ab wann ist Gewerbeanmeldung nötig?

5. Februar 2010 Thema abonnieren
 Von 
Sunbee 1
Status:
Gelehrter
(10618 Beiträge, 2433x hilfreich)
ab wann ist Gewerbeanmeldung nötig?

Hallo ihr Wissenden.

Nehmen wir an, jemand verkauft im Monat im Schnitt 60, 70 Artikel aus der gleichen Kategorie. Deklariert die mehrheitlich als neu. In z.B. 6 Monaten 300. Ist da eine Anmeldung erforderlich?

Danke schön

Sunbee

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"Meine Beiträge stellen lediglich eine persönliche Meinung dar und sind keine Rechtsberatung.
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9 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
lesen-denken-handeln
Status:
Richter
(8510 Beiträge, 4059x hilfreich)

Hallo,

genaugenommen schon ab dem ersten mit Gewinnabsicht verkauften Artikel...

Jeh nachdem was für ein Umsatz übers Jahr hin entsteht ist evtl die Kleingewerberegelung nicht schlecht...

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#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119437 Beiträge, 39725x hilfreich)

Die Rechtssprechung ist uneinheitlich.
Mann kann jedoch davon ausgehen, das ein Verkauf von 8-20 Neuartikeln im Jahr schon als gewerblich gelten kann. Eine Gewinnerziehlungsabsicht ist nicht notwendig, nur die Nachhaltigkeit


Die Anmeldung sollte daher bei der obengenannten Menge schnellstmöglich erfolgen.




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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung dar !"

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#3
 Von 
Sunbee 1
Status:
Gelehrter
(10618 Beiträge, 2433x hilfreich)

@Lesen DEnken Handeln Harry_van_Sell

Vielen Dank ihr beiden.

Nicht ich deale so rum, sondern jemand, von dem ich etwas gekauft habe, was als neu deklariert ist und dann nicht nur gebraucht, sondern unbrauchbar ist. Aus der Kategorie werden, wie erwähnt, ca 60 Artikel monatlich verkauft.
Mit Kulanzvorschlägen, Freundlichkeit bin ich nicht weitergekommen.
Sie nimmt den Artikel weder zurück noch Entgegenkommen beim Preis. Behauptet weiter, das Dingen ist neu.

Ich hatte mir überlegt, das Finanzamt anzurufen und dort zu fragen, ob sie angemeldet ist.
Genau das mache ich jetzt auch. Ich hab einfach die Schn*** voll von solchen Auktionen. :(

Sunbee

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#4
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119437 Beiträge, 39725x hilfreich)

Und beim Gewerbeamt ebenfalls anrufen.

Das Finanzamt kann erst was unternehmen, wenn sie nichts von den Gewinnen versteuert.

Mitbewerber auf eBay suchen und anschreiben. Eventuell findet sich einer der ihr eine Abmahnung zu kommen lässt.




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#5
 Von 
Sunbee 1
Status:
Gelehrter
(10618 Beiträge, 2433x hilfreich)

@Harry

Danke für den Tipp.

Kostet mich echt Überwindung, ist ja immerhin Denunziation, aber ich mag einfach nicht mehr :(



Sunbee

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#6
 Von 
boscoop
Status:
Beginner
(111 Beiträge, 38x hilfreich)

Du könntest auch zunächst den Verkäufer anschreiben und ihm mitteilen, dass Du aufgrund seiner vielen Neuverkäufe davon ausgehst, dass er für jeden offensichtlich gewerblich handelt. Somit hast Du selbstverständlich ein Widerrufsrecht. Wenn er Dich darüber informiert hat, 14 Tage; wenn Du keine Widerrufsbelehrung erhalten hast, zeitlich unbegrenzt.
Teile ihm einfach mit, dass Du von Deinem Widerrufsrecht Gebrauch machst.
Die Rückversandkosten muss er Dir erstatten (auch schon mal schriftlich darauf hinweisen).

Vielleicht reicht das schon, um ihn zum Einlenken zu bewegen, da ihm sonst die offizielle Feststellung, dass er gewerblich handelt, droht...



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"... dieser Beitrag ist nur meine persönliche, laienhafte Meinung."

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#7
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119437 Beiträge, 39725x hilfreich)

quote:
Kostet mich echt Überwindung, ist ja immerhin Denunziation, aber ich mag einfach nicht mehr

Ich würde nicht sagen das es Denunziation ist. Immerhin hast DU von dem nicht leicht verdienten Geld einen Artikel ersteigert der NEU sein sollte.
Angekommen ist einer der gebraucht/unbrauchbar ist.

Egal ob gewerblich oder privat, das geht schon in Richtung arglistige Täuschung/Betrug, da würde auch ein privater nicht mit durchkommen!

Hier hat man natürlich ein hervorragendes Mittel in der Hand um den 'Widerspenstigen zu zähmen' :)
Von dem sollte man auch Gebrauchmachen, auch wenns schwer fällt ...




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Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

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#8
 Von 
Hilflos123
Status:
Beginner
(70 Beiträge, 9x hilfreich)

du bist auf Ebay schon Schwarzverkäufer wenn du mehr von der selben Artikel vekaufts z. B. 2 gleiche Zahnbürsten, 4 gleiche Spielzeugautos .....

MELDE DICH AN sonst droht anwaltliche Ärger im haus + Fiskus!

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#9
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119437 Beiträge, 39725x hilfreich)

@Hilflos123
lies doch mal alle Beiträge, dann wüstetst du das der TE gekauft hat und nicht verkaufen will und eine ganz andere Intesion hat.



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