strafrechtlich relevante Handlungen begehen will, muss jeder für sich entscheiden.




-- Editiert von Harry van Sell am 27.06.2020 15:11

Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#14
 Von 
Ryan
Status:
Schüler
(184 Beiträge, 35x hilfreich)

Ohne Sendungsnachweis verschicken ist leider immer eine sehr schlechte Idee! Es gibt Leute bei Ebay, die auf sowas "Jagd" machen. Um welchen Betrag ging es denn ca.? Kannst ja mal bei ihrem Bewertungsprofil als Käufer schauen, ob da nicht sowas schon in die Richtung vorhanden ist. Mann kann zwar als Verkäufer nur pos. bewertet werden, es können aber neg. Kommentare hinterlassen werden. Dass die Sendung 2 mal seitens der Post verschwindet, ist natürlich unrealistisch.

PS: Bei einem Brief gibt es wie du geschrieben hast keinen Sendungsnachweis, nur per Einschreiben oder bei einem Paket, auch nicht bei einem DHL-Päckchen.

-- Editiert von crofan am 27.06.2020 15:14

-- Editiert von crofan am 27.06.2020 15:17

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#15
 Von 
guest-12327.06.2020 18:35:17
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 0x hilfreich)

@Harry van Sell
Drucken geht bei mir schlecht, da ich keinen Drucker besitze.

@crofan
Ich hatte als Startgebot 3,80 € angegeben und dann einen PV von 10 € von der Käuferin bekommen, wobei der normale Verkaufspreis dieser Karte ungefähr 6-8 € ist.
Ich schaue mir die Profile der Käufer immer an und sie hat 100 % sowie ich 100 % als Verkäufer habe.

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#16
 Von 
Ryan
Status:
Schüler
(184 Beiträge, 35x hilfreich)

Dann ist es wohl eher ein betriebswirtschaftliches Problem, vor dem du stehst :) .
Entweder du verschickt deine Verkäufe eben weiterhin als Brief, so wie in diesem Fall, nimmst dann aber in Kauf, dass ab und zu tatsächlich mal was verschwindet oder es der Käufer zumindest behauptet. Dann ist das Geld eben weg.
Oder du verschickst eben alles nur noch per Einwurf-Einschreiben. Wahrscheinlich kommt dich Möglichkeit 1 auf Dauer trotzdem günstiger (bei Verkaufspreisen von ca. 10 Euro). Deine Entscheidung :) .

Ja, als Käufer gibt es ja nur wie geschrieben pos. Bewertungen, ich meinte aber den Text darunter.

0x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
guest-12327.06.2020 18:35:17
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von crofan):
Dann ist es wohl eher ein betriebswirtschaftliches Problem, vor dem du stehst :) .
Entweder du verschickt deine Verkäufe eben weiterhin als Brief, so wie in diesem Fall, nimmst dann aber in Kauf, dass ab und zu tatsächlich mal was verschwindet oder es der Käufer zumindest behauptet. Dann ist das Geld eben weg.
Oder du verschickst eben alles nur noch per Einwurf-Einschreiben. Wahrscheinlich kommt dich Möglichkeit 1 auf Dauer trotzdem günstiger (bei Verkaufspreisen von ca. 10 Euro). Deine Entscheidung :) .

Ja, als Käufer gibt es ja nur wie geschrieben pos. Bewertungen, ich meinte aber den Text darunter.


Geld ist eben nicht weg, da ich kein Paypal angeboten hatte :)
Da hat man mir bei Kleiderkreisel geraten das erst ab ca 20 € Warenwert zu tun.

0x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
radfahrer999
Status:
Unparteiischer
(9031 Beiträge, 4877x hilfreich)

Zitat (von guest-12327.06.2020 18:35:17):
Geld ist eben nicht weg, da ich kein Paypal angeboten hatte
Kann noch kommen. Kein PP zu benutzen schützt davor nicht. kommt nur drauf an, ob der K es so weit treibt..

Signatur:

Wenn dir die Antwort nicht gefällt, solltest du die Frage nicht stellen... ;-)

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#19
 Von 
lesen-denken-handeln
Status:
Richter
(8512 Beiträge, 4061x hilfreich)

Hallo

Zitat:
Da hat man mir bei Kleiderkreisel geraten das erst ab ca 20 € Warenwert zu tun
Der bessere Rat wäre, PP gar nicht mehr nutzen und das PP Konto aufzulösen...

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